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Gesetzentwurf: Leibliche Väter sollen mehr Rechte bekommen
picture alliance / dpaLeibliche Väter sollen ihre Kinder schon bald regelmäßig treffen dürfen - selbst wenn die Mutter dies ablehnt. Ein solches Gesetz will das Justizministerium auf den Weg bringen. Daran sind jedoch strenge Auflagen geknüpft. Ein automatisches Umgangsrecht soll es nicht geben.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...832778,00.html
- #1 12.05.2012 09:41 von
Es bleibt also wie bisher
Der Entwurf bestätigt die bisherige Verfahrensweise in Deutschland. "Strenge Auflagen" und "Kindeswohl". Hinzu kommt jetzt ein psychologisches Gutachten, was rechtlich anfechtbar ist und Jahre braucht bis bei Gericht eine Entscheidung gefällt wird. Dann ist Kind eh aus den Windeln raus und hat leiblichen Vater vergessen.
- #2 12.05.2012 09:44 von
Na endlich!
Dieser Sachverhalt trifft meine eigene Situation zu 100%. Jetzt nach fünf Jahren habe ich endlich Umgang mit meinem Kind, aber es war ein langer Kampf. Ich hoffe dieses Gesetzt diszipliniert beide Seiten. Hiermit könnte eine der größten gefühlten Ungerechtigkeiten der Gesetzgebung in Deutschland beendet werden.
- #3 12.05.2012 09:50 von
Begrüßenswerter Vorstoß !
Vor allem für zu reinen " Zahlvätern " degradierte Väter. Das Machtmonopol des Umgangsrecht darf nicht allein vom
" Wohlwollen " der Mutter abhängig sein.
Es Artet sehr oft in eine Art Erpressung aus. - #4 12.05.2012 09:56 von
Ich finde es extrem bedenklich, dass den Gebährerinnen momentan soviel an Macht zuerkannt wird, die dem Kindeswohl entgegenstehen. Nicht wenige Frauen sind aufgrund ihres egomanisch gewalttätigen Verhaltens gegenüber Männern und gezeugten Kindern weiterhin eine Gefahr. Der Kindesvater ist nach dieser neuen Gesetzeslage in der schwierigen Pflicht, das Kindeswohl beweisen zu müssen um seine Rechte durchsetzten zu können.
- #5 12.05.2012 09:59 von
Das muss mir mal einer erklären.
Ein Vater, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat soll nun ein guter Vater sein können ? Die Grundvoraussetzung ist doch logischerweise, dass er die Vaterschaft anerkennt. Tut er das nicht, kann er einen Test verlangen, aber bei dessen Ablehnung ist er nicht der Vater und hat somit auch kein Recht am Kind.
Abgesehen davon geht es in keiner Zeile um den Willen des Kindes, dabei ist das der wichtigste Faktor von allen. Ein Kind, dass seinen Vater sehen will, soll das auch dürfen. Da darf sich auch keine Mutter gegen sträuben. - #6 12.05.2012 10:03 von
Starker Toback !
Wenn es tatsächlich einige wenige Exemplare dieser von Ihnen
beschriebenen Männer gäbe, sollten dann alle anderen unter
genau diesem Generalverdacht präventiv keinen Umgang
zu ihren Kindern haben?
Und : Bemerkt man diese " Eigenarten " erst nach der Niederkunft ?
Warum hat man dann Verkehr mit einem solchen " Prachtexemplar " ?
Und : Warum verhütet Frau dann nicht ?? - #7 12.05.2012 10:04 von
Ich finde es extrem bedenklich, dass den Gebährerinnen momentan soviel an Macht zuerkannt wird, die dem Kindeswohl entgegenstehen. Nicht wenige Frauen sind aufgrund ihres egomanisch gewalttätigen Verhaltens gegenüber Männern und gezeugten Kindern weiterhin eine Gefahr. Der Kindesvater ist nach dieser neuen Gesetzeslage in der schwierigen Pflicht, das Kindeswohl beweisen zu müssen um seine Rechte durchsetzten zu können.
- #8 12.05.2012 10:09 von
Das was Sie schreiben, soll nicht in Frage gestellt werden,
es gibt Männer, die weder den Frauen noch den Kindern gut tun, es gibt Frauen, die weder den Kindern noch den Männern gut tun.
Deshalb aber seit Jahrzehnten ein Geschlecht, das der Männer, unter Generalverdacht zu stellen, ist an Ungerechtigkeit nicht zu überbieten.
Unterhalten Sie sich mal mit Männern, denen die Kinder entfremdet und vorenthalten wurden, weil Frauen ihren Einfluß zu Ungunsten des Mannes genutzt haben, ich kenne Beispiele, wo das Kind, die Kinder, von Frauen bewußt instrumentalisiert wurden, um die Männer zu strafen, für die Trennung zum Beispiel...
Die Männer waren dann nichts mehr bis auf zum Kindesunterhalt verpflichtete Zahlväter. Demütigend ist das.
Und wenn das Umgangsrecht torpediert wird, durch Verweigerung, klar kann der Mann zum Familiengericht gehen und das Umgangsrecht einklagen....das dauert...Kleinkinder fremdeln sehr schnell..und Kindern ist schnell suggeriert, das Sie Papa nicht mehr sehen wollen....denn die Hand die mich füttert, das ist oft Mutters Hand, beiß ich nicht.
Soll heißen, die Kinder werden sich so verhalten, wie Mutter es will...wenn sie bewußt oder unbewußt Vorbehalte gegen den Partner und das Umgangsrecht haben, spüren das die Kinder und werden sich, gerade im Kleinkindalter entsprechend verhalten.
So sehe ich das, so erlebe ich das häufig. - #9 12.05.2012 10:24 von
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