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Fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand: Vertragsstrafe, Unterlassungserklärung, Schadener

DPAEiner Kölner Anwaltskanzlei ist eine Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand ins Haus geflattert. Experten hatten auf diese Möglichkeit bereits hingewiesen. Jetzt könnten Abmahn-Spezialisten das Prinzip für sich entdecken.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826671,00.html
  1. #20

    Zitat von carranza Beitrag anzeigen
    So weit ist es gekommen, dank der abmahnfreundlichen Gesetzgebung in Deutschland: Theoretisch muß man schon Angst haben, oder zum Bildbearbeitungsprogramm greifen, wenn auf einem Foto, das man veröffentilichen will, neben diversen Bekannten ein fremdes Gesicht im Hintergrund zu sehen ist.
    finden Sie, daß es so weit kommen sollte, daß man (also auch Sie) keine Verfügungsgewalt mehr über die öffentliche Darstellung Ihrer werten Person haben sollte, nur weil es für Veröffentlicher zu unbequem sein könnte, sich um Fragen des berühmten "Rechts am eignen Bild" zu kümmern?

    Wenn Sie also demnächst eine ärgerliche Darstellung von sich selbst im WWW veröffentlicht finden, werden Sie nicht einmal auf die Idee kommen, dagegen etwas zu unternehmen?
    Ich denke, da muß der Gesetzgeber noch mal ran und dem Abmahnunfug einen Riegel vorschieben.
    nein, da muß der Gesetzgeber keinen Riegel vorschieben. Es ist jedermann zuzumuten, sich über die Rechtsfolgen seines Tuns auch im WWW Gedanken zu machen, zumal, wenn das Thema sehr bekannt ist. Zumal es dabei keineswegs nur um Geld geht, sondern möglicherweise auch um Rufschädigung, Mobbing etc., also Straftatbestände.
    Vielleicht denken Sie das nächste Mal erst nach, bevor Sie so leichtfertigen Dummsinn posten.
  2. #21

    Zitat von lalale Beitrag anzeigen
    kostenfreie erste abmahnung ist sicherlich übertrieben...aber eine deckelung des abmahnbetrags für ersttäter ist schwer von nöten...
    aha. Woher weiß man, daß es sich um einen "Ersttäter" handelt?
    kann nicht sein dass man bei sowas sofort mit mehreren 100 euro dabei ist... manchmal geht das ja schon in die tausende... und so manche existenz ist davon schon schnell ruiniert...
    ja nun, für Rechtsverstöße und die Beseitigung der daraus resultierenden Folgen ist nach allgemein geltender Vorstellung der Schädiger verantwortlich, nicht der Geschädigte.
    was in deutschland auch dringenst fehlt: eine fair-use-klausel... inhalte dürfen für den privaten gebrauch "geklaut" werden es muss jedoch auf den urheber bzw rechteinhaber verwiesen bzw verlinkt werden...
    was will uns das sagen? Verwendungen von Inhalten unter Hinweis auf den Urheber sind zulässig. Warum sollte es zuviel der Mühe sein, den zu fragen, ob und unter welchen Bedingungen er mit der Verwendung einverstanden ist? Ich finde selbstverständlich, nachzufragen, wo jemand Zeit, Mühe und vielleicht selbst Kosten hineingesteckt hat.
  3. #22

    Gilt nur für öffentliche Profile

    Das Ganze gilt sowieso nur für öffentliche Profile. Das Kopieren von fremden (bereits veröffentlichten) Bildern im privaten Kreis ist legal. Wer sein Profil also nicht öffentlich stellt, hat sich nichts vorzuwerfen. Eine Abmahnung wäre also nicht rechtens - dazu haben die Abmahnanwälte da keinen Zugriff darauf und können die Bilder erst gar nicht finden. Wenn natürlich der Abmahnanwalt das Bild selber postet (oder posten lässt), sieht das auf den ersten Blick vielleicht anders aus - auf den zweiten Blick ist das aber nichts anderes als strafbarer Betrug.
    Wer sein Profil öffentlich stellt, ist da eher betroffen. Das deutsche Abmahnunwesen trifft da jeden - Schuld ist da nicht erforderlich - lediglich die Möglichkeit die "Störung" zu unterbinden. Einzig helfen würde es Erstabmahnungen bei schuldlosen Störungen kostenfrei zu stellen. Dies würde der Regelung beim Providerprivileg entsprechen.
  4. #23

    Aluhelm!!!

    Zitat von Reinhardka Beitrag anzeigen
    Ich ziehe es vor, wenn ich mich im Internet irgendwo anmelde, es nie mit meinen wirklichen Daten zu machen, und eingekauft wird im Netz auch nicht. Der mögliche Missbrauch oder Datenklau lauert überall.

