Der BR hat bei verschiedenen betrieblichen Angelegenheiten ein Mitspracherecht aber das darf die betrieblichen Abläufe nicht stören. Streiks z.B. sind nicht Sache der Betriebsratstätigkeit, ebensowenig wie tarifliche Angelegenheiten. Auch die Abstrafung oder Beschimpfung von Arbeitskollegen ist nicht durch das Betriebsverfassungsgesetz abgedeckt.

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