finden Sie, daß es so weit kommen sollte, daß man (also auch Sie) keine Verfügungsgewalt mehr über die öffentliche Darstellung Ihrer werten Person haben sollte, nur weil es für Veröffentlicher zu unbequem sein könnte, sich um Fragen des berühmten "Rechts am eignen Bild" zu kümmern?
Wenn Sie also demnächst eine ärgerliche Darstellung von sich selbst im WWW veröffentlicht finden, werden Sie nicht einmal auf die Idee kommen, dagegen etwas zu unternehmen?
nein, da muß der Gesetzgeber keinen Riegel vorschieben. Es ist jedermann zuzumuten, sich über die Rechtsfolgen seines Tuns auch im WWW Gedanken zu machen, zumal, wenn das Thema sehr bekannt ist. Zumal es dabei keineswegs nur um Geld geht, sondern möglicherweise auch um Rufschädigung, Mobbing etc., also Straftatbestände.Ich denke, da muß der Gesetzgeber noch mal ran und dem Abmahnunfug einen Riegel vorschieben.
Vielleicht denken Sie das nächste Mal erst nach, bevor Sie so leichtfertigen Dummsinn posten.

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