Forum: Blogs
Fall Trayvon Martin: Zimmerman kann gegen Kaution freikommen
REUTERSZehn Tage nach seiner Verhaftung kann er wieder auf freien Fuß kommen: Ein Gericht in Florida hat entschieden, George Zimmerman freizulassen - wenn er eine Kaution von 150.000 Dollar aufbringt. Der 28-Jährige muss sich wegen Mordes an dem schwarzen Teenager Trayvon Martin verantworten.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...828805,00.html
- #20 20.04.2012 20:29 von
Was interessant ist, ist doch eigentlich folgende Überlegung:
Über folgenden Tathergang sind sich ja die meisten recht einig:
Der später erschossene Junge ist unterwegs nach Hause und wird dabei von George Zimmerman entdeckt. Dieser Verfolgt ihn und wird vielleicht vom unbewaffneten Opfer dabei bemerkt. Es kommt zu einem Streit zwischen beiden in dessen Verlauf George Zimmerman den unbewaffneten Jungen erschiesst.
Überlegung: Notwehr - meiner Meinung nach kompletter Blödsinn sich darauf zu berufen. George Zimmerman ist dem Opfer GEFOLGT, ohne dass dazu irgendein Grund vorhanden gewesen wäre. Wenn sich jemand bedroht gefühlt hat, dann höchstens das Opfer, sobald es merkt, dass jemand ihm folgt. Aber es blieb ja nicht nur beim Folgen, sondern es kam zu einer Auseinandersetzung mit den tödlichen Schüssen als Folge. Warum kam es dazu? Ganz einfach, weil George Zimmerman nicht in der Lage war das Opfer einfach in Ruhe zu lassen. George Zimmerman ist dafür verantwortlich dass das Opfer tot ist.
Wenn jemand Grund zur Notwehr hatte, dann war das übrigens der Junge und nicht George Zimmerman.
Man stelle sich mal folgendes vor:
Eine junge weisse Frau geht Abends die Strasse entlang und merkt, dass ein älterer schwarzer Mann sie verfolgt. Irgendwann holt der schwarze Mann sie ein, belästigt sie, fragt sie vielleicht was sie denn hier macht, so alleine abends draussen. Die Frau hat Angst, aber der scbwarze Mann lässt sie nicht in Ruhe. Sie wird vielleicht panisch, fängt an zu schreien und greift den schwarzen Mann an, da sie sich bedroht fühlt. Hat die Frau ein Recht dazu? Natürlich, sie denkt es liegt eine Notwehrsituation vor. Eventuell will der Schwarze sie gleich vergewaltigen, ausrauben oder ermorden.
Und dann zieht der Schwarze eine Waffe und erschiesst die weisse Frau.
Kurz darauf trifft die Polizei ein, nimmt den Mann fest und dieser erklärt, er hätte in Notwehr gehandelt, da die unbewaffnete Frau ihn angegriffen habe, als er ihr gefolgt und sie belästigt hat.
Glaubt irgendjemand ernsthaft daran, dass auch nur irgendwer in Amerika oder sonstwo dem Schwarzen diese Geschichte glauben würde?
George Zimmerman hatte entweder die Absicht dem Jungen zu folgen und diesen zu töten, dann ist es vorsätzlicher Mord, oder er konnte den Jungen nicht in Ruhe lassen und im Verlauf der daraus resultierenden Konfrontation zwischen beiden, kam es dann zu einem Totschlag. Ein recht auf Notwehr hatte hier nur der tote Junge. Nicht der Junge war der Aggressor, sondern George Zimmerman war es, der das Opfer nicht in Ruhe lassen konnte. Natürlich ist er schuldig. - #21 20.04.2012 20:30 von
- #22 20.04.2012 20:36 von
Verfolgung
Zimmermann ist dem jungen Mann zwar zuerst nachgegangen, dann aber zu seinem Wagen zurückgekehrt. Dabei ist Trayvon Martin ihm dann gefolgt und hat ihm aggressiv eröffnet, daß es jetzt Ärger gebe.
Zimmermann wurde brutal niedergeschlagen, woraus seine Wunde am Hinterkopf und die gebrochene Nase resultieren. Unter dem kräftigeren Martin liegend, hat er in Notwehr dann geschossen.
Diese Version, geschildert von Zimmermanns, ist in einem wichtigen Punkt von einem Zeugen bestätigt worden, der den Schwarzen über dem Wachmann sah. Auch sind Zimmermanns Verletzungen ein handfester Beweis.
Wir sind in Deutschland gewohnt, daß jeder, der sich gegen Angreifer (besonders einer bestimmte Sorte) wehrt, objektiv zwar mit schwersten Verletzungen, wenn nicht gar dem Tod rechnen muß, daß ihm dieses Risiko vor Gericht aber nicht angerechnet wird, jedenfalls dann nicht, wenn er sich erfolgreich gewehrt hat.
Wenn dem Angreifer dabei deutlich mehr zugefügt worden ist als ein blauer Fleck, kann der Angegriffene wegen Überschreitung des Notwehrrechts durchaus härter bestraft werden, als es dem Angreifer vor manchen Gerichten (z.B. in Hamburg) je drohen würde.
