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Gesetzesänderung: Erststudium*zählt doch nicht*zu Werbungskosten

Deutschlands Studenten haben sich zu früh gefreut: Nach einer Entscheidung des Bundestags*können sie ihre*Ausgaben für das*Erststudium wohl doch nicht*rückwirkend von der Steuer absetzen. Lediglich*der Sonderkosten-Höchstbetrag*steigt. Davon profitieren nur Vielzahler und Vielverdiener.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...794644,00.html
  1. #1

    Wer hat schon ein Einkommen über dem Existenzminimum?

    "Der Abzug als Sonderausgaben bringt nur Vorteile, wenn im selben Jahr auch Einkommen über dem Existenzminimum erzielt wird."
    (Bitte keine Erklärung, ich bin mir bewusst, dass Unterstützung von den Eltern nicht als Einkommen zählt. Eine Steilvorlage ist es trotzdem.)
  2. #2

    Rückwirkende Gesetzänderungen?

    Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, ist sowas illegal. Es gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot:
    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

    Das weiß doch sicher auch der Bundestag. Was geht da vor? Oder ist der Bericht hier beim Spiegel irreführend?
  3. #3

    Gegenbeispiel

    Kosten für ein Erststudium sind also nicht absetzbar? Nachdem höchstrichterlich entschieden wurde, hat man einfach mal schnell die Gesetze geändert. Ist so ein bischen wie bei Pippi Langstrumpf:"Ichmach´ mir die Welt, wie sie mir gefällt." Passt ins Bild der schwarz/gelben Umverteilungsmaschine.

    Mein Gegenbeispiel: Wenn sie einen PkW leasen, dann das Fahrzeug verschieben, entsteht ein Schaden. Den kann die Leasinggesellschaft komplett steuerlich abschreiben. Die Leasinggesellschaft übergibt die Forderung an eine andere Firma, welche dann durchaus erfolgreich diverse Forderungen eintreiben kann. Wer zahlt die Rechnung? Der Steuerzahler!

    Und wenn wir uns jetzt wieder den Studenten anschauen, dem die steuerliche Verrechnung verwehrt wird, dann,- ja dann kann einem kotzübel werden.
  4. #4

    Typisch

    Da ich selber studiere und nicht mal Bafög erhalte kann ich über Aussagen nur lachen, dass man Studenten entlasten soll.
    Ich muss sogar für die GEZ meinen Obulus entrichten. Aber nach den letzten glorreichen Tagen der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" wundert mich auch nichts mehr. Mein Vater hat für diese Erkenntnis 53 Jahre gebraucht, ich war da schneller.
  5. #5

    Erstausbildung und Gründung

    Mit der gleichen Begründung, mit der die Absetzbarkeit einer Erstausbildung vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verhindert wird, müßten Gründungs- und Ersteinrichtungskosten vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens ebenfalls von der Absetzbarkeit ausgenommen werden.
  6. #6

    Das Beispiel ist ja nun wirklich schlecht...

    In diesem Zusammenhang...
    Zitat von plattenboss Beitrag anzeigen

    Mein Gegenbeispiel: Wenn sie einen PkW leasen, dann das Fahrzeug verschieben, entsteht ein Schaden. Den kann die Leasinggesellschaft komplett steuerlich abschreiben. Die Leasinggesellschaft übergibt die Forderung an eine andere Firma, welche dann durchaus erfolgreich diverse Forderungen eintreiben kann. Wer zahlt die Rechnung? Der Steuerzahler!

    Und wenn wir uns jetzt wieder den Studenten anschauen, dem die steuerliche Verrechnung verwehrt wird, dann,- ja dann kann einem kotzübel werden.
    Wenn Sie ein Fahrzeug stehlen (das korrekte Wort in diesem Beispiel) hat die Leasinggesellschaft einen Rückgabeanspruch gegen Sie (in Höhe des Fahrzeugwertes). Das Fahrzeug muss sie abschreiben, weil es nicht mehr da ist. Dafür hat sie aber einen Anspruch gegen Sie. Wenn Sie mittellos sind und diesen Anspruch nicht bedienen können, kann die Gesellschaft diesen Anspruch entweder auch abschreiben oder verkaufen (das ist dann wieder steuerpflichtig). Wenn die, den Anspruch übernehmende Gesellschaft, aus dem Anspruch gegen Sie doch noch Gelder erlösen sollte, sind diese als Gewinn (Erlös aus Anspruch minus Kaufpreis des Anspruchs) voll steuerpflichtig.

    Jetzt erklären Sie mir bitte, wo der Steuerzahler die Rechnung zählt! Der muss höchstens für Ihren Gefängnisaufenthalt zahlen.

    Relevanz Ihres Arguments = Null.
  7. #7

    Demokratie zu BRD verhält sich wie Sahnetorte zu Hundehaufen

    Zitat von Das Grauen Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, ist sowas illegal. Es gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot:
    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

    Das weiß doch sicher auch der Bundestag. Was geht da vor? Oder ist der Bericht hier beim Spiegel irreführend?
    Haben Sie noch nicht verstanden, dass Gesetze, Rechtsstaat, Grundrechte etc. nur dann gelten, wenn das auch politisch genehm ist? Diese Regierung hat Verfassungsbruch zur Maxime erhoben.

    Und die sogenannte 'Opposition' findet das auch ok, die werden ja immerhin aus derselben Kasse bezahlt. Und damit meine ich nicht die Staatskasse. Das Gehalt aus Steuergeld steht den 'gewählten' und und ungewählten Volkszertretern ja sowieso zu. Aber die privaten Zuwendungen, für die muss man ja was tun.
  8. #8

    .

    Zitat von Das Grauen Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, ist sowas illegal. Es gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot:
    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

    Das weiß doch sicher auch der Bundestag. Was geht da vor? Oder ist der Bericht hier beim Spiegel irreführend?
    Das Rückwirkungsverbot gilt absolut nur im Strafrecht. In anderen Rechtsbereichen kann es so was durchaus geben, das muss im Einzelfall bewertet werden
  9. #9

    offen Steuerveranlagungen

    Zitat von Das Grauen Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, ist sowas illegal. Es gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot:
    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

    Das weiß doch sicher auch der Bundestag. Was geht da vor? Oder ist der Bericht hier beim Spiegel irreführend?
    Das Rückwirkungsverbot gilt nur für abgeschlossen Veranlagungen.

    Falls die Steuerveranlagnung noch offen ist, sind Änderungen der steuerlichen Vorschriften durchaus möglich.

    Das Urteil hatt ja ebenfalls ein gleiche Wirkung








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