Zitat von Herrn Schoefer:
"EU-Parlamentarier bekommen momentan nach Angaben des Europäischen Parlaments ein monatliches Grundgehalt von 7.956,87 Euro brutto (= 6.200,72 Euro netto) plus eine monatliche Kostenpauschale von 4.299 Euro plus ein Tagegeld von 304 € für jeden Tag, "an dem das Mitglied an offiziellen Sitzungen der Gremien des Europäischen Parlaments, denen es angehört, teilnimmt".
Nicht schlecht, Herr Specht. Ich muss mal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob ihm mein morgendliches Kommen auch eine Tagespauschale wert ist. Wenn nicht, mache ich es so wie ein fauler Europaabgeordneter: Ich bleibe einfach zu Hause im Bett liegen. Das Gehalt läuft ja weiter, und auf die Tagespauschale kann ich notfalls verzichten.
Zurück zur Versorgung Koch-Mehrins: Gemäß dem 2005 beschlossenen und 2009 in Kraft getretenen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments [PDF-Datei mit 66 kb] gibt es nach dem Ausscheiden aus dem EU-Parlament ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung (Artikel 13 Abs. 1). "Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate." (Artikel 13 Abs. 2) Koch-Mehrin ist seit sieben Jahren Abgeordnete und bekäme damit ihr Grundgehalt sieben Monate lang weitergezahlt.
Ebenso üppig ist ihre spätere Rente: Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr gibt es für EU-Parlamentarier für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats ein Ruhegehalt in Höhe von 3,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, jedoch nicht mehr als 70 Prozent (Artikel 14). Würde sie jetzt ausscheiden, bekäme sie 24,5 Prozent ihrer Abgeordnetenentschädigung (7 x 3,5 %), das sind 1.949,43 Euro. Und weil sie Abgeordnete bleibt, kommt da noch etwas hinzu (die aktuelle Legislaturperiode läuft noch bis Juni 2014).
1.949 Euro - nach nur sieben Jahren Arbeit! Und das schon ab 63! Bleibt Koch-Mehrin bis 2014 Abgeordnete, beträgt ihr Ruhegehalt mindestens 2.784,90 Euro. Zum Vergleich: Die Standardrente, also die Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Versicherungsjahren erhält, beträgt zur Zeit in Westdeutschland 1.224 Euro. In Ostdeutschland sind es lediglich 1.085,85 Euro.