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Gerichtsposse um fehlende Bahn-Toiletten: In größter Not

Was muss ein Schaffner tun, wenn ein Reisender muss? Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf steht ein Beamter, der einem Fahrgast den Mülleimer als Toilette empfahl. Doch anders als die Bahn meint die Justiz: Klaus O. tat recht daran. Eine Geschichte von Notdurft und Nothilfe.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...794191,00.html
  1. #160

    It's hopeless

    Zitat von Was bedeutet das alles? Beitrag anzeigen
    Es ist so blamabel. Das Verhalten des Oberregierungsrates, der Personalreferentin und weiterer Vorgesetzter hätte man früher auf dem Pausenhof "rotzfrech" und "kaltschnäuzig" genannt. Mit großer Unschuldsmiene werden Schwächere, in diesem Fall Untergebene, angegangen und in die Ecke gedrängt. Wohlüberlegt und absichtsvoll bleiben wesentliche Aspekte des Geschehens unberücksichtigt. Sie haben damit ihr Unternehmen der Lächerlichkeit preisgegeben und einen weitaus größeren Schaden angerichtet.
    In Deutschland von Beamten Zivilcourage zu erwarten, geschweige denn zum (vermeintlichen) Nachteil des Dienstherren, ist wie das Hoffen auf den Mesias.
  2. #161

    Titelzwang ist bah-bah!

    Zitat von steellynx Beitrag anzeigen
    Jeder hat das doch auch schon mal erlebt. Wahrscheinlich nicht in der Bahn, aber doch immer mal wieder kommt es vor. So auch mir, von der Arbeit auf den Heimweg gemacht und dem leichten Drang zu Beginn widerstanden, man kann ja zuhause auf die Toilette gehen, so schlimm ist's noch nicht und man will die Bahn nicht verpassen.
    Vielleicht ja noch nicht einmal geplant? Wie oft musste ich im Büro schon überhastet abbrechen, weil es doch mal wieder länger gedauert hat und der (!) LETZTE (!) Zug noch erwischt werden musste?

    (Mittlerweile haben wir für solche Fälle ein Pool-Fahrzeug auf Firmenkosten, aber die Situation hatte ich bis dahin schon mehr als einmal.)
  3. #162

    Ausgelagert, bestimmt!

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Dann müsste es ja Zeitpunkte geben, wo dieser sauber ist?
    Veermutlich. Ich wuerde auf unmittelbar danach setzen. Kurz bevor die Bahn ihren Tagesbetrieb wieder aufnimmt.
    Oder, wenn am Tage zwischendurch diese Reinigungsbestrebungen stattfinden, dann ist der saubere Bereich vermutlich 1m hinter der Reinigungskraft schon wieder Geschichte!
  4. #163

    ot

    Zitat von storchenfreund Beitrag anzeigen
    Dieses Bahn-Bashing einiger Foristen ist unertreäglich.
    Vor allem bei der beschriebenen Strecke. Die Fahrzeit zwischen den beiden Wuppertaler Bahnhöfen beträgt 2 Minuten. Tagsüber wird man vor dem Bahnhof eine geöffnete Gastronomie finden, in der Dunkleheit wird man sich problemlos in die Büsche schlagen können.
  5. #164

    Hygiene

    Zitat von storchenfreund Beitrag anzeigen
    ... anscheinend haben Sie ein ganz besonderes Verständnis von Hygiene, wenn Sie es o.k. finden, daß in einem Zug ein Mülleimer steht, in den jemand uriniert hat.
    Immer noch besser als ob einer direkt in die S-Bahn uriniert. Oder wenn einer Explodiert weil im die Blase geplatzt ist. DANN währe die Inneneinrichtung wirklich eingesaut ;-)
  6. #165

    Yep

    Zitat von storchenfreund Beitrag anzeigen
    ... anscheinend haben Sie ein ganz besonderes Verständnis von Hygiene, wenn Sie es o.k. finden, daß in einem Zug ein Mülleimer steht, in den jemand uriniert hat.
    Ja, das ist okay! Die Alternative wäre ein Passagier, der sich in die Hose gemacht hat und alles volltropft, oder der in eine Ecke gemacht hat.

