keine gerichtsverhandlung hat stattgefunden.
in spon sprechen sie von "mörder", was sie im artikel nicht wiederholen.
warten wir's also ab. oder?
REUTERS/Seminole County Sheriff's OfficeDer Mörder des schwarzen Teenagers Trayvon Martin muss wieder ins Gefängnis. Ein Richter setzte am Freitag die Kaution von George Zimmerman aus. Er hatte falsche Angaben zu seinem Vermögen und seinem Reisepass gemacht.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...836564,00.html
keine gerichtsverhandlung hat stattgefunden.
in spon sprechen sie von "mörder", was sie im artikel nicht wiederholen.
warten wir's also ab. oder?
Als Luegenbolt wird seine Verteidigung verzweifeln.Denn wer einmal.... Und dass ist in den Gerichten der USA fatal.
Ein Mörder ist Zimmerman, wenn er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist. Bislang ist er Angeklagter.
Bitte ändern Sie doch den Aufmacher - es sind diese scheinbar kleinen Details, die den Unterschied zwischen Qualitätsjournalismus und Gossenreportage à la "Bild" ausmachen.
Ob die Hautfarbe des Getöteten eine Rolle gespielt hat, wird hoffentlich auch das Gericht klären. Fremdenfeindlichkeit ist zudem unabhängig von der Herkunft desjenigen der diese ausübt, das sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.
Sicher könnte der Todesschütze auf einen Neonazi in Deutschland treffen, aber dies nur auf Ostdeutschland zu beziehen ist Unsinn.
Ja, da sollten SPON-Redakteure ein wenig Sorgfalt walten lassen. Ich hoffe inständig, daß man ihm die Tat als Mord zur Last legen kann, aber das übliche Protokoll muß schon beachtet werden.
(Man kann's allerdings auch übertreiben. In der noch sehr jungen Demokratie Südafrika zum Beispiel liest man in der Presse immer wieder vom "mutmaßlichen Verdächtigen" - so weit muß man nicht gehen ;-)
Im Artikel wird Zimmermann auch als Angeklagter bezeichnet, obwohl ein paar Sätze weiter berichtet wird, daß die Anklage erst in ein paar Tagen erfolgen soll. Das ist auch schludrig.
Übrigens - ich finde diesen Artikel hier am 2. Juni, aber es wird von dem erwarteten Anklagetermin 29. Mai in der Zukunft gesprochen. Kurze Frage deshalb: Hat die Anklage inzwischen stattgefunden?
Übrigens, die Frechheit, mit der dieser Beschuldigte die Gerichtsbarkeit für dumm verkaufen will - zweiter Paß und "doch" Vermögen - das sollte ihn schon auch ein paar Punkte kosten, wenn's darum geht, seine Einlassung zur Tat selbst zu beurteilen. Aber das ist ja nicht unser "Bier."
Ja, genau. Ich halte es allerdings auch für denkbar, daß man in den USA - zumindest vor der Einführung der Homeland Security - auch schon mal einen zweiten US-Paß bekommen konnte, wenn man nur in zwei verschiedenen Bundesstaaten Anträge gestellt hatte. Oder man gibt fälschlicherweise an, daß der erste Paß verloren oder gestohlen wurde. Eine solche Angabe müßte eigentlich "an Eides Statt" gegeben werden, so daß ich erwarte, daß er alleine dafür schon eine ordenliche Strafe zu erwarten hat.
Sie haben recht, es wäre interessant, mehr darüber zu erfahren - SPON: Sie sind doch "die Presse" - wollen Sie sich und uns nicht mal schlau machen?
Gibt es in den U.S.A. eigentlich so etwas wie den "Notwehrexzess", wie den § 33 StGB? Weiss das jemand hier im Forum?
Im Uebrigen lebt das U.S.-Recht weit mehr von Praezedenz-Faellen als von geschriebenen Gesetzen, wie im krassen Gegensatz dazu unser deutsches, und jeder Jurist in den Staaten scheut sich vor einem neuen Praezendenz-Verfahren mehr als der Teufel vor Weihwasser! - warum auch immer. Koennte einen immerhin unsterblich machen in der U.S.-Juristerei!
Unser stringentes, relativ modernes Strafrecht verdankt Kontinentaleuropa Napoléon I., Briten und Nordamerikaner "leiden" noch unter dem alten angelsaechsischen (Ich sag' nur: Gepuderte Pferdehaarperuecke) ...
Alles richtig - ich ziehe aber den Begriff "Beschuldigter" vor. Gut, in diesem Fall gibt es keine Zweifel, daß er geschossen hat und anscheinend auch nicht darüber, daß er geschossen hat, um zu töten. Anscheinend kennt dieses unsägliche Gesetz in Florida keinen "Notwehrexzess", sonst bräuchten wir hier nicht zu diskutieren.
Aber für mich ist jetzt hauptsächlich von Interesse, auf welcher Ebene die Tat letztlich angesiedelt wird (mal grob kategorisiert, halbwegs zwischen US-Recht und deutschem Rechtsverständnis):
1) Notwehr - Freispruch
2) "Notwehrexzess" - Fahrlässige Tötung - Bewährungsstrafe
3) "Murder one" - ungefähr wie Totschlag - zeitliche Freiheitsstrafe, wahrscheinlich im einstelligen Bereich.
4) Mord nach deutschem Verständnis, aber wo sind die Mordmerkmale? Niedriger Beweggrund (Rassismus)? Kann man ihm das nachweisen? - Lebenslang oder in USA möglicherweise Todesstrafe.
Ich halte alle vier für möglich, es ist aber extrem schwer, das Verhalten einer US-Jury abzuschätzen. Von Deutschland sind wir gewohnt, daß Gerichte zuallererst den Buchstaben und die in Kommentaren dokumentierte Intention der Gesetze anwenden und nur in dem daraus folgenden Rahmen Vergleichsfälle heranziehen. In den USA spielt dagegen das "Case Law" - also die Rechtspraxis, die sich auf ähnliche Fälle in der Vergangenheit beruft, eine viel größere Rolle. Und da überraschen uns US-Gerichte immer wieder, egal, wieviel "Perry Mason" wir in der Jugend gesehen haben ...
P.S. "Perry Mason" - gegebenenfalls googeln oder je nach Vorliebe auch Yahoo-en.