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Fixierungen in der Pflege: Gefesselt im Altenheim

CorbisGurte für den Rollstuhl, Bettgitter, Spezialstühle: In deutschen Pflegeheimen werden Menschen täglich fixiert - zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es heißt. Ein BGH-Urteil hat die Genehmigung dieser Maßnahmen nun erschwert. Den Alltag in den Alteneinrichtungen dürfte das kaum ändern.

http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...847529,00.html
  1. #70

    Ich behaupte...

    Zitat von Teile1977 Beitrag anzeigen
    Teurer als der Durchschnitt bedeutet nicht automatisch auch bessere Pflege als der Durchschnitt! Aber günstigere Preise als der Durchschnitt ist verdächtig, denn irgendwo muß ja gespart werden.
    ...dass sich mit dem Betrieb eines Altenpflegeheims auch ordentlich Geld verdienen lässt und dass dies auch geschieht. Zwar werden die PflegerInnen eher schlecht bezahlt. Aber was heißt das schon? Wenn ich sehe, was einerseits verlangt und andererseits geboten wird, erkenne ich ein deutliches Missverhältnis. Und da frage ich mich dann schon, ob man nicht mehr Pflegekräfte einstellen könnte. Das würde zwar den Ertrag aber möglicherweise auch die Anzahl der Fixierungen reduzieren.
  2. #71

    Teils Teils

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    ...dass sich mit dem Betrieb eines Altenpflegeheims auch ordentlich Geld verdienen lässt und dass dies auch geschieht. Zwar werden die PflegerInnen eher schlecht bezahlt. Aber was heißt das schon? Wenn ich sehe, was einerseits verlangt und andererseits geboten wird, erkenne ich ein deutliches Missverhältnis. Und da frage ich mich dann schon, ob man nicht mehr Pflegekräfte einstellen könnte. Das würde zwar den Ertrag aber möglicherweise auch die Anzahl der Fixierungen reduzieren.
    Altenpflege ist äußerst Arbeitsintensiv. Für eine Rund um die Uhr Betreuung auch an den Wochenenden, Urlaub... benötigen sie pro Teamarbeitsplatz 5 Pflegerinnen. Wenn eine Pflegerin für 5 Bewohner verantwortlich ist kommen sie schon auf eine Pflegerin pro Bewohner. Ist übrigens im sogenanntem Pflegeschlüssel festgeschrieben, sie DÜRFEN auch nicht mehr Personal einstellen, selbst wenn sie wollen! Sonst werden ihnen die Staatlichen Zuschüsse gestrichen. Das Gebäude kostet auch Geld, incl Wartung (Hausmeister, Klempner, Putzfrauen...) vergleichbar mit den Zimmerpreisen in einem schlichtem Hotell (20 Eur pro Nacht?). Dann haben sie noch Küchenpersonal, Die Wäscherei, Heizkosten, Wasser und Strom sowie die gesammte Verwaltung. Und wenn das Haus nicht zu 100% ausgelastet ist legen sie Drauf. Mann kann zwar mit einem Altenheim Gewinn machen (sonst würde es ja niemand machen) aber es gibt in den Städten harte Konkurenz und wenn sie nicht in einer größeren Kette sind, sind sie schnell weg vom Fenster!
  3. #72

    ich verstehe Sie gut...

    Zitat von kulturberatung Beitrag anzeigen
    Ich sitze selber im Rollstuhl und bin ein Pflegefall (allerdings noch keine Seniorin und ich arbeite immer noch voll), das Feststellen der Bremsen ist ein Vorgang, den jeder Rollstuhlfahrer als erstes verinnerlicht. In einem Rollstuhl mit nicht festgestellten Bremsen zu sitzen ist (wenn man nun nicht gerade fährt) nicht ungefährlich. Das können nur wirkliche Könner, die mit dem Rollstuhl auch Treppen runterfahren können. Der Senior, der im Heim in einen Rollstuhl gesetzt wird, kann das nur schwerlich. Deswegen ist das Feststellen von Bremsen notwendig, ich kann mir nicht feststellen, wie man das anders lösen will.
    ... es gibt aber einen Expertenstandard zur Sturzprävention in der Pflege und Sie werden nicht glauben was "Pflegeexperten" da veröffentlicht haben - das Feststellen der Bremsen ist eine FeM. Wir in Altenpflegeeinrichtungen habe mit dieser Vorgabe unsere Freude!
  4. #73

    Genau hier...

