Fall Trayvon Martin: Richter hebt Kaution von Todesschütze Zimmerman auf

REUTERS/Seminole County Sheriff's OfficeDer Mörder des schwarzen Teenagers Trayvon Martin muss wieder ins Gefängnis. Ein Richter setzte am Freitag die Kaution von George Zimmerman aus. Er hatte falsche Angaben zu seinem Vermögen und seinem Reisepass gemacht.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...836564,00.html
  1. #20

    Angeklagter?

    Zitat von nabels Beitrag anzeigen
    Ein Mörder ist Zimmerman, wenn er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist. Bislang ist er Angeklagter.

    Bitte ändern Sie doch den Aufmacher - es sind diese scheinbar kleinen Details, die den Unterschied zwischen Qualitätsjournalismus und Gossenreportage à la "Bild" ausmachen.
    Vor der Verlesung der Anklageschrift ist er nicht einmal das.

    Und ob die Anklage inzwischen erhoben ist, darüber ist SPON uns noch den Bericht schuldig.
  2. #21

    Meines Wissens

    wurde Zimmerman noch nicht verurteilt, wieso also die Bezeichnung Mörder? Tut mir echt leit eure "political correctness party" zu stören. Bin auch nicht davon begeistert was er gemacht hat, aber als Journalist sollte man solche Regeln bei der Bericherstattung schon beachten. (Was bei Artikeln vom Spiegel nicht automatisch ist). Und an alle in der Diskussion, die schon von Mord reden - die USA sind nunmal anders. Ja, da ist es normal Waffen zu führen und diese auch unter strikt zu prüfenden Voraussetzungen zu nutzen. Ihr Deutschen solltet euch mal von den Amis einiges abgucken. In Deutschland dürfen nur Prominente und Reiche einen Waffenschein haben und das ist eine Frechheit. Die USA sind das letzte freie Land der westlichen Zivilisation
  3. #22

    Zitat von spon-facebook-1100253703 Beitrag anzeigen
    die USA sind nunmal anders. Ja, da ist es normal Waffen zu führen
    Normal ist das da ganz bestimmt nicht. Nur erlaubt.
  4. #23

    Zitat von Gerdd Beitrag anzeigen
    [...] 2) "Notwehrexzess" - Fahrlässige Tötung - Bewährungsstrafe [...]
    Nein, Der Notwehrexzess ist straflos:

    Zitat von StGB

    § 33 Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
  5. #24

    Zitat von spatenheimer Beitrag anzeigen
    Normal ist das da ganz bestimmt nicht. Nur erlaubt.
    Waffenführen in den USA hat eine lange Tradition, es gibt in den USA 52 Mio Waffenbesitzer. 48 der 50 Staaten haben ein Concealed carry Gesetz, die Mehrheit davon eine shall issue policy. Da wo ich war, wurde es als normal angesehen. Muss aber zugeben, dass ich nicht in Californien und New York war, sondern in freien Staaten die sich der liberalen Obama-Welle a'la Europa nicht beugen wollen. Für manche sind das Redneck states, für mich Oasen der Freiheit. Werde niemals NY, CA oder Illinois besuchen.
  6. #25

    Aha...

    Zitat von spon-facebook-1100253703 Beitrag anzeigen
    .... die USA sind nunmal anders. Ja, da ist es normal Waffen zu führen und diese auch unter strikt zu prüfenden Voraussetzungen zu nutzen. Ihr Deutschen solltet euch mal von den Amis einiges abgucken. In Deutschland dürfen nur Prominente und Reiche einen Waffenschein haben und das ist eine Frechheit. Die USA sind das letzte freie Land der westlichen Zivilisation
    ...über den freien Waffenbesitz in den USA machen Sie das Land zum letzten freien der westlichen Welt?
    Unter Freiheit verstehe ich was anderes als eine Waffe zu besitzen !
  7. #26

    Zitat von spon-facebook-1100253703 Beitrag anzeigen
    liberalen Obama-Welle
    Nur Dank der Unterschrift des liberalen Obama ist jetzt Concealed Carry auch in Nationalparks erlaubt, Sherlock.
  8. #27

    Zitat von Gerdd Beitrag anzeigen
    P.S. "Perry Mason" - gegebenenfalls googeln oder je nach Vorliebe auch Yahoo-en.
    Perry Mason nicht so sehr, aber Matlock auf jeden Fall. ;)
  9. #28

