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Fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand: Vertragsstrafe, Unterlassungserklärung, Schadener

DPAEiner Kölner Anwaltskanzlei ist eine Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand ins Haus geflattert. Experten hatten auf diese Möglichkeit bereits hingewiesen. Jetzt könnten Abmahn-Spezialisten das Prinzip für sich entdecken.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826671,00.html
  1. #1

    Wie wäre es damit?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Einer Kölner Anwaltskanzlei ist eine Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand ins Haus geflattert. Experten hatten auf diese Möglichkeit bereits hingewiesen. Jetzt könnten Abmahn-Spezialisten das Prinzip für sich entdecken.

    Fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand: Vertragsstrafe, Unterlassungserklärung, Schadensersatz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Was würde wohl passieren, wenn irgendein Benutzer die Pinnwände der internet-bekannten Abmahnanwälte massenhaft mit fremden Fotos bestücken würde?
  2. #2

    Juhuuuu!

    Ich wusste es - Facebook ist nach eBay Anwalts neuer Liebling.
    Gut, das ich mein Nutzlosprofil vor einem Monat endgültig gelöscht habe...
  3. #3

    minus eins

    Zitat von abryx Beitrag anzeigen
    Ich wusste es - Facebook ist nach eBay Anwalts neuer Liebling.
    Gut, das ich mein Nutzlosprofil vor einem Monat endgültig gelöscht habe...
    Ihr Profil mag durchaus nutzlos gewesen sein, meines und die vieler anderer Nutzer sind es nicht. Statt löschen kann man seine FB-Pinnwand nur für Freunde (die man auch wirklich kennen sollte, ansonsten helfen benutzerdefinierte Freigaben) sichtbar schalten. Damit dürfte die Gefahr von Abmahnungen sehr gering sein.
  4. #4

    Zitat von Nur ein Gast Beitrag anzeigen
    Was würde wohl passieren, wenn irgendein Benutzer die Pinnwände der internet-bekannten Abmahnanwälte massenhaft mit fremden Fotos bestücken würde?
    Ich denke nicht viel, da dies juristisch denkbar einfach einzuordnen ist. Es gilt die gleiche Behandlung wie bei den Fällen zur Forenbetreiber-Haftung: Ohne Kenntnis keine Haftung!
    Quelle:Panikmache Facebook-Abmahnung – die Abmahnwelle bleibt aus also bläst Anwalt etwas nach
  5. #5

    Erste Abmahnung kostenfrei !!!

    Hallo,
    Nur eine kostenfreie erste Abmahnung kann diesen Abmahnwahn stoppen. Es kann nicht sein, dass so gut wie jeder Bürger mit Abmahnrisiken von vielen 10.000 € potentiel um seine Existenz gebracht werden kann.
    Auch Vorsicht und Disziplin helfen da kaum weiter, weil die Umstände der Abmahnung für den Normalbürger häufig undurchschaubar und rechtlich nicht nachkontrollierbar sind. Wie soll man als Privatmann den Vorwurf entkräften, für ein Orginalvideo in deutsch mit deutscher Aufschrift, bei Ebay gekauft und später wieder verkauft, gäbe es in Deutschland keine Vertriebserlaubnis??? Wo die Gema selbst kaum mehr durchblickt. Zudem hat der Abmahner keinerlei Risiko. Wir mussten uns auch mal gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren. Am Schluss hieß es, Entschuldigung wir haben uns halt geirrt. Kosten und Nerven bekommt man aber nicht ersetzt.
    Abmahnung ist ein Geschäft ohne jedes Risiko für die Kanzleien, da sie immer eine Umkehr der Beweislast beinhalten, ein für einen Rechtsstaat bedenklicher Fakt.

    Wäre auch ein Punkt für die Piratenpartei, diese Pfründe mal auszumisten, denn klar ist, die meisten Politiker kommen aus dem Bereich der Juristerei, und eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.
  6. #6

    Zitat von quantumas Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht viel, da dies juristisch denkbar einfach einzuordnen ist. Es gilt die gleiche Behandlung wie bei den Fällen zur Forenbetreiber-Haftung: Ohne Kenntnis keine Haftung!
    Quelle:Panikmache Facebook-Abmahnung – die Abmahnwelle bleibt aus also bläst Anwalt etwas nach
    So ist es. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Linkbait/Viralmarketing. Dass der Spiegel auf so einen Unsinn hereinfällt. Naja, Hauptsache das Wort Facebook steht im Titel.
  7. #7

    Zitat von kioto Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Auch Vorsicht und Disziplin helfen da kaum weiter, weil die Umstände der Abmahnung für den Normalbürger häufig undurchschaubar und rechtlich nicht nachkontrollierbar sind.

    Ich denke schon, dass Vorsicht und Disziplin da weiterhelfen. Inhalte hochladen, die man selbst erstellt hat und/oder die Genehmigung des Urhebers hat - ist das für Ottonormal schon zu schwer?
  8. #8

    Ich finde das gut.

    Von mir selbst wurde auch mal ein Bild auf einer anderen Comunity Seite als Facebook von mir wiederrechtlich ins Netz gestellt. Daran ging dann eine freundschaft kaputt. Weil er es einfach nicht einsehen wollte, dass ich keine Bilder von mir im Netz haben wollte.

    Deshalb finde ich die absrechekende Variente gut. Das nicht jeder mehr einfach so undedacht Fotos andere einstellt.
  9. #9

    werden die jetzt alle irre?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Einer Kölner Anwaltskanzlei ist eine Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand ins Haus geflattert. Experten hatten auf diese Möglichkeit bereits hingewiesen. Jetzt könnten Abmahn-Spezialisten das Prinzip für sich entdecken.

    Fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand: Vertragsstrafe, Unterlassungserklärung, Schadensersatz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    zum Glück leb ich in der Mongolei.... aber mal so am Rande bemerkt, wer das so einstellt daß die Pinwand nur Freunden zugänglich ist, der ist da schon mal relativ sicher weil dann eben niemand sonst dort reinschauen kann.

    Im Homepagebereich gibt es den Grundsatz "ich mache mir den Inhalt zu eigen" wenn ich ihn in nem Frame einbaue, so daß es wie meine eigene Webseite aussieht und ich das NICHT kommentiere daß das Zeug von woanders ist. Weshalb man in der Regel ein neues Fenster aufpoppen läßt.

    Aber bei Facebook.... meinen Güte. Ich werd meine Veröffentlichung auf Freunde umstellen :-)








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