Ich denke wir brauchen in Deutschland keine neuen “Filesharing-Gesetze” wie so oft gefordert, sondern eine strikte Anwendung der bestehenden Gesetze reicht vollkommen aus.
Hierbei handelt es sich bestimmt wieder um Rasch Rechtsanwälte, 3749 Musikdateien, typisch Rasch. Haben die mal wieder einen auf den Sack bekommen.
Durchbruch – BVerfG hebt Filesharing Urteil des OLG Köln auf – keine Prüfpflichten im Familienverbund ohne Anhaltspunkte
Antworten / Zitieren


