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Fixierungen in der Pflege: Gefesselt im Altenheim

CorbisGurte für den Rollstuhl, Bettgitter, Spezialstühle: In deutschen Pflegeheimen werden Menschen täglich fixiert - zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es heißt. Ein BGH-Urteil hat die Genehmigung dieser Maßnahmen nun erschwert. Den Alltag in den Alteneinrichtungen dürfte das kaum ändern.

http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...847529,00.html
  1. #1

    Die Unbezahlbare

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Gurte für den Rollstuhl, Bettgitter, Spezialstühle: In deutschen Pflegeheimen werden Menschen täglich fixiert - zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es heißt. Ein BGH-Urteil hat die Genehmigung dieser Maßnahmen nun erschwert. Den Alltag in den Alteneinrichtungen dürfte das kaum ändern.

    Fixierungen in Pflegeheimen: Bettgitter und Gurte für den Rollstuhl - SPIEGEL ONLINE
    Na dass sind ja tolle Aussichten. Oben wird die Jugend zum Protest aufgerufen und nun lese ich vom eigenen dahinvegitieren in den letzten Jahren.

    Auch hier geht es um das liebe Geld und wenn Opa beim Frühstück sabbert wird er vermutlich mit der Sonde ernährt. Kann sich ja heute keiner mehr leisten die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist unbezahlbar. Ist mir die Änderung im Grundgesetz entgangen?
  2. #2

    Profitcenter

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Gurte für den Rollstuhl, Bettgitter, Spezialstühle: In deutschen Pflegeheimen werden Menschen täglich fixiert - zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es heißt. Ein BGH-Urteil hat die Genehmigung dieser Maßnahmen nun erschwert. Den Alltag in den Alteneinrichtungen dürfte das kaum ändern.

    Fixierungen in Pflegeheimen: Bettgitter und Gurte für den Rollstuhl - SPIEGEL ONLINE
    Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind doch inzwischen Profitcenter, die Gewinne generieren müssen. 25 Prozent Rendite. Damit die Aktionäre zufrieden sind. Betriebswirtschaftlich muss also alles stimmen. Am besten senkt man die Lohnkosten (über Seiteneinsteiger "Schleckerfrauen" und Hartz-4-Langzeitarbeitslose).
  3. #3

    Abendgebet

    Gott schütze mich vor Sturm und davor, dass ich mich im Alten- oder Pflegeheim wiederfind.
  4. #4

    Die Ausprägung eines weiteren Preises, den man bezahlt für die Wonnen, die ein weitgehend selbstbezogener Kapitalismus bietet: ein verändertes Menschenbild. Eines, das den "Wert" eines Menschen nicht unmaßgeblich aus dessen Fähigkeit zur Produktivität bezieht.
    Schwindet sie, schwindet der Mensch, dann schwindet die Wertschätzung.
    Jedem schwerdementen Heimbewohner müßte im Grunde eine persönliche Aufsichtskraft 24/7 zur Seite gestellt werden, möchte man Fixierung vermeiden.
    DIe "manpower" dafür gäbe es - aber die Gesellschaft ist nicht willens, sie zu bezahlen...
  5. #5

    Irgendwie ist es erstaunlich, ...

    ... wie Journalismus funktioniert! Die BGH-Entscheidung war nämlich schon Gegenstand eines Zeit-Artikels und war schon dort grottenschlecht recherchiert. Unabhängig davon, dass es einfach schlechter Journalismus ist, die Quellenangabe zu verweigern, sprich, die konkrete BGH-Entscheidung zu benennen, hat der BGH nichts neues entschieden, sondern schlicht die Gesetzeslage wiedergegeben. Gemeint sein dürfte im Übrigen die Entscheidung des BGH vom 27. Juni 2012 zum Aktenzeichen - III ZB 24/12 - . Es handelt sich auch nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

    Gemäß § 1906 BGB muss jede Unterbringung eines Betreuten durch den Vormundschaftsrichter genehmigt werden. Gemäß § 1906 Abs. 4 BGB gilt das auch für so genannten unterbringungsähnliche Maßnahmen, zu denen jede Art von Fixierung, aber auch die Verabreichung von "stilllegenden" Medikamenten gehört.

