Gebrochenes Siegel: EU-Gericht verdonnert E.on zu Millionenstrafe

REUTERSDer Energiekonzern E.on muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe Kartellermittlungen gestört, urteilt der Europäische Gerichtshof. In dem Streit ging es um ein beschädigtes Siegel - E.on hatte argumentiert, es habe sich selbst aufgelöst.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...-a-868628.html
  1. #1

    Aha!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Energiekonzern E.on muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe Kartellermittlungen gestört, urteilt der Europäische Gerichtshof. In dem Streit ging es um ein beschädigtes Siegel - E.on hatte argumentiert, es habe sich selbst aufgelöst.

    Urteil zu Siegel-Streit zwischen E.on und EU-Kommission - SPIEGEL ONLINE
    Wettbewerbswidrige Praktiken wurden also nicht nachgewiesen. Aber für ein kaputtes Plastiksiegel, das der Putzfrau im Wege war, soll E.on jetzt mal eben 38 Mio. abdrücken. Die spinnen, die Richter.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Energiekonzern E.on muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe Kartellermittlungen gestört, urteilt der Europäische Gerichtshof. In dem Streit ging es um ein beschädigtes Siegel - E.on hatte argumentiert, es habe sich selbst aufgelöst.

    Urteil zu Siegel-Streit zwischen E.on und EU-Kommission - SPIEGEL ONLINE
    Jeden Mittelständler hätte man bei einem aufgebrochenen amtlichen Siegel sofort und solange wie möglich wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft gesteckt. Und E.on zahlt 0,14 Prozent des Jahresumsatz aus der Portokasse, das ist echt ein Witz.
  3. #3

    0,14% statt 10%

    Klarer Fall - der Siegelbruch hat sich gelohnt! Bei diesem Strafmaß ist das Vorgehen von E.on für andere Firmen höchst nachahmenswürdig.
  4. #4

    Kein Problem

    ich zahle ja ab 01.01.2013 nur 17 % mehr für meinen Strom.
  5. #5

    Da ist die nächste Strompreiserhöhung ja schon klar

    oder soll man wirklich Glauben das E.off die 38 Millionen selbst zahlt? Ich glaub eher nicht!
  6. #6

    "E.on hatte argumentiert, es habe sich selbst aufgelöst."


    Wir waren's gar nicht! Ich musste lachen! :-)
  7. #7

    optional

    Am Ende zahlt das doch eh der Kunde...0,14 % vom Jahresumsatz. Wahnsinn.
  8. #8

    Och Joh!

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Wettbewerbswidrige Praktiken wurden also nicht nachgewiesen. Aber für ein kaputtes Plastiksiegel, das der Putzfrau im Wege war, soll E.on jetzt mal eben 38 Mio. abdrücken. Die spinnen, die Richter.
    Was sind Sie denn für ein Heini? Siegelbruch ist Siegelbruch und wird entsprechend geahndet. Warum soll auch hier wieder einmal etwa für Großkonzerne eine Ausnahme von den Alltagsentscheidungen für Kreti und Pleti gemacht werden?

    Die Argumentation von e.on, das das Siegel aus schlechtem Material bestanden und sich von selbst aufgelöst habe oder die Beschädigung könnte durch Erschütterungen beim Rücken von Möbeln im Nebenraum verursacht worden sein oder auch Putzarbeiten und eine damit verbundene hohe Luftfeuchtigkeit oder gar das Alter des Siegels als solches habe zu seiner Beschädigung geführt, unterscheidet diesen Großkonzern in nichts von der alltäglichen Argumentation bzgl. Siegelbruch von Kreti und Pleti!

    Insofern ist es eher höchst erstaunlich, das sich die hoch bezahlten Rechtsgelehrten des "Weltkonzerns" sich derart dämlicher Argumentation bemühen!
  9. #9

    ;-)

    Zitat von dasistdiezukunft Beitrag anzeigen
    ich zahle ja ab 01.01.2013 nur 17 % mehr für meinen Strom.
    Mit einem Anbieterwechsel können Sie dieser Entwicklung, zumindest aber dem Abwälzen auf den Endkunden, entgegentreten.
    Verbleib in einem Vertrag bei EON wird mit mindestens einem Siegelbruch/p.a. und daraus resultierenden Abwälzung auf den Endkunden bestraft.