In Deutschland wird bei Kleinbetrieben nur untersucht, ob der Kündigungsgrund unsachlich oder willkürlich ist. Nur dann wäre die Kündigung in einem Kleinbetrieb unwirksam.
Hier liegt ein sachlicher Grund vor und zwar die Gefährdung seiner Ehe. Das reicht..
Also kein amerikanisches, sondern auch deutsches Problem, wenn man es als eines sehen will.



