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Gerichtsentscheidung zu künstlicher Befruchtung: Vater wider Willen

CorbisDas Dortmunder Kinderwunschzentrum hat aus dem eingelagerten Sperma eines Mannes drei Kinder gezeugt - angeblich gegen dessen Willen. Der Vater verklagte die Klinik, das Oberlandesgericht Hamm wies ihn nun ab und entschied: Er muss für die Kinder Unterhalt zahlen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-881353.html
  1. #1

    Die Frau?

    Und warum um Himmels Willen wird die Frau nicht zur Rechenschaft gezogen? Erst täuscht Sie ihren Mann und dann die Ärzte der Klinik und dann sollen alle außer Ihr zahlen?! In was für einem Staat leben wir denn?
  2. #2

    Stand der Dinge ...

    Tja, soviel zur körperlichen Selbstbestimmung bei Männern. Was es braucht, ist ein notarielles Einverständnis von beiden Partnern, daß ein Kind gewünscht ist. Sonst ist die Schwangerschaft auf einseitigen Wunsch hin zu unterbrechen, oder eine Unterhaltspflicht tritt nicht ein. Alles andere ist einfach eine Zumutung und endet ggf. in diesen "Familientragödien" alle paar Monate.
  3. #3

    Interessant ..

    Wie eine Frau einem Mann 3 Kinder unterschieben kann und damit auch noch durchkommt. Sie hat gestanden Unterschriften gefälscht zu haben, damit würde man logischerweise sämtliche Unterschriften auf allen Dokumenten bis auf dem 1. als FALSCH ansehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Abgesehen davon, dass bei solch wichtigen Verträgen die Identität des "Eigentümers der Ware" zweifelsfrei festgestellt werden muss, was hier seitens der Klinik eindeutig NICHT passiert ist.

    Nun darf der arme Kerl Unterhalt für 3 Kinder zahlen und wird seines Lebens nicht mehr froh ... Toller Rechtsstaat!
  4. #4

    Unfassbar!

    Erinnert mich an das verzweifelte lesbische Paar, das einen Freund unter Garantie keinen Unterhalt zahlen zu müssen, breitschlug seinen Samen zu spenden.
    Ein paar Monate später war die Liebe kaputt, das Kind da und der biologische Vater wurde vors Gericht gezoge, um Unterhalt zu zahlen.
  5. #5

    optional

    Bitte was?
    Die Frau gesteht, die Unterschriften gefälscht zu haben.
    Der Mann behauptet, diese Unterschriften nie geleistet zu haben.

    Und trotz Geständnis urteilt das Gericht auf Zahlung? Versteh einer mal die Welt.
  6. #6

    Reine Beweiswürdigungsfrage

    Rechtlich gibt es an dem Fall doch nichts auszusetzen: Hätte die Klinik fahrlässig die Befruchtungen gegen den Willen des Spermaspenders durchgeführt, hätte sie zahlen müssen. Und ob der Frage, ob der Mann die künstlichen Befruchtungen nur heute nicht mehr will oder schon damals nicht mehr wollte, müssen Zeugnisse (also Dokumenten, Zeugenaussagen etc.) ausgewertet werden, und da kann Gericht A dem Samenspender glauben und Gericht B der Klinik.
  7. #7

    Och Joh!

    Da wird es leider für diesen Mann Zeit, zum sogenannten "Rabenvater" zu werden und schleunigst das Land in Richtung z.B. Brasilien ö.ä. zu verlassen. Hier wird der die nächsten 27 Jahre seines Lebens nicht mehr froh!
  8. #8

    Deutsche Juristen eben,

    weltfremd und unlogisch:Vater werden durch Diebstahl des Spermas.
    Ich wurde auch Vater durch einen juristischen Trick, weil der Mann der Frau immer Vater ist, auch wenn es sich um einen sterilisierten Mann handelt. Auch eine Form der Jungfernzeugung.
  9. #9

    Unfassbar

    was in diesem Land als Recht und was als Unrecht gilt!








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