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Fall Trayvon Martin: Todesschütze wird wegen Mordes angeklagt

REUTERSDer Fall hatte in den USA für Empörung gesorgt - sogar US-Präsident Obama hatte sich in die Debatte eingemischt: Nach den tödlichen Schüssen auf den Jugendlichen Trayvon Martin wird der Schütze George Zimmerman jetzt wegen Mordes mit bedingtem Vorsitz angeklagt. Zimmerman ist bereits in Haft.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827023,00.html
  1. #1

    Immer noch?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kurz vor der Tat soll Zimmerman den Teenager in einem Anruf bei der Polizei mit einem rassistischen Schimpfwort bedacht haben.
    Ist das nicht seit einiger Zeit wiederlegt?
    Wenn ich mich recht erinnere hat NBC da ein wenig editiert.
  2. #2

    Im umgekehrten Falle...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall hatte in den USA für Empörung gesorgt - sogar US-Präsident Obama hatte sich in die Debatte eingemischt: Nach den tödlichen Schüssen auf den Jugendlichen Trayvon Martin wird der Schütze George Zimmerman jetzt wegen Mordes mit bedingtem Vorsitz angeklagt. Zimmerman ist bereits in Haft.

    Fall Trayvon Martin: Todesschütze wird wegen Mordes angeklagt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    ...wäre wohl gleich eine Mordanklage herausgekommen - wahrscheinlich dann mit Todesstrafe und von wegen "Stand your Ground"...
  3. #3

    Ein weißer Schimmel und andere Selbstverständlichkeiten

    Bei der Übersetzung der Nachricht ist echtes Fremdschämen angesagt.

    Es gibt keinen Mord mit bedingtem Vorsatz und das ständige Faseln von "vorsätzlichem Mord" ist auch nur noch peinlich. Mord ist immer eine Vorsatztat so wie ein Schimmel (Pferd) immer weiß und ein Afroamerikaner immer schwarzer Hautfarbe ist.

    Ein "Mord mit bedingtem Vorsatz" ist allenfalls ein Totschlagsdelikt. Beim Mord muß hinsichtlich des qualifizierenden Mordmerkmals Absicht hinzukommen, sonst ist es eben kein Mord.

    Bitte, bitte, derartige Peinlichkeiten durch bessere Übersetzungen und Recherchen zukünftig vermeiden.
  4. #4

    Zitat von wuestenfuchs42 Beitrag anzeigen
    Bei der Übersetzung der Nachricht ist echtes Fremdschämen angesagt.

    Es gibt keinen Mord mit bedingtem Vorsatz und das ständige Faseln von "vorsätzlichem Mord" ist auch nur noch peinlich. Mord ist immer eine Vorsatztat so wie ein Schimmel (Pferd) immer weiß und ein Afroamerikaner immer schwarzer Hautfarbe ist.

    Ein "Mord mit bedingtem Vorsatz" ist allenfalls ein Totschlagsdelikt. Beim Mord muß hinsichtlich des qualifizierenden Mordmerkmals Absicht hinzukommen, sonst ist es eben kein Mord.

    Bitte, bitte, derartige Peinlichkeiten durch bessere Übersetzungen und Recherchen zukünftig vermeiden.
    Was der Spiegel schreibt, ist tatsächlich etwas schief; aber das gilt auch für das, was Sie schreiben.

    In Florida unterscheidet man zwischen Mord und Totschlag. Für den Mord gibt es 3 Grade, also Mord 1. Grades, 2. Grades und 3. Grades, also nicht nur 2 Grade, wie der Artikel behauptet. In den USA ist es zudem so, dass es anders als in Deutschland nicht nur Strafgesetze auf Bundesebene sondern auch auf Länderebenen gibt. Insoweit muss man, wenn jemand in den USA nicht nach Bundesrecht angeklagt wird, immer in die Strafgesetzbücher des jeweiligen Staates - und davon gibt es bekanntlich eine ganze Menge - hinein schauen.

    Und was die Absicht angeht, wird sie nicht in allen drei Graden vorausgesetzt. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich von den deutschen Regelungen zu Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch; insoweit kann man fragen, ob es nicht besser ist, wenn Spiegel Online Seiten gestaltet, in denen der Unterschied zum deutschen Recht und vor allem das ausländische Recht darstellt und bei entsprechenden Artikel diese einfach als eine Art erläuternde Fußnote verlinkt und dann einfach die Bezeichnung wörtlich übersetzt.

    Wer es einmal etwas genauer wissen will:

    Florida Crimes: Homicide Offenses

    Die Anklage im Fall Trayvon Martinlautet auf Mord 2. Grades.


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