Gurtpflicht auch für Päpste? Benedikt der XVI. muss keine Strafe zahlen, obwohl er bei seinem Deutschlandbesuch unangeschnallt im Papamobil unterwegs war. Halleluja!
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...800914,00.html
Stell Dir vor, meine Straße ist auch wegen Bauarbeiten gesperrt, und langsam endet das zweite Jahr mit diesen Zuständen. Deswegen hab ich das Thema ja angeschnitten.
Dass das Baufahrzeug da stehen kann versteh ich ja noch. Aber jetzt denke doch bitte mal einen Schritt weiter. Wenn dort keine STVO gilt, dann könnte ich in dieser Straße auch parken und mich darauf berufen und auf die aufgestellten Verkehrs- und vor allem Halteverbotsschilder pfeifen. Verstehst Du jetzt was ich meine?!