Ein ähnlicher Fall geschah in Deutschland. Dort urteilte die Richterin nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", weil Gewaltanwendung dem TV-Moderator Andreas Türck nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...uerck-1.854080
Auch im Fall DSK gibt es eine Situation von Aussage gegen Aussage. Eine Penetration gab es nicht. Das Mädchen blieb völlig angezogen, weil Sperma-Spuren nur auf ihrer Kleidung gefunden wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Oralsex gezwungen werden kann, es sei denn, das Bedrohung mit einer Waffe im Spiel war.