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Gerichtsurteil : Böller auf Toilette gezündet - Job weg

DPAEinen Böller in einem Dixi-Klo zu zünden ist keine gute Idee. Erst recht nicht, wenn gerade ein Kollege drauf sitzt. Ein Gerüstbauer hat es trotzdem gemacht - und seinen Job verloren. Dagegen klagte er, das sei doch nur ein "Stimmungsaufheller" gewesen.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...-a-875721.html
  1. #20

    Von wegen

    Zitat von Bezahler Beitrag anzeigen
    Auch wenn das nicht in das Weltbild der Moralträumer paßt: Die Entlassung war für den Boss kein MUß!
    Oh doch! Der Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht. Angenommen der Mitarbeiter macht diesen Scherz noch einmal, dann ist nicht nur er dran, sondern auch der Chef, der ihn nicht entsorgt hat, obwohl er Kenntnis von den "Scherzen" hat.

    Und dem Typ auf dem Klo hätte man erklärt das Er kein so Geschrei machen soll .
    Bei Körperverletzung und Verbrennungen im Genitalbereich während der Arbeitszeit? Wenn nicht dann, wann wäre Geschrei denn angebracht?
  2. #21

    Huch

    Zitat von donatellab Beitrag anzeigen
    Interessant, dass gerade die geistige Elite unseres Landes derart ausgefallene Spässe auf Lager hat.
    Ein Gerüstbauer ist "die geistige Elite unseres Landes"? Na dann: Gute Nacht :-)
  3. #22

    Zitat von Bezahler Beitrag anzeigen
    Was hat das den mit Opfer zu tun. So ist die Lebenswirklichkeit.
    Gesetzt den Fall der AG wollte wirklich an dem Mitarbeiter festhalten dann hätte Er Diesen ja nicht zu entlassen brauchen.Auch wenn das nicht in das Weltbild der Moralträumer paßt: Die Entlassung war für den Boss kein MUß!
    Und dem Typ auf dem Klo hätte man erklärt das Er kein so Geschrei machen soll . Und wenn es dem nicht paßt kann Er selbstverständlich Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.Aber der Boss ist wegen sowas nicht generell zur Entlassung verpflichtet. Wo kämen wir den da hin.
    Er kann nicht an diesem Arbeitnehmer festhalten, denn wie würde er dann im Falle der Weiterbeschäftigung vor den anderen Arbeitnehmern dastehen? Das muss alleine deshalb Konsequenzen haben. Außerdem hat er Böller-Freund mit der Aktion gezeigt, dass er kein Verantwortungsgefühl hat. Der verletzte Kollege hatte drei Wochen Arbeitsausfall, was sich für den Unternehmer in Euro und Cent bemessen lässt. Durch die erfolgte Kündigung, die den Umständen nach erfolgen musste, gab es auch ein paar Wochen Arbeitsaufall.
  4. #23

    Gerüstbauer halt....

    ...wer schon mal auf dem Bau gearbeitet hat und dabei sein Augenmerk auf die Berufsgruppe Gerüstbauer gelenkt hat, dem dürfte nicht entgangen sein, dass diese Spezies nicht gerade durch geistige Überflieger hervor sticht. Hoher Alkoholkonsum verbunden mit einem gewissen Grad der Verrohung im Umgang untereinander ist mehr als auffällig. Dagegen sind Getränkekutscher und Zimmermänner die reinsten Kindermädchen. Mich wundert es überhaupt nicht, dass der Täter keinerlei Unrechtsbewusstsein hat. Ich bin den Gerüstbauern immer möglichst aus dem Weg gegangen. Derbes Volk!
  5. #24

    Zitat von gerd33 Beitrag anzeigen
    dass der Knabe den Böller über die Entlüftungsöffnung im Dach der Kabine direkt in die Fäkalienbütte geworfen hat.

    Die Reaktion (Methan-Sauerstoff-Explosion) erklärt Verbrennungen am Oberschenkel und im Genitalbereich.

    Niemals versuchen, einem pupsenden Kollegen das Feuerzeug an seinen Anus zu halten! Die Folgen sind verheerend.
    Naja. Jeder kennt doch die Anekdote von den beiden Sanitätern, die vor Lachen die Krankentrage fallen gelassen haben als sie erfuhren, warum der Patient sich so verbrannt hat.
  6. #25

    Verbotehagel

    Zitat von leserin_45 Beitrag anzeigen
    Von mir aus
    könnte man die ganzen Böller und Raketen gänzlich verbieten. Birgt jede Menge Gefahren, aber bringt halt schön Steuergelder in die Kasse...
    Richtig, so machen wir das. Ich finde, wir sollten dann gleich auch das Autofahren verbieten. Birgt jede Menge Gefahren, aber bringt halt schön Steuergelder in die Kasse... Wo wir schon dabei sind: Das gleiche gilt für Alkohol! Zigaretten!!!
  7. #26