    Bei regulären Unterbringungen wurden die ärztlichen Gutachten nicht hinterfragt. Es wurde blind der ärztliche "Sachverstand" zum Gegenstand der Entscheidung gemacht, obgleich für den Psychiater mehr noch als für jeden anderen Arzt der Grundsatz gilt "Gesunde gibt es nicht, nur nicht ausreichend Untersuchte!".

    Der Richter ist kein Psychiater und kein Arzt. Er verfügt für die medizinische .....
    ...geraten die Anhörungen zur Farce, denn gegen ein ärztliches Gutachten wird sich wohl kaum ein Richter stemmen und so sind v.a. D. in der Psychiatrie, die Anhörungen totale Zeitverschwendung, denn die psychisch Kranken habe in der Regel KEINE CHANCE bei der Anhörung!
  5. #74

    Wo geht's denn bei Ihnen lang?

    Zitat von UnitedEurope Beitrag anzeigen
    Aber deswegen jeden Patienten fixieren? Jeden gefährdeten, ja. Doch dann wären 80% aller Bewohner fixiert? Richtig. Das eigentliche Problem: Die Menschen werden künstlich weit über die Grenzen des normalen und würdigen am Leben erhalten. Durchzogen von Alsheimer und Demenz, entmündigt selbst eine Entscheidung für ein weiteres Leben oder Sterben zu treffen, vegetieren immer mehr Menschen, die mehr tot als lebendig sind, in dt. Alten,- und Pflegeheimen vor sich hin. Da werden 90 jährigen dementen Menschen noch eine neue Hüfte eingebaut. Oder immer neue Alsheimer-Medikamente verschrieben, obwohl bis heute kein Medikament irgendwas besser gemacht hat.
    Hör'n Sie mal - also Sie muss ich schon mal fragen, was Sie dann für eine Alternative haben. Sollen die Menschen alle ... freiwillig ... Suizid begehen? Oder sollen andere Menschen dafür sorgen, dass die Menschen nicht in ein solches Stadium kommen?

    Legen Sie auf den Tisch, wie Sie Demenz verhindern wollen!

    Am besten frage ich Sie auch gleich, wie Sie als alter dementer Mensch behandelt werden wollen. Würden Sie nicht auch gerne fixiert sein? Hinter einem Bettgitter eingesperrt, steif werden, in Ihren Beschränkungen und Fixierungen ohnmächtig vor Zorn sein, Hilflosigkeit spüren, Verzweifeln, den restlichen Lebensmut verlieren und schließlich über die Fesselungen, die Ihnen andere Menschen völlig gedankenlos antun, sterben?

    Hören Sie mir auf - es gibt auch noch Menschenwürde. Wie hier schon oft gesagt: das kostet. Aber es gibt schon ganz viele Pflegeheime, die kommen komplett ohne Fixierungen aus - es gibt genug Alternativen: Hüftschutzhose, Anti-Rutsch-Socken, helle Beleuchtung, Sensormatten und Vieles mehr. Sehen Sie sich die Preise in solch gut ausgestatteten Heimen an - der preisliche Unterschied ist gering.

    Es gibt zwei Urteile des BGH, die die Haftung eines Seniorenheims für einen Sturz deutlich einschränken, die es den Krankenkassen sehr schwer machen, Regress zu fordern.

    Freiheit ist das wichtigste Gut - auch für einen dementen Menschen. Und überlegen Sie mal: Ein Kind darf stürzen, ein Jugendlicher darf stürzen, Erwachsene auch - keinen kümmert's. Und weil ein Senior stürzen k ö n n t e, wird er angehängt ????

    Da muss viel Änderung in das Denken kommen
  6. #75

    Nicht der Heimleiter stellt den Antrag auf freiheitsentziehende Maßnahmen ...

