Zitat von
imri
zweifelsohne ist es fraglich ob es den zulässig ist Menschenrecht zu verletzen um Menschenleben vorbeugend zu retten bzw. daß Töten unschuldiger Dritter zu vermeiden. Im Alten Testament steht, daß wenn jemand dich töten will, dann solltest ihm zuvorkommen. Rechtlich gesehen wird und kann das oft als eine Selbstverteidigung verstanden werden. So könnte man auch Folter zur Erlangung der Absicht einer weiteren Tötung verstehen. In besonders, wenn der zu folternde bereits schon vorher getötet hat und man gesichert weiß, daß er es wieder tun will und würde, wenn er könnte.