    Hallo sie schlauer

    Zitat von fatherted98 Beitrag anzeigen
    ...Mumpitz, den Sie da schreiben. Was soll der Chef den anderes tun als den Typ entlassen? Der Mann hat grob fahrlaessig, wahrscheinlich sogar vorsaetzlich, einen Kollegen schwer verletzt....ob das nun Dummheit war oder ein gezielter Angriff um einen anderen zu schaedigen...der Typ wird mit Sicherheit in dieser Firma keine Anstellung mehr finden...ansonsten koennte der geschaedigte Kollege wiederum klagen.
    Im uebrigen hoffe ich das der verletzte Kollege den Typen auch noch anzeigt und auf Schmerzensgeld verklagt...
    Alles halb so wild. Hab auch nicht dargelegt was ich mit diesem Kerl machen würde. Nur immer schön im Bereich der Möglichkeiten bleiben bitte.
    Und die sind da : Bewußte oder unbewußte fahrlässige Körperverletzung? Die Antwort ist ? Na,jetzt aber keine Stammtischweißheiten.Grobe Fahrlässigkeit gibt`s übrigens im Strafrecht nicht.Das ist ein Konnstrukt mit welchem sich die Versicherungen davonzustehlen wissen.Sonst nichts!wenn keine Fahrlässigkeit,dann käme Vorsatz zum tragen.Bei Vorsatz gibts kein Pardon. Aber wie will ich den den Vorsatz feststellen,bitteschön.Ich kann den nur unterstellen.
    Eine Entlassung von Unternehmensseite ist also keinesfalls zwingend vorgeschrieben.Auch die Allheilige Füsorgepflicht bezieht sich nicht auf Bedrohungen für Leib und Leben,welche sich ausserhalb des Arbeitsbereiches gerieren. Für das ist und bleibt die Polizei zuständig. wie bereits bemerkt ist dem Betreffenden das Recht die Tat zur Anzeige zu bringen unbenommen.
    Der AG ist in so einer Sache aus dem Schneider.Wenn sie sicher gehen wollen,dann schreiben Sie dem Kerl eine Abmahnung.
    Glaubt den hier jemand das wenn die fristlose Entlassung nicht ausgesprochen worden wäre, ein Richter das Recht hätte das Beschäftigungsverhältniss aufzuheben.Alles andere ist das was ich in einem Vorpost als Moralträumerei bezeichnete. So What?
  8. #27

    Arbeitslosengeld ?

    Ich hoffe wir zahlen dieser Scherzgranate jetzt nicht auch noch Arbeitslosengeld ?
  9. #28

    Zitat von spmc-134658795612172 Beitrag anzeigen
    ...wer schon mal auf dem Bau gearbeitet hat und dabei sein Augenmerk auf die Berufsgruppe Gerüstbauer gelenkt hat, dem dürfte nicht entgangen sein, dass diese Spezies nicht gerade durch geistige Überflieger hervor sticht. Hoher Alkoholkonsum verbunden mit einem gewissen Grad der Verrohung im Umgang untereinander ist mehr als auffällig. Dagegen sind Getränkekutscher und Zimmermänner die reinsten Kindermädchen. Mich wundert es überhaupt nicht, dass der Täter keinerlei Unrechtsbewusstsein hat. Ich bin den Gerüstbauern immer möglichst aus dem Weg gegangen. Derbes Volk!
    Abgesehen davon, dass ich den Job als junger Student im Rahmen eines Praktikums als Bauhelfer (Stundenlohn 1980: 19,20 DM!) auch mal - und zwar stocknüchtern - gemacht habe, entsprechen auch die Gerüstbauer, die ich danach als Mieter vor meinen Fenstern und in der Nachbarschaft erlebt habe, nicht Ihrem Klischee. Wenn die so viel saufen würden, wie sie schreiben, wären die nicht lebendig wieder runtergekommen. Unterhalten wir uns mal über den Alkoholkonsum von Bänkern und Politikern?
  10. #29

    optional

    wer mit Feuer spielt (und Silvesterraketen bzw Böller werden nunmal angebrannt) der muss, wenn nicht grad nen IQ unter 60 hat, damit rechnen jemand zu verletzen. Dixiklos sind aus Plastik und diese Böller hätte das Plastik brennen und schmelzen bringen können, abgesehen davon das in diesen Dixieklos auch chemikalien im Wasser sind. Für mich ist sowas absolut kein Scherz und ich finde das Verhalten des AG diesen Mann fristlos zu kündigen absolut in Ordnung. Ich bin kein Mann, aber jeder Mann hier wird sich sicher denken können wie schmerzhaft grad Verbrennungen im Genitalbereich sind, man spürt ja schon wie schmerzhaft es ist wenn man sich mal zb. beim Kochen an der Hand verbrennt.
    Wenn ich dieser AG wäre, würde ich diesen ehemaligen Mitarbeiter noch verklagen und die Ausfallkosten für den verletzten Mitarbeiter von diesem "Scherzkeks" wiederholen.








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