    Und Facebook oder ähnliches?? Vergess ich einfach, einen Freundeskreis kann ich mir auch in meinem realen Leben aufbauen.
    Aluhelm nicht vergessen! Ich heisse ja auch nicht spontix, aber wg. möglichem Missbrauch nicht im Internet einkaufen? Dann darf ich auch kein Geld mehr am Automaten abheben, da gibts ja auch Betrugsmöglichkeiten. Im Laden kann man auch mal abgezockt werden. Sogar wenn mal irgendwas passieren sollte, dürfte man langfristig wg. den günstigeren Preisen und dem uneingeschränkten 14-Tage-Rückgaberecht unterm Strich ganz gut dabei wegkommen.

    Und dass FB keine "real life" Freundschaften ersetzen sollte, ist klar. FB kann aber diese realen Begegnungen sehr wohl ergänzen, sodass man unkompliziert mit Freunden (Bekannten, Verwandten, Affären) aus aller Welt in Kontakt bleiben kann. Schließlich leben wir in einer globalen Welt. Ich habe jedenfalls schon einige Leute wg. FB-Kontakt wieder getroffen, die ich sonst wahrscheinlich nicht mehr getraut hätte anzurufen.
  5. #24

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    was will uns das sagen? Verwendungen von Inhalten unter Hinweis auf den Urheber sind zulässig. Warum sollte es zuviel der Mühe sein, den zu fragen, ob und unter welchen Bedingungen er mit der Verwendung einverstanden ist? Ich finde selbstverständlich, nachzufragen, wo jemand Zeit, Mühe und vielleicht selbst Kosten hineingesteckt hat.
    Kommt sicher auf die Art der Verwendung an, aber bedenken Sie: In manchen Bereichen ist das effektiv der gültige Standard, etwa in wissenschaftlichen Publikationen, in denen unter Berücksichtigung der ethischen Richtlinien publiziertes Material frei zitiert oder anderweitig verwendet werden kann. Was nicht nur erlaubt ist, sondern i.d.R. sogar von den Urhebern gerne gesehen wird.

    Gibt natürlich andere Situationen in denen das Ganze effektiv sinnlos wäre. Wenn man z.B. ein komplettes Buch öffentlich online zugänglich macht nützt es dem Autoren wohl auch nichts mehr, wenn dieser erwähnt wird. Aber eben, gerade deswegen müsste man wohl konkrete Fälle betrachten. Diskussionen in der Thematik sind aber meist viel zu allgemein gehalten, weshalb man dann auch gerne aneinander vorbei schreibt..
  6. #25

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Einer Kölner Anwaltskanzlei"
    Immerhin was Gutes:
    1. Es traf keine Unschuldigen
    2. Wenn es diese Truppe trifft, die ja überproportional an der Macht vertreten ist ändert sich was vielleicht in Richtung Vernunft.
  7. #26

    Zitat von Celegorm Beitrag anzeigen
    Kommt sicher auf die Art der Verwendung an, aber bedenken Sie: In manchen Bereichen ist das effektiv der gültige Standard, etwa in wissenschaftlichen Publikationen, in denen unter Berücksichtigung der ethischen Richtlinien publiziertes Material frei zitiert oder anderweitig verwendet werden kann. Was nicht nur erlaubt ist, sondern i.d.R. sogar von den Urhebern gerne gesehen wird.
    ganz recht. Es gibt aber auch andere Dienstleister, deren Erzeugnisse linzenrechtlich geschützt sind, und deren Einverständnis für öffentliche Verwendung ist auf jeden Fall einzuholen, auch wenn im Rahmen wissenschaftlicher Verwendung beispielsweise diese auf jeden Fall gewährt werden, aber der entsprechende Hinweis in der Publikation erfolgen muß. Was man aber nur herausfindet, wenn man sich durch AGBs und Lizenzbedingungen wühlt.
    Gibt natürlich andere Situationen in denen das Ganze effektiv sinnlos wäre. Wenn man z.B. ein komplettes Buch öffentlich online zugänglich macht nützt es dem Autoren wohl auch nichts mehr, wenn dieser erwähnt wird. Aber eben, gerade deswegen müsste man wohl konkrete Fälle betrachten. Diskussionen in der Thematik sind aber meist viel zu allgemein gehalten, weshalb man dann auch gerne aneinander vorbei schreibt..
    so ist es. Aber den meisten Foristen geht es gar nicht um solche Details sondern um das generelle Unverständnis, sich mit solchen Fragen überhaupt befassen zu müssen, und die mangelnde Einsichtswilligkeit darin, daß auch bei unbedachtem Tun fremde Rechte tangiert werden können.
  8. #27

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    nein, da muß der Gesetzgeber keinen Riegel vorschieben. Es ist jedermann zuzumuten, sich über die Rechtsfolgen seines Tuns auch im WWW Gedanken zu machen
    Das erzählen Sie mal meiner 13-jährigen Nichte, wenn sie eine lustige Uli-Stein-Maus oder ein Heinz-Erhard-Gedicht auf ihre Pinwand packt (Der Lappan-Verlag ist bekannt dafür, seine Fans zu kriminalisieren) oder einen Tatzenabdruck ihres Hundes (Abmahnung von Jack Wolfskin), oder Loriots Männchen in der Badewanne (Abmahnung der Erben gegen die Wikipedia (!!).