    Zitat von texas_star Beitrag anzeigen
    interessant ist auch wie zum xten mal die hautfarbe des teenagers erwaehnt wird .... "der moerder des schwarzen teenagers". nach allem (!!) was bis heute bekannt ist, hat der zwischenfall nichts mit rassismus zu tun (das angebliche gemurmelte schimpfwort gegen schwarze hat sich als null und nichts herausgestellt; und zimmermann hat sogar frueher gegen polizei rassismus und fuer die hilfe eines misshandelten schwarzen obdachlosen gekaempft... rassismus sieht anders aus...). zudem ist der taeter wie gesagt hispanic und wuerde aufgrund seines erscheinungsbildes in der ostdeutschen provinz probleme bekommen falls er neonazis in den weg kaeme....
    1. Was das Schimpfwort angeht: da sind die Analysten lediglich zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Und überhaupt war es für die Anklage zu keinem Zeitpunkt von Belang.
    2. Zimmermann ist ein ziemlicher Wichtigtuer, der sich mehrfach über die Polizei in seiner Stadt beschwert hat. Eine dieser Beschwerden bezog sich auf das Verhalten eines Polizisten, der einen Obdachlosen misshandelt haben soll, und dieser Obdachlose war zufälligerweise ein Schwarzer. Das bedeutet nicht, dass die Hautfarbe des Mannes für Zimmermann eine Rolle gespielt hat - es kann auch sehr gut sein, dass er einfach nur seinem Frust über die Polizei freien Lauf gelassen hat. Menschen mit anderer Hautfarbe als Werkzeug für die Durchsetzung eigener Interessen zu missbrauchen ist nicht gerade untypisches Verhalten für Rassisten.
    3. Zimmermann gehört zu einer Gruppe von Menschen in den USA, die sich wahlweise mit der weißen Bevölkerung oder den Hispanics identifizieren können. Sein Vater ist US Amerikaner deutscher Abstammung (was dachten sie denn, woher der Name "Zimmermann" kommt?) und Baptist, seine Katholische Mutter ist aus Mexiko eingewandert. Zimmermann selbst ist nicht weniger weiß als die meisten seiner Mitbürger, somit ist die Meinung deutscher Neo-Nazis bezüglich Zimmermann komplett irrelevant - tatsächlich gehören rechtsradikale US Milizen mit Nazi-Hintergrund zu Zimmermanns eifrigsten Verteidigern.
    Und selbst wenn man ihn als Hispanic ansieht: wo steht geschrieben, dass diese keine Vorurteile gegenüber Schwarzen haben können? Ist die Idee, dass nur Weiße Rassisten sein können, nicht selbst rassistisch?

    Das einzige, was Sie dargelegt haben, ist dass Rassisten ziemliche Dumpfbacken sind, die einem reichlich konfusen Weltbild anhängen. Also selbst wenn Sie nachweisen könnten, dass Zimmermann in der Vergangenheit nicht rassistisch agiert hat, wäre dies vollkommen irrelevant weil niemand erwartet, dass Rassismus ein konsistentes Verhaltensmuster ist: Wenn ich heute auf der Straße von der Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten werde, kann ich mich nicht rausreden, indem ich darauf hinweise, dass ich mich gestern oder vorgestern an das Tempolimit gehalten habe. Das gleiche gilt für Zimmermanns Rassismus im Fall Trayvon Martin.

    Denn was bleibt ist die Tatsache, dass Zimmermann zuvor mehrfach das "verdächtige Verhalten schwarzer Jugendlicher" bei der Polizei gemeldet hat. Im Februar ist er dann Trayvon Martin ohne ersichtlichen Grund gefolgt und hat diese Äußerung gemacht: "These assholes, they always get away". Mit "diese Arschlöcher" meinte er "schwarze Jugendliche", das ist 'racial profiling' = Rassismus.
  10. #29

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    Nein, Der Notwehrexzess ist straflos:
    Zitat von StGB
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
    Schon. Überschreitet er aber die Grenzen der Notwehr aus anderen Motiven, ist es - nun ja, ich bin kein Volljurist - entweder ein strafbarer Notwehrexzess oder gar keine Notwehr mehr. Im Endergebnis bleibt sich das für mich gleich.