Es ist total schön, dass das immer wieder gefordert wird. Setzt das bitte auch mal jemand konsequent durch?
Denn Frauen bekommen Kinder. Auf Elternzeit kann man verzichten. Aber Mutterschutzzeiten sind Pflicht.
Und manche Landesregierung, siehe Sachsen und die Verwaltungsvorschrift VwV HWiF 2012, schafft wieder neue Anreize für Diskriminierung:
http://list-sachsen.de/Recht/VwV_HWiF_2012.pdf
Zitat:
"3.1.3 Ersatzeinstellungen auf Stellen für in Mutterschutz befindliche Beschäftigte sind nicht statthaft. Die Erstattungsbeträge nach § 1 Abs. 2 Aufwendungsausgleichgesetz stehen nicht für Ersatzeinstellungen während der Mutterschutzfristen zur Verfügung."
Was dazu führen kann, dass so manche per WissZVG befristete Frau einfach den Kettenarbeitsvertrag nicht mehr verlängert bekommt sobald ihre Schwangerschaft bekannt wird. Kündigung nicht notwendig. Denn ihr Chef muss die Arbeit an der Professur erledigt bekommen, basta. Alternativ lässt eine Fach-Konifere die junge Dame erstmal für zwei arbeiten bevor sie schwanger wird (wenn sie denn bei dem Stress überhaupt schwanger wird und bleibt), denn dann hat sie zumindest den Mutterschutz schon "herausgearbeitet".
Danach lockt das mickrige Wiedereinstiegsstipendiun, um die sich gerade im MINT kaum eine bewirbt weil man von rund 900 Euro und eigener Sozialversicherungspflicht kaum leben kann. Falls man doch einen Vertrag ergattert kommt die nächste Falle: Der Antrag auf Verlängerung der 6 Jahresfrist muss besser begründet werden als ein DFG-Forschungsantrag und selbst dann wird er überwiegend abgelehnt. Da prüft die Verwaltung dann die familiären Verhältnisse, um an den zwei Jahren noch herumzukobern. Verlängerungsgrund = schlechter Chef? Fehlanzeige.
Dabei bräuchte man den dringend:
Für wissenschaftliche MA in Gremien gibt es konträr zum Professorinnen-Förderprogramm extra neu Arbeitszeiterfassung und disziplinarische Maßnahmen durch Feudalherren drohen. Ob man Gremienarbeit in der Elternzeit ehrenamtlich gemacht hat oder sonntags abends Senatspapiere durcharbeitet und die Stunden nicht abrechnen kann spielt vor Gericht keine Rolle, wenn man eine Mittagspause überzogen hat, weil Kolleginnen noch einen Rat brauchten oder vielleicht früh später da war weil auf dem Weg zum Kindergarten was dazwischen kam. Zur Begrenzung der Flexibilität bekommt man dann den uralten Laptop noch durch einen Fest-PC ersetzt.
Ist ja dreist genug wenn Frau ihren Weiterbeschäftigungsanspruch nach Elternzeit in Anspruch nimmt, ihr Projekt weiter machen möchte und ihre Forschungsergebnisse selbst veröffentlichen möchte anstatt sie in während Mutterschutzes und der Elternzeit an Ehrenautoren und parasitäre Autoren abzutreten. Den Ombudsmann (statt der Bildzeitung) anzurufen ist jedoch ein schlimmer Vertrauensbruch für Chef-Egomanen, die dann gleich die Vertrauensbasis des Arbeitsvertrags zerstört sehen wenn sie den Brief mit der Bitte um Stellungnahme in der Hand halten. Da kann man von Glück reden, wenn man den nicht als Doktorvater hat.
Und dann sind da noch die Diskussionen am Mittagstisch, Kollegen, die Dinge sagen wie: "wir haben drei Schwangere gleichzeitig, was uns das an Geld kostet, da kann man eben nicht in der Wissenschaft arbeiten, wenn man Kinder haben will, die sollten mal dran denken was das für die Kollegen bedeutet und sowas im Vorfeld mit der Führungsetage abklären."
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