Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatellkündigung

Juristischer Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung im Fall "Emmely" sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...699966,00.html
  1. #620

    lassen Sie das doch mit dem Anschwärzen

    Zitat von chocochip Beitrag anzeigen
    Angestellte haben sich auch an Regeln zu halten.
    Unterschlagung, anschwärzen von Kolleginnen wären für mich untragbar.
    es wirkt langsam kindisch, jeder Täter darf sagen, es könnte auch x oder y gewesen sein, das ist absolut legitim.
  2. #621

    Aber Kameradenschweine waren noch nie beliebt.

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    wenn Sie ständig "könnte bzw. kann" mit " ist" verwechseln. Wissen Sie, was der juristische Gutachtenstil ist? Emmely hat niemand beschuldigt, sie hat nur gesagt, es könnten auch andere gewesen sein, nämlich x und y. Sie hat .....
    Soll Emmely wieder da arbeiten.
    Aber Kameradenschweine waren noch nie beliebt. Viel Spaß.
  3. #622

    Sie können aber schon Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten?

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    es wirkt langsam kindisch, jeder Täter darf sagen, es könnte auch x oder y gewesen sein, das ist absolut legitim.
    Sie können aber schon Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten?
  4. #623

    .

    Zitat von stier11194 Beitrag anzeigen
    Andere sprechen hier von einem sogenannten "Vertrauenstest", so dass ich da wohl nicht der einzige bin.
    Ein gezielter Vertrauenstest (vermutlich auf Griund des Streiks) sehe ich persönlich eben als Falle an.
    Aber das ist doch Unsinn. Die Aufgabe von Emmely bestand doch anscheinend, wie in solchen Fällen üblich, in der ordnungsgemäßen Verwahrung, eine ganz einfache Tätigkeit. Sie brauchte sich nur daran zu halten, dafür gibt es Zeugen, da waren keine wie auch immer gearteten "Konflikte" durch einander widersprechender Anweisungen mit verbunden, denen man nur "falsch" begegnen kann.

    Wenn hingegen Bons im Wert von 1,30 € einen unwiderstehlichen Reiz der Aneignung ausübten, war sie an der Kasse falsch besetzt. Und daß Emmely einer freundlichen Empfehlung "falscher Freunde" aufgesessen sein soll, die Bons doch einfach an sich zu nehmen, weil da eh' keiner nach krähe, hat nicht einmal sie behauptet.
  5. #624

    Kein Titel

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon wäre das kein Grund für den Supermarkt selbst illegal zu handeln, oder?
    Was genau ist daran illegal, einen nicht eingereichten Pfandbon nicht einzulösen? Muss der Supermarktbesitzer seine Kunden mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen?
  6. #625

    Nur weil die Vergangenheit nicht zuändern ist,ist sie deshalb nicht vor Kritik gefeit

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    es ist so. Das Verhalten vor Gericht darf absolut keine Rolle spielen. Niemand muss sich selbst beschuldigen und Emmmely hat niemand beschuldigt, sie hat nur gesagt,es könnten auch die Kollegen gewesen sein, das ist absolut zulässig. Das Urteil ist glasklar, Kaisers muss Emmely wieder einstellen und den Lohn für 2 Jahre nachzahlen, warum finden Sie sich nicht mit den Fakten ab?
    Richtig ist sie können die Kündigung nicht auf ein Verhalten nach deren Ausspruch stützen. Falsch ist das das Verhalten im Gerichtsverfahren nicht gewertet werden kann.
    Hier zeigt sich eindeutig das die Frau auch vorher gelogen hat (die Wahrheit bleibt nämlich die Wahrheit und muss nicht durch eine andere Version ergänzt werden)

    Und glauben sie mir das das Urteil endgültig ist damit kann sich hier jeder mit etwas juristischen Sachverstand schon abfinden. Das macht es aber nicht richtig.