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    ...Gedanken darüber machen, dass eine richterliche Anordnung in solchen Fällen reine Textbaustein-Routine ist. Oder glaubt jemand, ein/e RichterIn würde sich anmaßen, die Situation besser beurteilen zu können, als die den Antrag stellende Heimleiterin? Oder der/die gewiss nicht unter Arbeitsmangel RichterIn ginge gar selbst ins Heim, um sich davon zu überzeugen, dass die Heimleitung recht hat, wie in - gefühlt - 99% solcher Fälle?
    ... dieses Recht hat nur der Betreuer oder der Bevollmächtigte. Wir haben ein Formblatt herausgegeben, mit dem die Betreuer und die Seniorenheime zu arbeiten haben.

    Dabei muß der Arzt die Diagnose stellen, das Heim muss darlegen, welche alternativen Maßnahmen es geprüft hat, das muss auch in der Dokumentation drin stehen. Und es muss abgewogen werden, ob der Nutzen der Maßnahme größer ist als der Schaden (z.B. Psyche).

    Dieses Larifari-Baustein-Geschreibsel haben wir abgestellt.

    GANZ WICHTIG und das übersehen viele Seniorenheime: Wenn jemand fixiert ist, Bettgitter hat o.ä., dann muss 24 Stunden am Tag jemand ganz leicht erreichbar sein !! Schon ein schwaches Rufen muss genügen, um zu prüfen, was mit dem Fixierten los ist. In einer Station bei einer Pflegekraft ein Bettgitter oder Bauchgurt im hinteren Zimmer, eins vorne in der Station ist nicht. Der Fixierte könnte sich strangulieren.

    Es wird Zeit, dass die Seniorenheime die Vorschrift im 1906 BGB wirklich ernst nehmen - dann wird ihr Bedürfnis nach Fixierung automatisch geringer.

    Denkt übrigens auch mal an die "Schlaf-Medikation", die angeblich therapeutisch wichtig ist. Hier muss man sich verdeutlichen, der Heim-Bewohner ist keineswegs verpflichtet, diese Medikation zu nehmen. Selbstverständlich ist es sein Recht, die Medikamente zu verweigern (vgl. hier auch BGH-Urteil am 20.06.12 - Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist nicht zulässig). Kein Betreuer kann das erzwingen.

    Also müssen hier ggfs. die Personalpläne darauf abgestellt werden - dann kommt man nachts nicht mit einer Kraft auf der Station aus. Denkt einfach dran, wie ihr im Alter behandelt werden möchtet. Das muss die Maxime sein.

    Es ist einfach so - wenn Du alt und schwach bist, dann kannst Du Dir selber nicht mehr helfen. Dann brauchst Du einen Fürsprecher, der Deine Belange regelt. Der Deine Freiheit schützt.
  7. #76

    Ein Richter setzt nicht außer Kraft, er genehmigt

    Zitat von Realist111 Beitrag anzeigen
    Bislang ist hier, wenn ich alles richtig gelesen habe, noch gar nicht über die Möglichkeit gesprochen worden, dass man seinem Bevollmächtigten - wenn man ihm denn sehr vertraut - die notariell beglaubigte, explizite Vollmacht geben kann, "über freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden, wenn dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist", denn diese ausdrückliche, konkrete Vollmacht geht über eine allgemein gehaltene Vorsorgevollmacht deutlich hinaus. Ich möchte mal wissen, ob ein Richter dies auch außer Kraft setzen kann ...
    Ein weitverbreiteter Irrtum - auch ein Bevollmächtigter kann nicht einfach fixieren, weil er auch im Punkt freiheitsentziehende Maßnahmen Vollmacht hat. Der Bevollmächtigte hat den gleichen Weg wie der Betreuer - er wendet sich ans Amtsgericht mit seinem Antrag auf freiheitsentziehende Maßnahmen. Der Richter prüft und wenn er es für richtig befindet, dann genehmigt er die Maßnahme. Der Bevollmächtigte darf keinesfalls ohne richterliche Genehmigung freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen. Das ist schlichtweg Freiheitsberaubung, für die man ggfs. strafrechtlich belangt wird.

    Der Bevollmächtigte oder der Betreuer können, wenn der Richter genehmigt hat, dann das Seniorenheim anweisen, die Maßnahme für die Zeit, für die sie unumgänglich ist, anzuwenden. Niemals (!) länger, als unbedingt nötig. Das muss das Seniorenheim beachten.

    Und der Bevollmächtigte / Betreuer ist auch derjenige, der die Anweisung ans Seniorenheim gibt, die Maßnahme ggfs. zu beenden! Das Seniorenheim muss sich daran halten, wenn der Vertreter des Bewohners die Genehmigung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr nutzen möchte.

