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Feuerwehrmann im Breno-Prozess: "Wie eine einzige Flammenkugel"

dapdFußballprofi Breno muss sich vor dem Münchner Landgericht wegen schwerer Brandstiftung verantworten. Laut Feuerwehrleuten kam auch Bayern-Teamkollege Rafinha zu der brennenden Villa.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...838893,00.html
  1. #1

    Breno drohen nicht bis zu 15 Jahren Haft, das ist zwar die maxinal mögliche Strafe für schwere Brandstiftung, aber die wird in so einem Fall auf keinen Fall verhängt. Macht sich aber gut, um hier in der Bild Stimmung zu machen. Gleich kommen die Kommentare, das Kinderschänder zu 50 Eur Geldstrafe verurteilt werden und der arme Breno nun 15 jahre in den Knast kommt.
  2. #2

    Wer keine Ahnung hat...

    Zitat von cs01 Beitrag anzeigen
    Breno drohen nicht bis zu 15 Jahren Haft, das ist zwar die maxinal mögliche Strafe für schwere Brandstiftung, aber die wird in so einem Fall auf keinen Fall verhängt. Macht sich aber gut, um hier in der Bild Stimmung zu machen. Gleich kommen die Kommentare, das Kinderschänder zu 50 Eur Geldstrafe verurteilt werden und der arme Breno nun 15 jahre in den Knast kommt.
    Erstens, sind Sie kein Richter. Also, Sie haben überhaupt keine Einfluss auf die Strafe! Zweitens, gehe ich davon aus, dass Sie keine Akteneinsicht haben und deshalb auch überhaupt keine qualifizierte Aussage über den Ausgang des Verfahrens machen können. Drittens, sind Sie kein Hellseher, d.h. Sie wissen überhaupt nicht, was ev. neues alles im Verfahren noch herauskommt.... Ergo, Sie sollten mal den Ball flach halten...

    Und mal ganz grundsätzlich: Auch wenn Sie keine Ahnung haben, sollten Sie sich mal ein wenig informieren. Selbstverständlich ist der Ausdruck "es drohen ihn x Jahre Strafe" vollkommen gerechtfertigt. Weil dies eben der Normalfall ist. Wird jemand z.B. eine bestimmte Straftat vorgeworfen, "droht" ihm grundsätzlich die Höchststrafe. Das ist immer der erste Schritt. Ob es dann Gründe o.ä. gibt, dass sich dann z.B. strafmildernd auswirken, ist erst der nächste Schritt.

    Also, spielen Sie sich hier nicht auf, wenn Sie von der Realität keine Ahnung haben. Fakt ist, mit der Bezeichnung "es drohen ihn für das y Vergehen x Jahre Strafe", wobei mit x dann immer die Höchststrafe angenommen wird, ist eine absolut gängige Formulierung. Nur weil es Ihnen nicht passt, wird daraus noch lange nicht die Wahrheit.
  3. #3

    cs01 hat ganz recht

    Ich halte es für undenkbar, dass Breno 15 Jahre ins Gefängnis muss, vor allem weil niemand zu Schaden gekommen ist. Und zu N. Holgerson: Natürlich darf man hier seine Meinung zu dem Fall kundgeben auch ohne, dass man sich 6 Monate intensiv mit allen Einzelheiten befasst hat. Dazu ist das Forum ja schließlich da.
  4. #4

    klarstellung

    wenn sich hier mal ein "experte" einmischen darf: natürlich ist der gesetzliche strafrahmen maßgeblich und der reicht nunmal von 1-15 jahren. in der praxis landet ein unbescholtener ersttäter bei einer strafe im untersten drittel des strafrahmens, sofern nicht besondere milderungs-/ oder strafschärfungsgründe vorliegen. für breno geht es, realistisch beleuchtet, um die frage, ob er 1. überhaupt verurteilt werden kann oder evtl. schuldunfähig ist 2. ob er eine strafe mit bewährung bekommt und das geht nur bei einer strafe bis max. 2 jahre. sein verteidiger wird sicherlich versuchen, ihn zumindest wegen psychischer ausnahmesituation, reifeverzögerung oä als vermindert schuldfähig einstufen zu lassen, dann gibt´s schonmal einen rabatt. interessant dürfte aber vor allem die zivilrechtliche seite sein: bei vorsätzlicher brandstifung muss breno den bunker aus eigener tasche zahlen. und weil er verletzt war, gab´d kein gehalt, sondern ausgleich von der berufsgenossenschaft. der ist aber viel geringer als das gehalt, deshalb haben die spieler eigentlich dafür immer einer extraversicherung als ausgleich. man munkelt, breno habe verpennt, eine solche abzuschließen.
  5. #5

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Erstens, sind Sie kein Richter. Also, Sie haben überhaupt keine Einfluss auf die Strafe!
    Darauf hat der Herr keinen Einfluss, aber die Höchststrafe wird in der Regel nur verhängt wenn Personen zu Schaden gekommen sind - und das war hier nicht der Fall. Soweit ich weiß war er auch noch nicht auffällig, was widerum meist strafmildernd ist.

    Spannend wird der darauf folgende Zivilprozess wegen den Schadensersatzforderungen.
  6. #6

    brandstiftung mit todesfolge

    wenn jemand durch den brand zu tode kommt, gibt es sogar lebenslänglich, also nicht nur bis zu 15 jahre.


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