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Gesetzentwurf: Maximal 100 Euro für Erstabmahnung im Internet

APSchlechte Nachricht für Massen-Abmahner: Die Bundesregierung will Gebührengrenzen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet durchsetzen. Doch es gibt Kritik aus den eigenen Reihen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...828844,00.html
  1. #40

    ...nicht nur Private müssen geschützt werden, jeder ehrlich als "gewerblich" gemeldete ebay oder amazon Verkäufer muss sich denselben Rechtsanforderungen aussetzen wie ein Otto-Konzern im online-Geschäft.
    Es gibt keine Rechtssicherheit, Formulierungen werden ständig geändert bis sie wieder von irgend einem seltsamen Landgericht als abmahnwürdig eingestuft werden.

    Der Otto-Konzern beschäftigt seine eigenen Rechtsanwälte für dieses Problem, ..der Normalverkäufer kämpft gegen eine Herde wortklaubender Rechtsanwälte an, die nichts anderes zu tun haben.....

    Preisangabenverodnung, Angabe des Grundpreises direkt beim Preis - bei ebay nicht möglich, also in die Titelzeile rein. Europäische Lieferpflicht. Wenn ein Kunde aus Portugal bei meinem ebay-Account bestellt muss ich es dahin liefern auch wenn ich diesen Lieferort ausgeschlossen habe (=EU-Recht).
    Widerruf. Kunde bestellt Artikel über 40.- Euro Artikel sagen wir 50 Euro, - Versand wäre auch 30.- Euro (Möbel innerhalb Deutschland oder Versand nach Europa) Hinsendungskosten. Ich müsste im Falle eines Widerrufs beide Kosten, die Hin- und Rücksendekosten nebst 50.- Euro Produktkosten erstatten - Gehts noch? Das ist geltendes Recht.
  2. #41

    Zitat von forenaccount Beitrag anzeigen
    Bevor Sie schimpfen, sollten Sie sich mit den Grundlagen unseres Rechtssystems vertraut machen..
    Ihre Erklärungen in allen Ehren. Es ist doch völlig egal, was für ein angebliches 'Recht' greift..

    Von einem Rechtsstaat erwarte auch ich Schutz vor üblen Geschäftspraktiken.
    Sie wollen mir doch nicht allen Ernstes vorrechnen, dass die willkürlich und selbstherrlich von einer geldgeilen Abmahnindustrie völlig an den Haaren herbeigezogenen 'Schadensberechnungen', Streitwertfestsetzungen etc. etwas mit der Realität zu tun haben?

    Bestrafen lasse ich mich nur von einem ordentlichen Gericht. Und nicht von irgendwelchen korrupten Abmahnern mit Notar- oder Rechtsanwaltstatus.
    Wer gegen das Urheberrecht verstößt, hat die dort beschriebenen Strafen zu gewärtigen. Und dabei ist es mir völlig schnuppe, ob Gerichte überlastet sind oder der Steuerzahler auch davon betroffen ist. Ist er bei jeder anderen Straftat oder Ordnungswidrigkeit auch!

    Wer sagt Ihnen denn, dass ein Jugendlicher nicht auch von einem ordentlichen Gericht nur zu ein paar Sozialstunden verurteilt würde?

    Und in einem ordentlichen Verfahren müßten die geldgeilen Abmahner den tatsächlichen Schaden ja auch erstmal nachweisen.
    Mit diesem Pauschalierungsterror muss endlich Schluß sein!
  3. #42

    .

    Zitat von toledo Beitrag anzeigen

    Von einem Rechtsstaat erwarte auch ich Schutz vor üblen Geschäftspraktiken.
    Sie wollen mir doch nicht allen Ernstes vorrechnen, dass die willkürlich und selbstherrlich von einer geldgeilen Abmahnindustrie völlig an den Haaren herbeigezogenen 'Schadensberechnungen', Streitwertfestsetzungen etc. etwas mit der.....
    Es muss ja niemand auf eine Abmahnung reagieren (manchmal ist es besser, man tut es, manchmal nicht). Wer nicht von Abmahnern "bestraft" werden möchte, dem steht es doch völlig frei, die Abmahnung zu ignorieren und ins einstweilige Verfügungs- und Hauptsacheverfahren einzutreten. Dann erhält er die "Strafe" vom (Zivil-)Gericht (oder auch nicht). Die Abmahnung ist ja lediglich ein "Angebot" der Gegenseite.

