Finanz-Tipp: Wie Studenten sich Steuern von morgen sparen

Zurückholen, was der Staat einem noch gar nicht genommen hat? Das soll auch beim Studium oder einer kostenpflichtigen Ausbildung gehen, entschied der Bundesfinanzhof. Wer Geld in seine Erstausbildung steckt, kann jetzt Belege sammeln - und so das Finanzamt ärgern.

http://www.spiegel.de/unispiegel/job...789085,00.html
  1. #1

    Human Kapital

    Früher haben wir zur Persönlichkeitsbildung studiert. Dass wir dabei die Qualifikation zu einem interessanten Beruf erreichten, war ein angenehmer Nebeneffekt des Studentlebens. Heute wird studiert, um sich auf dem Arbeitsmarkt besser verkaufen zu können. Wer seine Studienkosten als Aufwendungen anerkennen lassen will, zeigt damit, dass es ihm nur und ausschließlich ums Geld-Verdienen geht. Studium Generale ade!

    Außerdem können nun auch Studenten am Lieblingssport der Deutschen teilnehmen, nämlich das Finanzamt zu betrügen. Jeder Beleg wird gesammelt und sei er noch so abwegig - man kann's ja mal probieren. Die Zeche zahlen all die Angestellten und Arbeiter, die nicht das Privileg haben, studieren zu können.
  2. #2

    Och nööö

    Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    Früher haben wir zur Persönlichkeitsbildung studiert. Dass wir dabei die Qualifikation zu einem interessanten Beruf erreichten, war ein angenehmer Nebeneffekt des Studentlebens. Heute wird studiert, um sich auf dem Arbeitsmarkt besser verkaufen zu können. Wer seine Studienkosten als Aufwendungen anerkennen lassen will, zeigt damit, dass es ihm nur und ausschließlich ums Geld-Verdienen geht. Studium Generale ade!

    Außerdem können nun auch Studenten am Lieblingssport der Deutschen teilnehmen, nämlich das Finanzamt zu betrügen. Jeder Beleg wird gesammelt und sei er noch so abwegig - man kann's ja mal probieren. Die Zeche zahlen all die Angestellten und Arbeiter, die nicht das Privileg haben, studieren zu können.
    Was glauben Sie eigentlich, machen Angestellte und Arbeiter bei der Steuererklärung? Belege sammeln und einreichen. Über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt oder das Gericht. Nichts anderes passiert auch bei Studierenden im Erststudium.
    Bisher gehörten die Belege zum Mantelbogen, Abteilung "Sonderausgaben", wirkten sich oft aber nicht aus. Jetzt gehören sie zur Anlage N oder - was dapd nicht schreibt - zur Anlage S oder G samt Anlage EÜR, nämlich dann, wenn das Studium auf die Selbstständigkeit zielt.

    Im übrigen empfehle ich eine Lektüre der einschlägigen Urteile. Menschen, die ihre Ausbildung bezahlen müssen und nicht beim zukünftigen Arbeitgeber lernen (z.B. weil die Lufthansa das nicht vorsieht, sondern es über private Unternehmen regelt), können jetzt ihre Ausbildungskosten endlich genau so absetzen wie das einer kann, der beim Arbeitgeber lernt.
  3. #3

    verjährung

    das mit der verjährungsfrist ist m.E. schon längst durch den Bundesfinanzhof geklärt. es besteht nämlich - so abwegig das auch erscheinen mag - eine pflicht zur abgabe einer verlustfeststellungserklärung (im gegensatz zur einkommensteuererklärung, die im prinzip identisch aussieht). somit gibt es zusätzlich zur vierjährigen feststellungsfrist eine 3jährige sog. "anlaufhemmung", im ergebnis also 7 jahre frist. d.h. am 31.12.2011 verjährt erst das jahr 2004
  4. #4

    Ausbildung und Bildung

    Der Pilot macht eine Ausbildung. Ihm steht danach exakt ein Beruf offen, nämlich der des Piloten. Daher ist es gerechtfertigt, seine Ausgaben als vorgezogene Werbungskosten für den Beruf anzuerkennen.

    Ein Studium sollte Bildung vermitteln, fachlich und persönlich. Ein Jurist, Betriebswirt oder gar Magister hat unzählige Möglichkeiten, wo er später arbeiten kann. Das ist der Unterschied. Eigentlich haben nur katholische Pristerseminaristen eine mit den Piloten vergleichbare eingeschränkte Perspektive, wobei selbst diese Studenten noch zu BCG gehen können, wenn sie denn das göttliche Heil gegen weltlichen Mammon eintauschen wollen.
  5. #5

    ...

    Zitat von forkeltiface Beitrag anzeigen
    das mit der verjährungsfrist ist m.E. schon längst durch den Bundesfinanzhof geklärt. es besteht nämlich - so abwegig das auch erscheinen mag - eine pflicht zur abgabe einer verlustfeststellungserklärung (im gegensatz zur einkommensteuererklärung, die im prinzip identisch aussieht). somit gibt es zusätzlich zur vierjährigen feststellungsfrist eine 3jährige sog. "anlaufhemmung", im ergebnis also 7 jahre frist. d.h. am 31.12.2011 verjährt erst das jahr 2004
    exakt!

    Noch so ein Fehler in dem Artikel ist, dass Azubis mit Ausbildungsvergütung keine Verlustfeststellung bekommen. Die haben auch oft Kosten, die höher sind als die paar Einnahmen.
  6. #6

    Einige Fragen

    An die Experten:

    Ich habe im März 2010 ein Notebook für 599,00€ erworben.

