Juristischer Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung im Fall "Emmely" sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...699966,00.html
Aber das ist doch Unsinn. Die Aufgabe von Emmely bestand doch anscheinend, wie in solchen Fällen üblich, in der ordnungsgemäßen Verwahrung, eine ganz einfache Tätigkeit. Sie brauchte sich nur daran zu halten, dafür gibt es Zeugen, da waren keine wie auch immer gearteten "Konflikte" durch einander widersprechender Anweisungen mit verbunden, denen man nur "falsch" begegnen kann.
Wenn hingegen Bons im Wert von 1,30 € einen unwiderstehlichen Reiz der Aneignung ausübten, war sie an der Kasse falsch besetzt. Und daß Emmely einer freundlichen Empfehlung "falscher Freunde" aufgesessen sein soll, die Bons doch einfach an sich zu nehmen, weil da eh' keiner nach krähe, hat nicht einmal sie behauptet.
Richtig ist sie können die Kündigung nicht auf ein Verhalten nach deren Ausspruch stützen. Falsch ist das das Verhalten im Gerichtsverfahren nicht gewertet werden kann.
Hier zeigt sich eindeutig das die Frau auch vorher gelogen hat (die Wahrheit bleibt nämlich die Wahrheit und muss nicht durch eine andere Version ergänzt werden)
Und glauben sie mir das das Urteil endgültig ist damit kann sich hier jeder mit etwas juristischen Sachverstand schon abfinden. Das macht es aber nicht richtig.