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Filesharing durch Dritte: Verfassungsgericht fordert mehr Rechtssicherheit

dapdWann haftet der Anschlussinhaber für Taten Dritter über seinen Internetanschluss? Um diese Frage klären zu lassen, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein Urteil zurück ans Oberlandesgericht verwiesen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...827341,00.html
  1. #1

    Medienrechtsanwälte begrüßen diesen Beschluss

    Ich denke wir brauchen in Deutschland keine neuen “Filesharing-Gesetze” wie so oft gefordert, sondern eine strikte Anwendung der bestehenden Gesetze reicht vollkommen aus.
    Hierbei handelt es sich bestimmt wieder um Rasch Rechtsanwälte, 3749 Musikdateien, typisch Rasch. Haben die mal wieder einen auf den Sack bekommen.
    Durchbruch – BVerfG hebt Filesharing Urteil des OLG Köln auf – keine Prüfpflichten im Familienverbund ohne Anhaltspunkte
  2. #2

    Rechtsicherheit war gestern.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wann haftet der Anschlussinhaber für Taten Dritter über seinen Internetanschluss? Um diese Frage klären zu lassen, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein Urteil zurück ans Oberlandesgericht verwiesen.

    Filesharing durch Dritte: Verfassungsgericht fordert mehr Rechtssicherheit - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Rechtsicherheit? Rechtssystem? Welches Rechtssystem? Im Internet herrscht in Deutschland das Faustrecht der Abmahnindustrie und der Lobbyverbände! "Im Zweifel für den Angeklagten" war auch gestern -egal ob Oma ohne Internetanschluss- und die Gerichte, die "richtig" im Sinne der Abmahnmafia urteilen, sucht man sich halt aus.......
  3. #3

    ...

    Solange Anwaltskanzleien Ihren Gewinn hauptsächlich auf Grund von irgendwelchen, mehrfach durch Mitarbeiter kopierte IP Adressen ohne zertifiziertes System erwirtschaften, gibt es für den Bürger keine Rechtssicherheit.

    Der bereits angesprochenen Fall der Renterin, die nicht mal einen Router hatte und für die Abmahnkosten haften sollte, obwohl physikalisch keine Möglichkeit eines Internetzuganges bestand, zeigt das sehr anschaulich. Lediglich eine IP war wegen des Telefonanschlusses vergeben worden. Und hier haben die Kläger vorm Amtsgericht "Recht" bekommen...insgesamt ein unerträglicher Zustand.

    Hoffentlich ist das bald vorbei!
  4. #4

    Schwimmen den Abmahnkanzleien die Fälle davon

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wann haftet der Anschlussinhaber für Taten Dritter über seinen Internetanschluss? Um diese Frage klären zu lassen, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein Urteil zurück ans Oberlandesgericht verwiesen.

    Filesharing durch Dritte: Verfassungsgericht fordert mehr Rechtssicherheit - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Ich habe noch etwas gefunden. Nicht nur die Richter kommen auf den Trichter, sondern auch die Politiker nehmen langsam Vernunft an.
    Siehe Antrag SPD/CDU:
    "Eine Haftung für unbefugte Nutzer soll jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind. Hierzu bedarf es einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert."
    Schwimmen den Abmahnkanzleien die Fälle davon – Ent-Haftung für WLAN-Betreiber
  5. #5

    ...

    Zitat von quantumas Beitrag anzeigen
    Ich denke wir brauchen in Deutschland keine neuen “Filesharing-Gesetze” wie so oft gefordert, sondern eine strikte Anwendung der bestehenden Gesetze reicht vollkommen aus.
    Hierbei handelt es sich bestimmt wieder um Rasch Rechtsanwälte, 3749 Musikdateien, typisch Rasch. Haben die mal wieder einen auf den Sack bekommen.
    Durchbruch – BVerfG hebt Filesharing Urteil des OLG Köln auf – keine Prüfpflichten im Familienverbund ohne Anhaltspunkte
    Nanu, Sie feiern , als sei bereits eine Entscheidung in der Sache gefallen. Dem ist aber nicht so, oder habe ich etwas überlesen oder den Artikel nicht verstanden?


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