    In vielen Fällen betrifft es halt Kinder und Jugendliche, und ich finde es kann niemand verlangen, dass diese ständig auf der Höhe der Zeit sind, was unser undurchsichtiges Urheberrecht angeht. Das ist ja schon für einen gut informierten Erwachsenen kaum zu leisten.

    Klassiker wie Loriot und Heinz Erhardt sind doch längst (gefühltes) Allgemeingut, für die Kinder (und viele Erwachsene) gehören die zu den Guten, und viele würden nicht mal imTraum auf die Idee kommen, dass sie als Fans auf einmal Strafe zahlen müssen, nur weil sie ihre Lieblingsgedichte/Cartoons etc. öffentlich posten.

    Die erste Abmahnung MUSS kostenfrei sein. Wer darauf nicht reagiert hat dann wirklich selber schuld, wenn er zahlen muss.

    Die Gier der Erben von großen Künstlern (Loriot, Zappa, Beuys etc. etc.) ist nochmal ein anderes Thema, das Fass mach ich jetzt lieber icht auf, sonst werde ich ausfallend ;)

    gruß
    Ayto Zee
  9. #28

    Rechtssicherheit!

    Zitat von lalale Beitrag anzeigen
    kostenfreie erste abmahnung ist sicherlich übertrieben...aber eine deckelung des abmahnbetrags für ersttäter ist schwer von nöten... kann nicht sein dass man bei sowas sofort mit mehreren 100 euro dabei ist... manchmal geht das ja schon in die tausende... und so manche existenz ist davon schon schnell ruiniert...
    was in deutschland auch dringenst fehlt: eine fair-use-klausel... inhalte dürfen für den privaten gebrauch "geklaut" werden es muss jedoch auf den urheber bzw rechteinhaber verwiesen bzw verlinkt werden...
    Das Problem der Abmahnungen, die ins Gerede gekommen sind, ist meist deren viel zu hoch angesetzter Streitwert. Denn nur so können diese Abmahnungen in vierstelliger Höhe überhaupt erst zustandekommen.

    Dass Abmahnungen etwas kosten halte ich für gerechtfertigt, schließlich erfordern sie einen Aufwand, der auch vergütet sein darf und auch sollte (Netz durchforsten, Foto finden, Arbeitszeit fürs Anschreiben + Herausfinden des Nutzers, etc. pp.).
    Allerdings sollte man dringend die Höhe des Streitwerts deckeln. Es kann nicht angehen, dass für ein Foto, das einen Tag lang im Netz zu sehen ist, gleich einen Streitwert in fünfstelliger Höhe und mehr nach sich zieht.

    Was den Fall selbst hier angeht, halte ich das für einen Versuch, Klarheit in die derzeitige Rechtssprechung zu bringen. Denn gerade hier besteht Nachholbedarf! Viele Foren bewegen sich derzeit mehr oder weniger am Rande der Legalität weil jederzeit irgendwer Fremdzitate oder Fotos posten kann und der Betreiber dann dafür haftbar gemacht werden kann. Vieles davon, beispielsweise Abmahnungen für Avatare, also Bilder die nicht einmal so groß sind wie eine Briefmarke, ist noch nicht endgültig geklärt.

    Es erinnert mich insofern an die Klage damals, als ein durchgestrichenes Hakenkreuz eine Klage erhielt, schließlich seien Hakenkreuze verboten, das müsse dann ja auch für die durchgestrichenen gelten.
    Seit dem zugehörigen Urteil, die Klage wurde abgewiesen, besteht Rechtssicherheit darin, dass Nazisymbole erlaubt sind, solange sie so verändert sind, dass daraus "gegen Rechts" (vereinfacht gesagt) hervorgeht.

    Ähnliches vermute ich hier: Man möchte Klarheit darüber schaffen inwiefern ein User verantwortlich ist für Inhalte, die nicht er selbst erstellt, bzw. kopiert hat.
  10. #29

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    (...), und die mangelnde Einsichtswilligkeit darin, daß auch bei unbedachtem Tun fremde Rechte tangiert werden können.
    Ich frage mich wirklich weshalb es noch Menschen gibt, die sich mit echtem Namen irgendwo anmelden und mit 'echter' IP surfen.


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