Es ist so. Es ist aber keine Normenkotrolle, es würde wohl ein Organstreit. Ratifizieren ist aber Sache des Präsi, der BT macht innerstaatliches Recht daraus. Also bleibt eine Klage gegen das innerstaatliche Umsetzungsgesetz zulässig. Wird das gekegelt ist das innerstaatliche Gesetz weg, aber der völkerrechtliche Vertrag ist gültig. Das gibt es manchmal, aber in einer Frage dieser Dimension sollte das besser nicht so sein, ansonsten gibt es massiv Ärger und ich meine richtig Ärger.

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