"Die Entscheidung von 1991 sei aus heutiger Sicht objektiv rechtswidrig", habe die Uni gesagt, steht im Artikel. Warum steht nicht im Artikel, worauf diese Auffassung beruht? Die Uni hat doch sicherlich eine Begründung für die "objektive Rechtswidrigkeit" geliefert. Ein guter Artikel hätte auch darüber berichtet.
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