    Da ist mir als Mitreisender der Mülleimer sogar _wesentlich_ lieber.
  7. #166

    Hygiene

    Zitat von storchenfreund Beitrag anzeigen
    ... anscheinend haben Sie ein ganz besonderes Verständnis von Hygiene, wenn Sie es o.k. finden, daß in einem Zug ein Mülleimer steht, in den jemand uriniert hat.
    Ich saß schon mal neben einem Mülleimer, in den jemand hineingekotzt hat. Nach Ortung der Quelle des Gestanks habe ich schnell das Weite gesucht. Aber wenn ich so überlege, ist mir ein vollgekotzter Mülleimer immer noch deutlich lieber als Erbrochenes auf den Sitzen oder im hohen Bogen quer durchs Bahnabteil.
  8. #167

    ~~ S-9 ~~

    Zitat von Gast100100 Beitrag anzeigen
    Vor allem bei der beschriebenen Strecke. Die Fahrzeit zwischen den beiden Wuppertaler Bahnhöfen beträgt 2 Minuten.
    Hmhm. Jaja. Ihre Streckenkunde scheint nicht die allerbeste zu sein:

    Haltern am See - Bottrop - Essen - Velbert-Langenberg - Wuppertal S 9
    Auf dieser Strecke gibt es lediglich Haltepunkte - und die haben keine Toiletten. Auch verzögert sich die Einfahrt des Öfteren, weil Rangierfahrten vorgenommen werden - und diese Strecke nicht eine ist, die unbedingt vorrangig bedient werden muß.
    Der Bahnbedienstete hat völlig korrekt, umsichtig und flexibel gehandelt.

    Was man von den meist nicht verbeamteten, in Schnellkursen geschulten und zunehmend mit kurzen Zeitverträgen abgespeisten Hilfskräften im Zugbegleitdienst nicht behaupten kann.
  9. #168

    Irrtum

    Zitat von Le Commissaire Beitrag anzeigen
    Die Bahn hat hier nicht abgespeckt, weil es in S-Bahnen noch nie Toiletten gegeben hat.
    Das ist definitiv falsch.

    Aber vielleicht sind Sie noch so jung, dass Sie die S-Bahnen mit vorhandenen Toiletten noch gar nicht kennen gelernt haben. Vor der DB AG hatten alle S-Bahnen außer den Zügen der Baureihe ET 420 Toiletten. Und definitiv alle anderen Nahverkehrszüge.
  10. #169

    Es ist doch ganz einfach ...

    Nun glaube ich zwar, dass der Bahner einfach mal 'nen schnoddrigen Kommentar zur Lage abgeben wollte udn der Bursche das wörtlich genommen hat, aber Folgendes schoss mir angesichts des Nachspiels durch den Kopf:
    Die spezifisch mögliche Gesundheitsgefährdung eines Passagiers durch unterdrückte Notdurft konnte der Eisenbahner nicht einschätzen oder beurteilen, denn er ist kein Mediziner. Er konnte jedoch sehr wohl einschätzen, ob Urin in einem Papierkorb zur Beschädigung desselben führt und ob die Bahnreinigung über die notwendigen Mittel zur anschließenden Beseitigung der Verschmutzung verfügt. Beim Abwägen der Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrgästen und seiner Pflicht zum Schutz von Bahneigentum hat der Beklagte die ethisch-moralisch höhere Pflicht gewählt und menschliches Wohlergehen über Sachwerte gestellt.

    Wir beantragen daher die Einstellung des Verfahrens und schlagen den Beklagten ferner für das Bundesverdienstkreuz vor, da seine Menschlichkeit und sein Mut zu einer unüblichen Entscheidung weit über die zu erwartende Pflichterfüllung hinaus ging.


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