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Gazprom-Manager: BGH stützt Pressefreiheit in Stasi-Fall
dapdDarf das Onlineangebot einer Tageszeitung den Namen eines ehemaligen Stasi-Offiziers dauerhaft nennen? Ja, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem konkreten Fall. Geklagt hatte ein ehemaliger Stasi-Offizier, der seinen Namen aus einem Artikel hatte tilgen wollen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-864335.html
- #1 30.10.2012 16:48 von
Das ist...
Klassenjustiz in reinster Form! Mehr moechte ich dazu nicht sagen.
- #2 30.10.2012 17:09 von
Also finde ich jetzt,
überhaupt nicht so toll! Zumal es ja Brisant sein könnte die Namen zu veröffentlichen! Wer weiß für wen oder was derjenige in der Vergangenheit verantwortlich war, man redet schließlich nicht um die grenzenlose Freiheit eines Massenmörders, aber ehemalige Mitarbeiter des berühmten Geheimdienstes unter Druck zu setzen halte ich für eine schwerwiegend falsche Entscheidung. Meiner Meinung nach, sollten die Daten von solchen an Sie zurückgegeben werden, dann können Sie selbst entscheiden für wenn Sie arbeiten wollen!
- #3 30.10.2012 17:12 von
- #4 30.10.2012 17:31 von
Eben, zumal der betroffene heutzutage in nicht ganz unbedeutender Stellung tätig ist.
Das Verhalten der Betroffenen ist nach dem Ende einer Diktatur im übrigen immer das gleiche - entweder kein Kommentar oder man stand gar gleich eigentlich schon immer auf der anderen Seite. Je eifriger die Leute damals waren, umso weniger wollen sie später von ihrer damaligen Tätigkeit wissen. Daher sollte man bei den Stasi-Leuten auch nicht den gleichen Fehler machen, wie damals in der BRD mit den alten Nazis, von wegen wegsehen, unter den Teppich kehren, etc. Den Finger in die Wunde legen - auch wenn es den Betroffenen schmerzt. - #5 30.10.2012 17:50 von
Andererseits
darf Kachelmann die Lügentussi in seinem Buch nicht nennen. Wenn das nicht 2-Klassenjustiz ist? Aber wer interessiert sich heute noch für die alte Stasi? Die neue Stasi ist ist viel schlimmer und eine Gefahr und sitzt in allen wichtigen Regierungs- und anderen behörden.
- #6 30.10.2012 18:24 von
Um wen geht es genau ?
Warum wird der Name hier nicht genannt ?? Dürfte doch auch für SPON nach dem Urteil kein Problem sein !
Gut, dass der BGH so entschieden hat ! Sonst könnten solche STASI-Wanzen und Kriegsverbrecher des 3. Reiches einfach sich verstecken und die Normalen oder gar Moralischen spielen ! - #7 30.10.2012 19:37 von
- #8 31.10.2012 04:06 von
DDR-Spitzfindigkeiten
Was heisst "darf"? "Muss" wäre besser, aber dazu sind es wohl zu viele, die bei uns heute noch ungestraft ihr Unwesen treiben dürfen. In jeder mittelgroßen Stadt in Ost und West müssten eigentlich Pranger für aktive StaSi-Leute aufgestellt werden.
Übrigens ist es durchaus möglich, dass der Mann "niemals Angestellter oder sonstwie hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit" war und trotzdem "Offizier im besonderen Einsatz" für die StaSi, wenn man die Spitzfindigkeiten der DDR-Terminologie beachtet. Der Bodennebel des DDR-Sprech macht's möglich:
Hauptamtliche waren StaSi-eigene Offiziere mit einschlägiger Ausbildung (z.B. Psychoterror und Zersetzung an der StaSi-eigenen Hochschule), und eine bloße Verpflichtungserklärung ist kein Arbeitsvertrag, der einen Angestellten auszeichnen würde.
Vermutlich stand der Mann im Dienst der NVA oder VoPo, war als solcher Offizier und wurde von der weisungsbefugten StaSi angeworben sowie verdeckt in diverse "Einsätze" zur Observierung seiner dortigen Kameraden geschickt.
Kurz gesagt: ein bezahltes Verräterschwein und nicht etwa einfach bloss Informeller Mitarbeiter. Letztere wussten oft nicht, was sie eigentlich taten oder für wen sie Informationen beschafften. Auch für ihre Dienste bezahlt wurden sie nicht unbedingt.
"Offiziere in besonderem Einsatz" wussten das hingegen ganz genau und kassierten. - #9 31.10.2012 06:59 von
Was soll diese Stasihetze
Der mann diente seinem Land, es ist nicht seine Aufgabe über Gut und Böse zu entscheiden. Das ist aufgabe der Politik. Sein Interesse hat seinem und dem Wohlergehen seiner Familie zu gelten. Das er evtl. Privilegien genossen hat ist jetzt so ungeheuerlich das die Gesamtdeutsche Neidgesellschaft losheult. Was Ihr nicht begreift - Ihr Jammerlappen und Stasibasher seid die Versager, nicht er!
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