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Fehler beim Finanzamt: Niedersachsen muss Maschmeyer 60.000 Euro zahlen

picture alliance / dpaTeilsieg für Carsten Maschmeyer: Der Unternehmer forderte vom Land Niedersachsen 250.000 Euro wegen eines fehlerhaften Steuerbescheids. Nun bekommt der 53-Jährige rund 60.000 Euro. Allerdings muss er Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...851726,00.html
  1. #1

    Spiegel = Bild

    Zahlen? Nein. Verkauft sich aber cooler, wenn es gegen jemand "böses" geht.

    ZURÜCKzahlen. Das ist so, wie wenn Sie als Journalist Spesen ZURÜCKbezahlt bekommen. ZURÜCK. Sie hatten das Geld schonmal, und mussten es ausgeben.
  2. #2

    Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft war, dann ist ihm alles zu viel gezahlte Geld zurückzuerstatten. Wenn im Gesetz etwas von Zinsen stehen sollte, dann ist auch dies zu erstatten. Natürlich muss der Fehler dabei auch vom Finanzamt gemacht worden sein - dann aber sind eigentlich auch Anwaltskosten zu erstatten, denn sonst kann das Finanzamt zu viel von jedem nehmen in der Hoffnung, dass der Betrogene sich keinen Anwalt leisten kann.

    Geltendes Recht gilt für alle gleich! Für mich, für dich und auch für Superreiche und Arme!
  3. #3

    Zitat von jObserver Beitrag anzeigen
    Zahlen? Nein. Verkauft sich aber cooler, wenn es gegen jemand "böses" geht.

    ZURÜCKzahlen. Das ist so, wie wenn Sie als Journalist Spesen ZURÜCKbezahlt bekommen. ZURÜCK. Sie hatten das Geld schonmal, und mussten es ausgeben.
    Naja ganz so stimmt das nicht. Herr Maschmeyer hat seine Anwalts- bzw. Steuerberaterkosten erstattet bekommen und die hat er nicht dem Land Niedersachsen bezahlt gehabt, sondern seinem Steuerberater/Anwalt. Insofern musste das Land Niedersachsen schon mehr zahlen als es bekommen hatte. Und dazu, ob Herr Maschmeyer die zu hoch festgesetzte Steuervorauszahlung überhaupt gezahlt hatte, sagt der Artikel auch nichts.


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