MARCO-URBAN.DEDer dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM kann möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht will Bundespräsident Gauck bitten, das anstehende Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...840219,00.html
"Der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle sagte, man könne den ESM in Europa nicht aufhalten, weil das oberste deutsche Gericht noch mehr Zeit brauche."
Muss man noch mehr sagen?
Ist sicherlich spannend.
Wird Frau Merkel nicht gefallen, das sie nicht so schnell unsere Gelder verschleudern kann.
Das Ergebnis ist um so mehr spannend.
Ich hoffe das es genau nach deutschen Recht und ohne Kompromiß verhandelt wird.
Die Sache ist zu wichtig um einfach einen Persilschein auszustellen.
Daher sehe ich die Bemühung bei Herrn Gauck als sehr positiv.
Herr Gauck ist für Faru Merkel und Herrn Schäuble nicht so einfach zu händeln wie es bei Herrn Wulff möglich gewesen wäre.
Wäre wohl ein Ereignis, das in Deutschland etwas für Staat und Volk um Schaden abzuwenden in die richtige Richtung laufen würde.
Kann ich mir noch nicht vorstellen, aber mal abwarten.
"Gleichwohl ist eine schnelle Unterzeichnung durch Gauck denkbar. Ein Sprecher deutete an, dass die Vorarbeiten bereits laufen: "Die Juristen des Bundespräsidialamtes beobachten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam. Das gilt auch für die Eilanträge."
Das ist so zu übersetzen:
Was schert uns das Bundesverfassungsgericht? Wir haben schließlich mit voller Absicht einen Bundespräsidenten eingesetzt der das mit dem GG nicht so ernst nimmt. Was wir machen ist immer alternativlos, da brauchen wir keine Gerichte.
"Die Linksfraktion im Bundestag plant zudem, nach der geplanten Ratifizierung einen Eilantrag in Karlsruhe gegen Fiskalpakt und ESM einzureichen."
Gauck wird sofort unterschreiben, weil dies eine gute Gelegenheit ist, den Linken eins auszuwischen.
Außerdem würde er sich ansonsten der Kumpanei mit Kommunisten verdächtig machen.
Seine Unterschrift bedeutet, dass diese Gesetze verfassungskonform zustande gekommen sind -
wenn das Verfassungsgericht schon im vorfeld darum bittet, nicht zu unterschreiben, dann bestehen verfassungsmäßige Probleme und dann darf Gauck nicht unterschreiben-
oder sehe ich das ganz falsch ?