Ja, was soll das eigentlich? Diese Frage konnte mir der Artikel nicht wirklich beantworten.
DPAGoogle fürchtet um die Internet-Freiheit, Presseverlage wollen Geld von Suchmaschinen: Wir erklären, was das umstrittene Leistungsschutzrecht eigentlich soll - und wo die Probleme liegen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-869464.html
Ja, was soll das eigentlich? Diese Frage konnte mir der Artikel nicht wirklich beantworten.
Das ist schon sehr dubios, unabhängig davon, dass ich Google mal einen Dämpfer verpassen würde. Aber die Zeitungsverlage würden doch ohne Google keine Leser haben. Warum soll also Google zahlen? Weil die Snippets oder Teaser in den Suchergebnissen gezeigt werden? Dann müsste ja auch der Zeitschriftenhändler zahlen, weil man bei ihm die Titelbilder und -texte lesen kann. Das ist richtig witzig. Die Verlage machen sich einerseits richtig lang, um bei den Google News gelistet zu werden und dann wollen sie Geld dafür sehen. Die Welt ist verrückt!
Wenn durch den Informationslink, den Google setzt, die Leser auf das Onlineangebot des Verlages oder der Zeitung geleitet werden, ist das eigentlich Werbung für die Inhaltsrechteinhaber.
Wenn Google das lässt, na ja, dann haben die Zeitungen und Verlage wesentlich weniger Klicks auf ihren Onlineseiten.
Das wiederum senkt den Preis für die Werbung auf diesen Seiten.
Fazit: Die Verlage und Zeitungen möchten gerne an Googles Geschäftsmodell mitverdienen, ohne eigene zusätzliche Mühe.
Schaden erleidet die Printbranche wesentlich mehr als Google, und bald werden die Inhalteanbieter auf Google zugehen müssen.
Google hat den wesentlich längeren Atem und die besseren Argumente.
"Suchmaschinen, so der Plan der schwarz-gelben Koalition, sollen künftig Lizenzen von Presseverlagen erwerben, um deren Artikel in ihre Indizes aufnehmen zu dürfen."
1. Ist es technisch ohne Probleme möglich die Aufnahme von Artikeln in die Indizes zu unterbinden (per Meta-Tags / Robots.txt usw)
2. Sollten die Rechteinhaber der Artikel froh sein mit den Artikeln im Index aufzutauchen, da dies potenzielle Hits und somit Leser sind.
3. Wenn man es geschickt macht, kann man aus der derzeitigen Lage prima Kapital erwirtschaften. So werden gerne Auszüge von Artikeln online gestellt. Wer den ganzen Artikel lesen möchte, muss einen kleinen Betrag zahlen. Ein prominentes Beispiel für die Vorgehensweise dürfte die "Stiftung Warentest" sein.
Ein Gesetz §2012 "Ich will mein Stück vom Kuchen abhaben" halte ich für völlig vermessen.
Ich suche auch aktuelle Infos über GOOGLE in den Zeitungen, wenn das nicht mehr geht, dann lese ich diese Zeitungen eben nicht mehr. So what ?
Das wäre aber das erste Mal das ein Gesetz so gemacht wird das es keine Steilvorlage für Abmahner ist.
Steht doch sogar im Text: Was im Sinne des Gesetzes als kommerzielles Angebot gilt werden die Gerichte festlegen.
Abgesehen davon, dass dieses Gesetz sowieso Unsinn ist, warum kann der Gesetzgeber nicht mal klare und einfache Gesetze schreiben? Das würde die Gerichte enorm entlasten zugunsten wirklich wichtiger Fälle.
Ach so, das ist eine weitere Beschäftigungsmaßnahme für überflüssige Juristen, ich vergaß. ;-)
Wann kapieren die Verlage endlich, das es nur kostenlose Werbung für die Verlagsseiten ist?
Demnächst frage ich die Verlage auch mal, wie viel sie mir für meine bei ihnen geschaltete Anzeige bezahlen möchten.
Die gezeigten "Screenshots" sind in dieser Form falsch lieber Spiegel. News werden nicht nur von Verlagen verbreitet, somit bleiben die Seiten auch nicht leer, wie ihr suggerieren wollt. Der Platz wird schon von Bloggern gefüllt werden, sehr zu Freude dieser. ;-)
Deutschland geht in vielen Bereichen der Computer- und Informationstechnologie Sonderwege. Das ist völlig akzeptabel: Mindestens einer sollte das tun, und sei es auch nur, um als abschreckendes Beispiel zu fungieren. Auf diese Weise werden künftige Medienwissenschaftler eine empirische und nicht bloß spekulative Antwort auf die Wirkung eines Leistungsschutzgesetzes haben. Ist doch auch was wert.