Genauso wie bei uns, es gibt nämlich kaum einen Unterschied.
Was heißt denn "lebenslang" bei uns? Nach 15 Jahren 1. Haftprüfungstermin, bei besonderer Schwere der Schuld nach 18 Jahren. Im Durchschnitt verbüßen "Lebenslängliche" bei uns 20 Jahre.
Die anschließende Sicherungsverwahrung muss vom urteilenden Strafgericht angeordnet werden, nachträglich ist sie (nach einem Urteil des EuGMR) nicht mehr möglich, außer bei denen, die wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug (psychiatrische Forensik) untergebracht wurden. Dort ist die Anordnung der Sicherheitsverwahrung auch nachträglich möglich. Sie muss aber in allen Fällen regelmäßig überprüft werden.
In Norwegen gibt es nominell kein "lebenslänglich", dafür Höchststrafe 21 Jahre und das Gericht hat die Möglichkeit, eine anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen, die wie bei uns regelmäßig zu überprüfen ist.

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