    Gemäß § 1906 Abs. 5 BGB gilt die Genehmigungspflicht von Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht nur für durch das Gericht bestellte Betreuer, sondern auch für Bevollmächtigte (Vorsorgevollmacht).

    Diese Regelung galt schon immer, der BGH hat nichts anderes gemacht, als das Gesetz anzuwenden.

    Man sollte bei der Entscheidung im Übrigen nicht den Grund der "Klage" (in Wirklichkeit handelt es sich um eine so genannte Rechtsbeschwerde) übersehen: Der Beschwerdeführer hatte, soweit ersichtlich, die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nur aus Kostengründen verhindern wollen. Es ging also weniger um die Mutter, als ums liebe Geld.
  6. #6

    Und in Krankenhäusern?

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass auch in Krankenhäusern fixiert wird – ohne richterliche Genehmigung. Oder haben anordnende Ärzte schon richterliche Gewalt?

    Auf der anderen Seite: Ich höre schon wieder das Geschrei der Angehörigen, wenn sich die verwirrte Omi den Oberschenkelhals bricht, weil sie nachts aus dem ungesicherten Bett gefallen ist. Oder der orientierungslose Opa im Schlafanzug durch die Stadt geistert.
    Eine rundum Überwachung ist in der Pflege nicht möglich. Also müssen wir mit diesem Dilemma leben, weil als Angehöriger hat man ja keine Zeit...
  7. #7

    was...

    ...würde passieren, wenn trotz vorliegender richterlicher Vollmacht ein nicht fixierter Patient stürzt, evtl. mit schlimmen Folgen wie z.B. OS-halsbruch? Könnte jemand (Pfleger) zur Rechenschaft gezogen werden?
  8. #8

    Geld

    Mein Gott Leute, wenn ihr wollt das euere Angehörigen gut gepflegt werden, dann nehmt nicht das allerbilligste Altersheim das ihr finden könnt. Altenpflege ist Personalintensiv, 24 Stunden Schwerstbetreuung an 365 Tagen! Geiz ist Geil hilft da nicht weiter! Schaut euch in den Heimen um, erkundigt euch ob Bewohner Wundgelegen sind... Fixierungen sind meistens zum Schutz des Bewohners, oder was würden sie sagen wenn ihre Hochdemente Oma aufsteht und stürzt? In einem (guten) Pflegeheim ist die Pflege meistens besser als zu hause, schließlich arbeitet dort ausgebildetes Fachpersonal. Oder was glauben sie wie sie reagieren wenn ihre Oma sie 1 Woche lang nachts nicht schlafen lässt weil sie alle 10 Minuten im Schlafzimmer steht (gestöhrter Tag-Nachtrithmus bei Demenz)? Wenn sie ausbüxt sobald sie sie nicht im Blick haben?.....
  9. #9

    Das ist doch nich neu!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Gurte für den Rollstuhl, Bettgitter, Spezialstühle: In deutschen Pflegeheimen werden Menschen täglich fixiert - zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es heißt. Ein BGH-Urteil hat die Genehmigung dieser Maßnahmen nun erschwert. Den Alltag in den Alteneinrichtungen dürfte das kaum ändern.

    Fixierungen in Pflegeheimen: Bettgitter und Gurte für den Rollstuhl - SPIEGEL ONLINE
    Es war schon von jeher verboten, die Bettgitter hochzuziehen oder Bewohner, die zu ihrer Mobilität auf einen Rollstuhl angewiesen sind, in einen Sessel zu setzen.
    Das ist alles nicht neu und jeder der in einer Pflegeeinrichtung arbeitet, kennt diese Regeln. Sogenannte "Freiheitsberaubende Maßnahmen" oder Freiheitseinschränkende Maßnahmen" kann nur ein Amtsrichter zulassen.








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