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Gerichtsbeschluss: Öffentliches Erdrosseln von Hundewelpen ist verboten
Sie wollte zwei Hundewelpen während einer "Performance" im Spandauer Theater mit Kabelbindern töten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Frau das Erdrosseln der Tiere verboten - weil es nicht unter die Kunstfreiheit fällt.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...830292,00.html
- #10 27.04.2012 20:18 von
Sehr guter Nebengedanke ;-)
Diese sog. Künstlerin demonstriert, wo die Kunst heute steht - sie ist am Abgrund angelangt!
Warum wird eigentlich nicht der Name dieser so selbstbewussten Künstlerin genannt?
Ihr wäre eine Inszenierung eines Suizides vorzuschlagen. So hat sie ihr Verlangen im Mittelpunkt zu stehen gesichert.
Absolut Abstossend. - #11 27.04.2012 20:28 von
Spandauer Volkstheater distanziert sich:
"Die in der heutigen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin erwähnte Performance "Der Tod als Metamorphose" war NICHT in unserem Haus geplant. Wir distanzieren uns auch ausdrücklich von derartiger Tierquälerei im Namen der "Kunst".
OK. Wäre aber interessant, wie jenes Theater in Spandau heißt,
sowie wer es unterhält bzw. sponsert. - #12 27.04.2012 20:33 von
Ich bin ja nun wirklich kein Tierschützer - dazu esse ich viel zu gern Fleisch. Und Hunde kann ich sowieso nicht ausstehen, sorry. Was diese "Künstlerin" jedoch vorhat, das finde selbst ich nur noch krank! Die Dame muss echt ganz merkwürdige Drogen zu sich genommen haben...
- #13 27.04.2012 20:34 von
Die Bz hat das Theater um das es geht verlinkt Wirre Aktion: Gericht stoppt Welpen-Tötung - B.Z. Berlin - Hunde, Welpen, Urteil, Kunst
- #14 27.04.2012 20:47 von
Wenn man "Der Tod als Metamorphose" googelt,
gelangt man u.a. auf eine Facebookseite, auf der die "Künstlerin" schreibt, sie sei bedroht worden etc., aber die "Performance" würde sie TROTZDEM durchführen. Daran könne sie niemand hindern.
Interessant ist, daß die "Performance" zwar in B hätte stattfinden sollen, die entsprechende Webseiten-Inhaberin aber in M wohnen soll.
Außerdem würde mich interessieren, wie sie darauf kommt, daß sie Künstlerin sei. Ihre Website hat sie abgeschaltet.
- #15 27.04.2012 20:53 von
nun
Sie müssen kein Tierschützer sein um sowas wie Verstand zu haben und andersrum.
Man muss hier auch nicht den Tierschutz bemühen, ein Psychiater dürfte als Instanz der Wahl ausreichen. Wenn selbsternannten Künstlern nix mehr ausser einer Tötung von Lebewesen einfällt, dann muss dringenst medikamentös nachgeholfen werden. Tatsächlich ist alleine schon die Idee nur krank. - #16 27.04.2012 20:59 von
- #17 27.04.2012 21:10 von
- #18 27.04.2012 21:27 von
das Tierschutzgesetzt sagt, eindeutig es ist verboten ein Wirbeltier ohne triftigen Grund zu töten, das alleine sollte schon reichen. TierSchG - Tierschutzgesetz Paragraph 4 Absatz I sagt eigentlich schon alles
- #19 27.04.2012 21:34 von
wenn die Künstlerin jetzt 4 halbe tiefgefrostete Hähnchen mit Salzsäure übergossen hätte, wäre das erlaubt gewesen? Oder vor jeder (harmlosen) Performance eine Dose Hühnerfrikassee ungegessen in die Mülltonne geworfen hätte?
Wenn ja, möge man bedenken, dass diesen Hähnchen in der Fabrik automatisch der Kopf abgetrennt wurde, ohne Betäubung.
Wäre dann auch noch erlaubt, lebendigen Hühnern auf der Bühne zu enthaupten und mit dem Blut rumzuspritzen? Achnee, das ist wieder Tierqulerei?
Man bedenke, in welcher maschinellen Tötungssyetem Milliarden Tiere getötet werden, um später im Müll zu landen... was spricht das Gericht da von "vernünftigem Grund" ?
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