    Habe allerdings erst im August 2010 angefangen zu studieren (in den Niederlanden, grenznah zu Deutschland) und ich bezahle auch 1700€ Studiengebühren pro Jahr, Bücher, etc. Und wohne auf deutscher Seite, bin da extra in die Nähe hingezogen.

    Besteht eine Möglichkeit, diese Regelung auch in meinem Fall anzuwenden? Ist es entscheidend, dass ich mein Notebook bereits vorher gekauft habe? Es ist ja eindeutig, dass früher oder später ohnehin eine Anschaffung fällig geworden wäre, und die Begründung "Studiumszweck" damit nicht hinfällig ist.
  7. #7

    Wir sind doch alle korrupt bis ins Mark

    Ich kann es einfach nicht glauben, dass unser Steuerrecht so beschaffen ist, dass es sich ausnehmen lässt wie eine fette Gans!
    Dieser Volkssport des Absetzens aller möglichen Dinge in dubioser und dreister Art erzürnt mich ungemein.
    Warum kann man bitte einen Laptop von der Steuer absetzen, die man nochnichtmal bezahlt hat???? Wie konnte nur irgendein Palamentarier solche Gesetze durchwinken???
    Dieser Steuersparvolkssport wird sowieso eher von den reichen Familien betrieben, weil die sich Steuerberater leisten können. Der Normalbürger hat keine Ahnung davon, was er alles und mit welcher Begründung, damit es wirklich durch kommt, absetzen kann,
    Dieser ganze Absetzmechanismus kommt doch nur den Reichen und Steuerberatern zugute. Und dann macht der Staat ständig Schulden, weil er nicht genug einnimmt und die Allgemeinheit muss die Zinsen zahlen. Natürlich die Mittelschift im erhöhten Maße, weil sie sich keine Steuerberater für die ganzen Steuertricks leisten können.

    So ein Schwachsinn!!!! Ich habe gar keine Lust in dieser unredlichen Weise Steuern in der Zukunft zu sparen (bin selber Student könnte dem Artikel zufolge Steuern in meiner Zukunft sparen). Aber wenn ich das nicht mache, habe ich einen krassen finanziellen Nachteil gegenüber anderen Uni-Absolventen meines Jahrgangs.
    Der Staat schickt mich in einen moralischen Teufelskreis mit diesen unsinnigen Gerichtsurteilen und Steuergesetzen.
    Soll ich mir nun das Geld "was mir offiziell" zusteht beim Finanzamt abholen, obwohl ich weiß, dass ich es nicht verdient habe?

    Wenn ich sowas hier lese, dann wünsche ich mir sofort eine Flattax oder Steuer auf dem Bierdeckel etc.
    Das ist allemal gerechter, auch wenn der pure Blick nur auf den Einkommenssteuersatz es nicht ist. Aber der zweite Blick, dass es dann keine Möglichkeiten gibt Bullshit abzusetzen macht es dann viel gerechter.
  8. #8

    Objektivität statt Subjektivität

    Zitat von kluch Beitrag anzeigen
    Ich kann es einfach nicht glauben, dass unser Steuerrecht so beschaffen ist, dass es sich ausnehmen lässt wie eine fette Gans!
    Dieser Volkssport des Absetzens aller möglichen Dinge in dubioser und dreister Art erzürnt mich ungemein.
    Warum kann man bitte einen Laptop von der Steuer absetzen, die man nochnichtmal bezahlt hat????

    [...]
    Wenn du endlich wieder runtergekommen bist, dich von negativen Gefühlen befreit hast, ja dann kann man vielleicht noch eine objektive Antwort auf meine objektiv gestellte Frage stellen - ohne Bedenken, Vorurteile und Halbwahrheiten!

    Ich dachte, hier kann man nützliche Beiträge erwarten?!
  9. #9

    Ehrlich gesagt verstehe ich

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Zurückholen, was der Staat einem noch gar nicht genommen hat? Das soll auch beim Studium oder einer kostenpflichtigen Ausbildung gehen, entschied der Bundesfinanzhof. Wer Geld in seine Erstausbildung steckt, kann jetzt Belege sammeln - und so das Finanzamt ärgern.

    http://www.spiegel.de/unispiegel/job...789085,00.html
    so einiges nicht!

    Für die Erstausbildung der Kinder sind doch in der Regel die Eltern zuständig. Wenn diese nicht genug verdienen, dann greift BAFÖG. Viele Eltern sind schon gerichtlich (und sei es über Unterhaltstitel) zum Bezahlen der Studiengebühren verpflichtet worden.

    Die Eltern können die Studienkosten und -gebühren höchstens im Rahmen der Kinderfreibeträge absetzen. Können ab jetzt die Kinder diese Kosten trotzdem absetzen, obwohl andere (Eltern) dazu gesetzlich verpflichtet sind? Das wäre ja eine interessante Variante unserer Steuergesetzgebung.

    Oder können die Studierenden nur die Kosten, die über den gesetzlich üblichen Unterhalt liegen, absetzen? Dann wäre doch die seltsame Situation gegeben, dass nur der "Luxus" absetzbar ist, die notwendigen Ausgaben aber aus versteuertem Einkommen zu bezahlen sind. Komisch.

    Oder ist mittlerweile alles in unserem Staat so kompliziert geworden, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut?