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Fahren ohne Gurt: Kein Knöllchen für den Papst

Gurtpflicht auch für Päpste? Benedikt der XVI. muss keine Strafe zahlen, obwohl er bei seinem Deutschlandbesuch unangeschnallt im Papamobil unterwegs war. Halleluja!

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...800914,00.html
  1. #20

    Freier Wille

    Zitat von anmerker3 Beitrag anzeigen
    Sie haben wohl sehr wenig Ahnung von der Katholischen Kirche. Hätten Sie welche, wüssten Sie, dass Gott den Menschen den freien Willen gegeben hat und jeder auch für sich selbst verantwortlich ist. Sonst würde es bei ihrer Interpretation ja auch keine Toten ect. geben.
    Geil, so ein Spruch musste ja kommen. Der "Freie Wille" ist immer die ultimative letzte Ausrede für alles Schlechte was passiert. Kann man ja unmöglich dem "lieben" Gott anlasten. Ansonsten ist "Die Wege des Herrn sind unergründlich" auch nicht schlecht. Wenn denn der Papst verunglückt wäre, dann hätte sich der liebe Gott ganz bestimmet was unglaublich wichtiges dabei gedacht.
  2. #21

    Dann erklearen Sie mal

    Zitat von Growling Mad Scientist Beitrag anzeigen
    Das heißt also, wenn ich in einer gesperrten Straße unterwegs bin, dann kann ich machen was ich will? Oder wie ist dieses Urteil zu interpretieren?

    Wenn der Papst davon gekommen wäre, weil er nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, dann wäre das logisch und nachvollziehbar gewesen... aber eine gesperrte Straße als Straßenverkehrsordnungsfreien Raum zu erklären, finde ich persönlich ganz schön mutig.
    die Karnevals-Umzuege - die finden auch auf abgesperrten Strassen statt und die Leute auf den Fahrzeugen stehen sogar - ganz ohne Gurt. Und auch langsamme Baufahrzeuge haben keine Gurte an Bord. Nur wenn Gurte gesetzlich fuer das Fahrzeug vorgeschrieben sind (und vorhanden) muss man sie auch benutzen. Da das Papa Mobile vom Vatikan betrieben wird und ein diplomaten Fahrzeug ist, gilt die STvO hier nur eingeschraenkt.
  3. #22

    !

    Zitat von hdudeck Beitrag anzeigen
    die Karnevals-Umzuege - die finden auch auf abgesperrten Strassen statt und die Leute auf den Fahrzeugen stehen sogar - ganz ohne Gurt. Und auch langsamme Baufahrzeuge haben keine Gurte an Bord. Nur wenn Gurte gesetzlich fuer das Fahrzeug vorgeschrieben sind (und vorhanden) muss man sie auch benutzen. Da das Papa Mobile vom Vatikan betrieben wird und ein diplomaten Fahrzeug ist, gilt die STvO hier nur eingeschraenkt.
    Nein, das war nicht die Begründung. Bitte lesen Sie den Artikel, dann sehen Sie, dass das Ordnungsamt sich eben nicht auf Diplomatenstatus oder ähnliches bezogen hat, sondern auf die Geltung der StVO, die nur in öffentlichem Verkehrsraum (öVR) Gültigkeit hat. Also in einem Bereich, zu dem jedermann unkontrollierten Zugang hat. Das war bei dem Papstfall nicht so. Dort konnte nur derjenige dem Papamobil in die Quere kommen, der vorher kontrolliert wurde. Also: Kein öVR und damit keine Gültigkeit der StVO.
  4. #23

    Nein

    Zitat von hdudeck Beitrag anzeigen
    .......... Da das Papa Mobile vom Vatikan betrieben wird und ein diplomaten Fahrzeug ist, gilt die STvO hier nur eingeschraenkt.
    Das ist unerheblich. Sollte das gefährt im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden gilt die StVO in vollem Umfang, unabhängig in welchem Staat dieser Erde das Fahrzeug angemeldet oder wer der Besitzer ist.

    Der Chef des selbsternannten Bodenpersonals mußte sich nicht anschnallen weil er zum besagten Zeitpunkt nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm.
  5. #24

    Zitat von anmerker3 Beitrag anzeigen
    Sie haben wohl sehr wenig Ahnung von der Katholischen Kirche. Hätten Sie welche, wüssten Sie, dass Gott den Menschen den freien Willen gegeben hat und jeder auch für sich selbst verantwortlich ist...
    Ich sehe das eher so, dass es im Glauben an das Wirken Gottes begründet liegt, dass der Mensch freien Willens ist.
    Ob auch von der katholischen Kirche dieser freie Willen befürwortet wird, wage ich doch arg zu bezweifeln.

    Der christliche Glauben und die katholische Kirche besitzen höchstens gewisse Schnittmengen...
  6. #25

    gesetzlos -> von wegen

    Zitat von unterländer Beitrag anzeigen
    Sie haben Recht. In einer gesperrten Straße, hier eine Straße, in der kein sonstiger öffentlicher Verkehr stattfinden durfte und in der das auch überwacht wird (darf in diesem Falle getrost angenommen werden), gilt die StVO nicht. Deshalb können z.B. auch Radrennen auf ansonsten öffentlichen Straßen durchgeführt werden, obwohl sich die Radrennfahrer dabei an keine Regeln halten.
    Sie haben den Ehrenkodex des Radsports vergessen. Der hat zwar nichts mit Doping zu tun, ist aber eine Art ungeschriebenes Gesetz. Wer dagegen verstösst, bekommt es irgendwann ganz sicher zurückgezahlt!

    http://fahrrad.wikia.com/wiki/Ungesc..._des_Radsports

    Hat zwar mit dem eigentlichen Thema nix zu tun. Aber von "keine Regeln" kann im Radrennen nicht die Rede sein. Nur Sicherheitsgurte gibts dort noch nicht! Stattdessen aber Klickpedale -> eine Art "Sicherheitsgurte" für Radschuhe.
  7. #26

    111

    Zitat von sIggy Pop Beitrag anzeigen
    Sie haben den Ehrenkodex des Radsports vergessen. Der hat zwar nichts mit Doping zu tun, ist aber eine Art ungeschriebenes Gesetz. Wer dagegen verstösst, bekommt es irgendwann ganz sicher zurückgezahlt!

    http://fahrrad.wikia.com/wiki/Ungesc..._des_Radsports

    Hat zwar mit dem eigentlichen Thema nix zu tun. Aber von "keine Regeln" kann im Radrennen nicht die Rede sein. Nur Sicherheitsgurte gibts dort noch nicht! Stattdessen aber Klickpedale -> eine Art "Sicherheitsgurte" für Radschuhe.
    Die Begleitfahrzeuge müssen sich auch nicht an die StVO halten.
  8. #27

    Ja

    Zitat von Growling Mad Scientist Beitrag anzeigen
    Das heißt also, wenn ich in einer gesperrten Straße unterwegs bin, dann kann ich machen was ich will? Oder wie ist dieses Urteil zu interpretieren?
    Stell Dir vor, gerade vor meiner Haustüre ist die Straße abgesperrt, wegen Kanalarbeiten.

    Und stell dir weiter vor, da parkt doch glatt ein Baustellenfahrzeug *mitten*auf*der*Fahrbahn*, der blockiert hier alles. Und dabei ist sogar noch absolutes Halteverbot. Ich glaube ich ruf mal das Ordnungsamt und lass dem ein Knöllchen geben.


    Ja, auf abgesperrten Straßen gilt die StVO nicht.
  9. #28

    Fahren ohne Gurt: Kein Knöllchen für den Papst Auf Thema antworten

    Zitat von king_pakal Beitrag anzeigen
    Als Stellvertreter Gottes auf Erden benötigt unser Papa keinen Gurt. Er wird schliesslich von dem Herrn bevorzugt behütet.
    Von welchem Herrn? Und wieso Stellvertreter Gottes? Wo bitte schön steht das in der Bibel? Ich habe noch keine Passage gefunden wo das in der Bibel stehen soll. Das sind alles selbsternannte Titel um auf Erden Macht, Macht der Kirche, zu demonstrieren. Wie der Zölibat. Darüber kann ich nur lachen.
  10. #29

    Fahren ohne Gurt: Kein Knöllchen für den Papst Auf Thema antworten

    Zitat von anmerker3 Beitrag anzeigen
    Sie haben wohl sehr wenig Ahnung von der Katholischen Kirche. Hätten Sie welche, wüssten Sie, dass Gott den Menschen den freien Willen gegeben hat und jeder auch für sich selbst verantwortlich ist. Sonst würde es bei ihrer Interpretation ja auch keine Toten ect. geben.
    Warum sollte man sich um einen Verein Ahnung aneignen der über Jahrhunderte durch Unterdrückung, Ausbeutung, Morde, sogar Völkermorde, durch bewußtes Lügen, durch Verschleierung von Straftaten auf gefallen ist? Der sich nie bemüht hat in der heutigen Zeit angekommen zu sein. Der jetzige Papst, "wir sind Papst", ist das beste Beispiel für die Rückwärtsbewegung der RK-Kirche. Wenn ein Papst der moderne aufgeschlossen war, wurde er beseitigt (ermordet)! Auf solch einen Verein kann ich verzichten!


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