Wo steht Aussage gegen Aussage? Wissen Sie nicht, daß Frau T. von Anfang an das Gericht nicht anerkannt hat, statt dessen mit ihrem iPad in der Weltgeschichte herumtwitterte und etwas über "Anträge auf Erschießungskommandos" faselte, den Richter als Monster beschimpft und die Verhandlung mehrfach gestört hat? Ich hab da überhaupt keine Aussage feststellen können - kann aber auch an den Medien liegen, die ja öfter mal was unter den Tisch fallen lassen.
Was allerdings berichtet wurde, ist, daß sie in Berufung ging und das Berufungsverfahren durch Fernbleiben boykottierte (sie und ihre Anwälte), also hier wohl auch keinerlei Aussagen von ihrer Seite getätigt wurden. Außer, daß sie das Verfahren mit "stalinistischem Terror" verglich, was relativ amüsant ist, wenn man bedenkt, daß sie ja vor Gericht stand, weil sie u.a. in ihren dubiosen Entscheidungen das Parlament umgangen und quasi im Alleingang, fast schon diktatorisch, gehandelt hat.
Übrigens hat das Auswärtige Amt die geänderte Verfassung von 2004 selbst kritisiert. Das dortige Verfassungsgericht hat sie kassiert und nun gilt dieselbe Verfassung wie 1996, die (Zitat AA) eine Präsidialdemokratie mit Gewaltenteilung ist. Die Rückkehr an sich ist nicht problematisch, Gewaltenteilung ist gewährleistet. Die Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht unabhängig belegt werden. Haben Sie da Informationen, wurde ein entsprechendes Gesetz erlassen? Und wann? Unser Außenminister drückte letztes Jahr, 2011, noch seine Zufriedenheit mit der Entwicklung der ukrainischen Demokratie aus. Guido Westerwelle hob gesondert hervor, dass er keine Probleme mit der Pressefreiheit in der Ukraine sieht: „Eine Gefahr der Manipulation (im Medienbereich) existiert nur dort, wo es ein Monopol gibt, beispielsweise ein staatliches. Doch Sie haben ausbalancierte, verschiedenartige Medien“.
Da scheint also je nach Bedarfslage eine unterschiedliche Auffassung zu bestehen.

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