Amerika, du hast es besser! - #23 20.04.2012 20:58 von
Journalistische Sorgfalt
Zimmermann wird nicht wegen Mordes, sondern wegen eines schweren Falls von Totschlag (englisch "Second degree murder") angeklagt. Damit wird eine absichtliche Tötung ohne vorherige Planung bezeichnet.
Hierbei ist jedoch zu sagen, daß die Staatsanwaltschaft bewußt die schärfstmögliche Form der Anklage gewählt hat, um ggf. zu einer minderschweren Beschuldigung (z.B. Totschlag in Überschreitung des Notwehrrechts) herabstufen zu können.
Es sollte bei einer solchen, über Wochen sich hinziehenden Sache zu erwarten sein, daß sich Journalisten angemessen informieren bzw. ausdrücken, und daß sie das auch wollen. - #24 20.04.2012 20:59 von
Nehmen wir mal an, dass Zimmerman ihn nicht erschossen hätte und ihm nur nachgegangen ist um ihn in der Nachbarschaft zu begrüßen. Wäre es dann okay für Trayvon gewesen seinen einfach den Kopf in den Asphalt zu rammen bis er tot ist? Ihrer Logik nach schon, denn Folgen ist ja etwas gänzlich schlechtes.
Außerdem ist man sich gar nicht so einig über den Tathergang. Siehe Zitat unten.
Nebenbei ist das egal, da hier amerikanische Gesetze gelten. Und diese verbieten das Folgen nicht und erlauben präventive Selbstverteidigung in so einem Fall auch nicht.
Natürlich muss man dazu sagen, dass diese Geschichte von Zimmerman selbst kommt und sicherlich kein handfester Beweis ist.
Und auch die gebrochene Nase kommt, soweit ich weiß, aus den Aussagen seines Anwalts. - #25 20.04.2012 21:30 von
Wie schon geschrieben: Es hat sich nicht so zugetragen, dass Zimmerman Martin sozusagen unerbittlich verfolgt hätte, ihn dann gestellt und ihn schließlich - evtl. nach einem Streit - erschossen hätte.
Vielmehr versuchte Zimmerman Martin zu folgen, er verlor ihn aber aus den Augen und ging daraufhin zu seinem PKW zurück. Martin folgte seinerseits Zimmerman, was dieser aber zunächst nicht bemerkte. Dann stellte Martin Zimmerman zur Rede und es kam zu der tödlichen Konfrontation. - #26 20.04.2012 21:59 von
stimmt
sollte die "second degree murder charge" nicht bestehen und eine herabstufung richtung manslaughter kommen (oder es gibt einen deal mit der staatsanwaltschaft) - dann wandert zimmermann hoechstens fuer ein paar jahre in den bau. wenn ueberhaupt. ich hoffe die ganzen trayvon-anhaenger werden ein solches urteil respektieren. leider sieht das das nicht so aus. alleine die tatsache dass zimmermann gegen kaution und mit elektronischer fussfessel rauskommt ist laut anwalt der martins "entsetzlich". komisch nur, dass ansonsten selbst mafiosis angeklagt wegen deutlich schlimmeren sachen gegen kaution bis zur verhandlung rauskommen...
- #27 20.04.2012 22:06 von
verstehe...
... ihrer meinung nach ist das blosse folgen/beobachten einer person also eine form von aggression, welche - rein theoretisch - trayvon berechtigt den kopf von zimmermann auf den asphalt zu klatschen. in notwehr versteht sich. woow. im gegenzug darf sich zimmermann dann aber auch nicht verteidigen, da er ja wie gesagt der aggressor ist. das ist mal eine logik. er muesste ihrer argumentationsweise nach also still halten und sich von trayvon verpruegeln lassen.....
fraglich ob der richter und die jury in florida ihrer auffassungsweise da folgen werden.... - #28 20.04.2012 23:37 von
Im Moment scheint es sehr wahrscheinlich, dass Zimmerman aufgrund von Notwehr nicht (noch mehr) bestraft wird.
Dinge können sich natürlich noch ändern, aber wahrscheinlich ist Zimmerman Trayvon hinterhergegangen, hat Trayvon angesprochen (was kein Verbrechen ist) und wurde dann von Trayvon angegriffen wobei Zimmermans Nase gebrochen wurde, zu Boden gebracht und mit dem Kopf mehrfach auf den Beton geschlagen.
Für letzteres gibt es angeblich noch zusätzliche Augenzeugen.
Man sollte hier auch nochmal die unrühmliche Rolle der amerikanischen Medien erwähnen:
Das geht von Verfälschung der Tonbänder um Zimmerman rassistisch erscheinen zu lassen zu großzügigen Photoshopeinsatz um ihn weisser erscheinen zu lassen. - #29 21.04.2012 00:16 von
Ja, steht fest. Er hat es ja zugegeben schon an dem Tag wo er ihn erschossen hat. Mit der Begründung er dachte der Junge hätte eine Waffe. Waren aber nur Erdnüsse.
@Rubeanus
Die Polizeiüberwachungsbänder haben ihn gefilmt als er an dem Tattag seine Aussage gemacht hat, da waren keine Wunden zu sehen, am nächsten Tag hatte er dann welche. Das wurde übrigens schon vor Wochen in den Medien -auch in den deutschen Medien-berichtet.
Die aktuellen Top-Themen
Antworten / Zitieren