    Ob ein Abgemahnter Sozialstunden oder sonst was kriegt, ist dem Abmahner eigentlich völlig Wurscht. Es ist ein Schaden entstanden, es sind Kosten zur Identifizierung des Schadenverursachers entstanden, die will er ersetzt haben. Punkt. Gestritten wird um die Schadenshöhe. Das ist der einzige Ansatzpunkt, den es für eine Regulierung geben würde, wobei das aus gesetzgeberischer Sicht dann schon wieder kritisch wird, da man bis ins Detail definieren müsste. Lieber überlässt man die Ausgestaltung ja gerne der Rechtsprechung.

    Wenn man zugesteht, dass Urheberrechtsverletzungen "Diebstahl an geistigem Eigentum" sind, muss man dem Rechteinhaber auch zugestehen, dass der Schaden wiedergutgemacht wird.

    Achtung hinkendes Beispiel: Wenn ein 18-jähriger, der unter's Jugendrecht fällt, bei ner Omma den Geldbeutel mit 800 EUR Rente klaut, ist es mit den Sozialstunden auch nicht getan. Die Omma will zurecht ja noch mindestens 800 EUR zurück. Plus Schmerzensgeld, weil sie sich nicht mehr alleine in ihre Wohnung traut.

    Zitat von jj-gemmel Beitrag anzeigen
    Es gibt nur eine vernüftige Lösung, dieses "Geschäftsmodell" zu v e r b i e t e n.
    Abmahnungen können sie nicht verbieten. Im Prinzip ist es ja nur ein "nett gemeinter Vertragsvorschlag": "Du gibst mir 300 EUR, weil Du meinen Song geklaut hast - wenn Du nicht zahlst, gehen wir vor Gericht."

    Wenn es gleich vor Gericht geht, wird es nur unnötig teuer.
  4. #43

    |||||||

    Zitat von formlos Beitrag anzeigen
    (..) Eine "Wissensgesellschaft" sind wir gerade wegen dem Urheberrecht nicht, da eine effektive Nutzung des vorhandenen Wissens für die Wissensgesellschaft vorrausgesetzt wird. Durch das Urheberrecht wird das Wissen jedoch exklusiv und damit nicht jedem zugänglich, das vorhandene Wissen wird nicht maximiert.
    Doch, es wird dadurch maximiert, dass Urheber überhaupt eine Motivation hat etwas urzuheben und anzubieten.
    Und dass er vom Urheben leben kann.

    Es geht hier übrigens meist nicht um illegale Uploads von Skripten zu Quantenchromodynamik und Triebwerkstechnik.

    Eine Einschränkung der Möglichkeit die neue Bushido-CD oder den neuen Film der Twilight-Saga überall umsonst herunterladen zu können wird unsere Wissensgesellschaft wohl ertragen können ^^
  5. #44

    Alter Hut!

    Sowohl die Begrenzung der Abmahngebühren als auch die Eindämmung der Telefonwerbung, indem die Telefonverträge nicht mehr gültig sein sollen, war erst vor wenigen Monaten in der Diskussion und wurde von den entsprechenden Interessengruppen abgeblockt.

    Sorry, das ist kein Verbraucherschutz, das ist Abzockerschutz. Die FDP wird das schon zu verhindern wissen, denn ihre Klientel profitiert davon.

    Das Geld und der Kommerz geht mal wieder vor, der Mensch ist nur noch Mittel zur Gewinnmaximierung.

    .... occupy.....!
  6. #45

    .

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Eine Einschränkung der Möglichkeit die neue Bushido-CD oder den neuen Film der Twilight-Saga überall umsonst herunterladen zu können wird unsere Wissensgesellschaft wohl ertragen können ^^
    Es gibt genug, die darin den Untergang des Abendlandes sehen...

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    dass Urheber überhaupt eine Motivation hat etwas urzuheben und anzubieten.
    Und dass er vom Urheben leben kann.
    Altmodische Ansichten im Zeitalter von Cloud und diesem liquidem Dingens...

    Die Wissensgesellschaft funktioniert eigentlich ganz gut, und gerade im Wissenschaftsbereich gibt es einen ständigen Diskurs. Allerdings habe ich immer das Gefühl, der größte Aufschrei erfolgt von den Leuten, die in Konsumentenhaltung nicht verstehen, dass es sich auch bei "Wissen" nicht um eine Einbahnstraße handelt, sondern um ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Idee gegen Idee oder Geld gegen Geld.