    Zur Verdeutlichung auch: Der Richter genehmigt die Maßnahme - verantwortlich für die Ausführung und Ende ist dann der Betreuer.

    Man kann sich hier nicht ein gutes Gewissen erkaufen ... der Doktor weiss schon, ob es notwendig ist. Der Richter hat's ja angeordnet ... hat er nicht ! Das Seniorenheim weiss schon, was es tut. Der Bevollmächtigte / Betreuer ist es, der seinen Angehörigen, seinen Schützling, fesseln lässt.
  8. #77

    Fantasialand

    Ob beim Thema Fixierungen, menschenwürdiges Leben bzw. Sterben oder anderen Problemen der pflegerischen Betreuung, ohne Personal wird man es nicht hinkriegen - obwohl man es ja wirklich versucht - sondern immer schön weiter theoretisieren.

    Das sind Nebelkerzen. Seitdem ich in diesem Bereich arbeite, erlebe ich eine ständige Ausdünnung personeller Ressourcen. Hoffnung auf Besserung hab ich inzwischen aufgegeben. Wenn ich höre, wie schön doch das apparate- und medikamentengestützte Längerleben sein könnte, wäre doch die Betreuung so wie sie in absehbarer Zeit nicht sein wird, krieg ich das Kotzen. Deshalb, so leid un´s tut, weiter vegetieren.

    Die Zitrone ist ausgequetscht. Wenn eine Gesellschaft das nicht bezahlen will oder kann, möge sie noch viele Ideen produzieren, wie schön und menschenwürdig doch das Altern und Ableben sein könnte.

    Und nun zum nächsten Thema.
  9. #78

    Herr Kollege...

    Man muss es leider - ich bin seit über zwanzig Jahren Richter - einfach Mal feststellen, dass eine ganze Menge Kollegen schlicht faul sind. Bei regulären Unterbringungen wurden die ärztlichen Gutachten nicht hinterfragt. Es wurde blind der ärztliche "Sachverstand" zum Gegenstand der Entscheidung gemacht, obgleich für den Psychiater mehr noch als für jeden anderen Arzt der Grundsatz gilt "Gesunde gibt es nicht, nur nicht ausreichend Untersuchte!". Ich gestatte mir, schlicht auch Mal festzustellen, dass in vielen Fällen, in denen Kollegen nur das Betreuungsdezernat bearbeiten, häufig genug äußerst leistungsschwache Kollegen eingesetzt werden, die schlicht sonst nichts können!

    ... es ist mir bewusst, dass es Kollegen gibt, die dem Betroffenen im Betreuungsverfahren weniger Aufmerksamkeit und Zeit widmen als sie sollten. Andererseits gibt es auch Richter, die mit Leidenschaft und in sehr engagierter Weise Betreuungsdezernate bearbeiten. Meiner Erfahrung nach ist es häufig so, dass sich im Kollegenkreis niemand findet, der dauerhaft bereit ist, die Betreuungssachen zu bearbeiten. Dies liegt sicherlich nicht daran, dass man als Betreuungsrichter so ein schönes Leben mit einer 32-Stunden-Woche hat. Vielmehr empfinden viele Kollegen die Tätigkeit schlichtweg als emotional höchst belastend, gerade weil sie es sich mit den Entscheidungen eben nicht einfach machen. Und man wird ja im Rahmen der juristischen Ausbildung tatsächlich nicht auf so etwas vorbereitet. Allerdings kann man sich ja dennoch mit der medizinischen und der pflegerischen Seite befassen. Wir sind doch keine Fachidioten die nicht in der Lage sind, Aussagen von Pflegepersonen und/oder Ärzten zu hinterfragen. Ich will hier auch keine Stimmungsmache gegen Heime oder Ärzte betreiben, finde aber den Vorbehalt der richterlichen Genehmigung sinnvoll, auch wenn er uns viel Arbeit macht. Zumal ich nicht "nur" Betreuungssachen sondern auch Zivilsachen bearbeite... So wie ich Sie verstehe, teilen Sie diese Meinung ja auch und haben sich während Ihrer Zeit als Betreuungsrichter die Sache auch nicht leicht gemacht.








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