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Fahren ohne Gurt: Kein Knöllchen für den Papst

Gurtpflicht auch für Päpste? Benedikt der XVI. muss keine Strafe zahlen, obwohl er bei seinem Deutschlandbesuch unangeschnallt im Papamobil unterwegs war. Halleluja!

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...800914,00.html
  1. #30

    ...

    Zitat von Growling Mad Scientist Beitrag anzeigen
    Das heißt also, wenn ich in einer gesperrten Straße unterwegs bin, dann kann ich machen was ich will? Oder wie ist dieses Urteil zu interpretieren?
    Wenn Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gilt die StVO nicht. Auf Ihrem Privatgrundstück können Sie z.B. ohne Gurt fahren. Auf einer Rennstrecke, die zwar öffentliche Straßen benutzten kann, aber abgesperrt ist, gilt das Tempolimit ja auch nicht.
  2. #31

    .

    Zitat von Löber Beitrag anzeigen
    Warum sollte man sich um einen Verein Ahnung aneignen der über Jahrhunderte durch Unterdrückung, Ausbeutung, Morde, sogar Völkermorde, durch bewußtes Lügen, durch Verschleierung von Straftaten auf gefallen ist?
    Um QUALIFIZIERT Kritik üben zu können und sich nicht nur in dummer Stammtischpolemik zu ergeben.
    Deshalb!
  3. #32

    na "gott sei dank"

    Zitat von anmerker3 Beitrag anzeigen
    Sie haben wohl sehr wenig Ahnung von der Katholischen Kirche. Hätten Sie welche, wüssten Sie, dass Gott den Menschen den freien Willen gegeben hat und jeder auch für sich selbst verantwortlich ist. Sonst würde es bei ihrer Interpretation ja auch keine Toten ect. geben.
    bin ich mir sicher, daß es keinen gott gibt ;)
    insofern ist nichtwissen auch kein großes laster..
  4. #33

    Korinthen

    Zitat von Growling Mad Scientist Beitrag anzeigen
    Das heißt also, wenn ich in einer gesperrten Straße unterwegs bin, dann kann ich machen was ich will? Oder wie ist dieses Urteil zu interpretieren?

    Wenn der Papst davon gekommen wäre, weil er nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, dann wäre das logisch und nachvollziehbar gewesen... aber eine gesperrte Straße als Straßenverkehrsordnungsfreien Raum zu erklären, finde ich persönlich ganz schön mutig.
    Der Anzeige wird nicht weiter nachgegangen, aber hier geht die Korinthenkackerei weiter.

    Danke, Deutschland :-)
  5. #34

    gesperrte Baustelle vs. gesperrte Baustelle

    Zitat von Munku Beitrag anzeigen
    Stell Dir vor, gerade vor meiner Haustüre ist die Straße abgesperrt, wegen Kanalarbeiten.

    Und stell dir weiter vor, da parkt doch glatt ein Baustellenfahrzeug *mitten*auf*der*Fahrbahn*, der blockiert hier alles. Und dabei ist sogar noch absolutes Halteverbot. Ich glaube ich ruf mal das Ordnungsamt und lass dem ein Knöllchen geben.

    Ja, auf abgesperrten Straßen gilt die StVO nicht.
    Stell Dir vor, meine Straße ist auch wegen Bauarbeiten gesperrt, und langsam endet das zweite Jahr mit diesen Zuständen. Deswegen hab ich das Thema ja angeschnitten.

    Dass das Baufahrzeug da stehen kann versteh ich ja noch. Aber jetzt denke doch bitte mal einen Schritt weiter. Wenn dort keine STVO gilt, dann könnte ich in dieser Straße auch parken und mich darauf berufen und auf die aufgestellten Verkehrs- und vor allem Halteverbotsschilder pfeifen. Verstehst Du jetzt was ich meine?!
  6. #35

    111

    Zitat von Growling Mad Scientist Beitrag anzeigen
    Stell Dir vor, meine Straße ist auch wegen Bauarbeiten gesperrt, und langsam endet das zweite Jahr mit diesen Zuständen. Deswegen hab ich das Thema ja angeschnitten.

    Dass das Baufahrzeug da stehen kann versteh ich ja noch. Aber jetzt denke doch bitte mal einen Schritt weiter. Wenn dort keine STVO gilt, dann könnte ich in dieser Straße auch parken und mich darauf berufen und auf die aufgestellten Verkehrs- und vor allem Halteverbotsschilder pfeifen. Verstehst Du jetzt was ich meine?!
    Die Straße ist gesperrt, was an gesperrt verstehen Sie nicht?


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