Zitat von
Realist111
Bislang ist hier, wenn ich alles richtig gelesen habe, noch gar nicht über die Möglichkeit gesprochen worden, dass man seinem Bevollmächtigten - wenn man ihm denn sehr vertraut - die notariell beglaubigte, explizite Vollmacht geben kann, "über freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden, wenn dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist", denn diese ausdrückliche, konkrete Vollmacht geht über eine allgemein gehaltene Vorsorgevollmacht deutlich hinaus. Ich möchte mal wissen, ob ein Richter dies auch außer Kraft setzen kann ...