...nicht nur Private müssen geschützt werden, jeder ehrlich als "gewerblich" gemeldete ebay oder amazon Verkäufer muss sich denselben Rechtsanforderungen aussetzen wie ein Otto-Konzern im online-Geschäft.
Es gibt keine Rechtssicherheit, Formulierungen werden ständig geändert bis sie wieder von irgend einem seltsamen Landgericht als abmahnwürdig eingestuft werden.
Der Otto-Konzern beschäftigt seine eigenen Rechtsanwälte für dieses Problem, ..der Normalverkäufer kämpft gegen eine Herde wortklaubender Rechtsanwälte an, die nichts anderes zu tun haben.....
Preisangabenverodnung, Angabe des Grundpreises direkt beim Preis - bei ebay nicht möglich, also in die Titelzeile rein. Europäische Lieferpflicht. Wenn ein Kunde aus Portugal bei meinem ebay-Account bestellt muss ich es dahin liefern auch wenn ich diesen Lieferort ausgeschlossen habe (=EU-Recht).
Widerruf. Kunde bestellt Artikel über 40.- Euro Artikel sagen wir 50 Euro, - Versand wäre auch 30.- Euro (Möbel innerhalb Deutschland oder Versand nach Europa) Hinsendungskosten. Ich müsste im Falle eines Widerrufs beide Kosten, die Hin- und Rücksendekosten nebst 50.- Euro Produktkosten erstatten - Gehts noch? Das ist geltendes Recht.
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