    Obwohl.

    Jeder freut sich doch, in einer Firma zu arbeiten, in denen der Vorgesetzte (Pardon: "der, dem zugearbeitet wird") Arbeiten seiner Mitarbeiter grundsätzlich als seine eigenen ausgibt.

    Jeder, der schon einmal in einer WG gelebt hat, weiß doch, wie's funktioniert: derjenige hält die Küche auf Vordermann, dessen Schmutzlatte am niedrigsten liegt. Es wird immer einen geben, der die Töpfe wäscht, und einen, der die Töpfe nur nutzt und schimmeln lässt.
  7. #46

    Erstabmahnung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Schlechte Nachricht für Massen-Abmahner: Die Bundesregierung will Gebührengrenzen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet durchsetzen. Doch es gibt Kritik aus den eigenen Reihen.

    Gesetzentwurf: Maximal 100 Euro für Erstabmahnung im Internet - SPIEGEL ONLINE
    Ein Musikloader wird in Deutschland härter bestraft, als ein Doktor der seinen Titel plagiert hat.
    Deshalb befürworte ich den Gesetzentwurf gegen Abmahnanwälte. Allerdings sollte Frau Aigner ihre Finger davon lassen, sie hat zwar das Ministerium aber ich finde, dass sie keine Verbraucherschützerin ist.
    Sie lässt zu, dass unsere Nahrungsmittelindustrie die Verbraucher täuschen kann (Klebefleisch, Analogkäse, Mogelpackungen, Etikettenschwindel, Schutzatmosphäre, Herkunftskennzeichnung usw.) Der Verbraucher wird vor den Supermarkt-Regalen alleine gelassen.
  8. #47

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Eine Einschränkung der Möglichkeit die neue Bushido-CD oder den neuen Film der Twilight-Saga überall umsonst herunterladen zu können wird unsere Wissensgesellschaft wohl ertragen können ^^
    Wenn sie mit Einschraenkung der Buergerrechte, VDS, DPI und Totalueberwachung daherkommt:

    Klares NEIN!
  9. #48

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Doch, es wird dadurch maximiert, dass Urheber überhaupt eine Motivation hat etwas urzuheben und anzubieten.
    Und dass er vom Urheben leben kann.

    Es geht hier übrigens meist nicht um illegale Uploads von Skripten zu Quantenchromodynamik und Triebwerkstechnik.

    Eine Einschränkung der Möglichkeit die neue Bushido-CD oder den neuen Film der Twilight-Saga überall umsonst herunterladen zu können wird unsere Wissensgesellschaft wohl ertragen können ^^
    Ich bezog mich auf den meines erachten falschen Satz aus dem Verbraucherministerium. Aber man kann es sogar verallgemeinern:

    Es gibt seit jahrtausenden Unterhaltung obwohl es die meiste Zeit keinen Schutz des geistigen Eigentums gab...
  10. #49

    Es geht um das simple Abkassieren

    Anwälte sind im deutschen Bundestag überproportional vertreten. Sie sind auch die Berufsgruppe, die am meisten davon profitieren würde, wenn man auch in Zukunft weitestgehend ungehindert Abmahnungen in ungerechtfertigter Höhe durchsetzen kann. Es verwundert daher nicht, dass man sich seit Jahren so stümperhaft mit diesem Thema beschäftigt.

    Natürlich soll geistiges Eigentum geschützt werden. Aber deswegen muss man ja nicht gleich die Todestrafe fordern oder eben Massenabmahnungen zulassen bzw. exorbitante Summen einfordern. Würde es wirklich um das Recht gehen, wäre das Problem längst gelöst.

    Was ist schlimmer? Bei Rot über die Ampel zu fahren oder bei Facebook ein Youtube-Video zu posten oder aus einem Gedicht zu zitieren?
    Für ein verlinktes Youtube-Video oder Gedichtzitat werde ich deutlich stärker zur Kasse gebeten.
    Nun darf man sich noch die Frage stellen, was häufiger vorkommt. Es geht also nicht um das Recht oder die abschreckende Wirkung von Strafen, sondern um das simple Abkassieren.


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