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Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?

AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
  1. #1

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    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*Recht? - SPIEGEL ONLINE
    Als ich das erste Mal von der geschichte gehört habe, dachte ich mir, dass sie richtig gehandelt hat. Da wusste ich allerdings nicht, dass sie Name und Wohnort veröffentlich hat.
    Was wenn jetzt ein Fan von Frau Friedrich gegen diesen Stalker vorgeht und eventuell selbste ine Straftat begeht? Oder wer sagt denn, dass der veröffentlichte Name wirklich der des Stalkers ist.

    ich weiß, dass die Polizei in Staling-Fällen oftmals sehr träge bis hin zu gar nicht reagiert. Ob so ein Vorgehen allerdings die Situation ändert, das bleibt uns die Berichterstattung mal wieder schuldig.
  2. #2

    kann man diese ständig geräuschvoll umfallenden Reissäcke in diesem dämlichen Fratzenbuch bitte endlich mal totschweigen? Medien - distanziert euch von diesem Pseudomedium oder kommt darin um!
  3. #3

    Der Artikel spricht das aus, was ich ebenfalls denke. Zudem ist auch nicht zu befürchten, dass der Täter davonkommt, insofern muss sich Friedrich auch nicht unbedingt zweimal wehren, auch wenn ich den Ärger und Ekel gegenüber solchen Tätern verstehen kann. Und das Risiko, einen falschen, aber gleichnamigen Unschuldigen zu erwischen, ist zudem auch erheblich.

    Wenn es stimmt, dass der Account gehackt wurde, und es nicht eine bloße Schutzbehauptung des Täters ist, dann ist die Sache sogar noch beschissener. Denn dass ein Account gehackt wird, kann prinzipiell jedem von uns passieren. Und ich glaube, niemand von uns will an den Pranger für Dinge, die er niemals getan hätte.

    Insofern: Auch wenn man die Wut nachvollziehen kann, aber klug war die Sache nicht. Für die Zukunft sollte man so etwas unterlassen und lieber die Polizei ihre Arbeit machen lassen.
  4. #4

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    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*Recht? - SPIEGEL ONLINE
    Wer mich fertig machen will, der muss auch mit allen erdenklichen Konsequenzen rechnen. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Friedrich diese Bedrohung provoziert hat und daher kann ich ihre Reaktion verstehen. Die Polizei kann einem bei solchen "Kleinigkeiten" nicht helfen und deswegen sollte man sich bei gewissen Dingen selber helfen. Das ist kein Aufruf zur Selbstjustiz aber manchmal geht es eben nicht anders. Dieses Typ hätte sich ja diese obszöne Nachricht sparen können. Frau Friedrich hat sicherlich nicht das Recht, diesem Typen die Nase zu brechen oder anderen körperlichen Schaden zuzufügen aber die Veröffentlichung des Namens halte ich für gut.
  5. #5

    Auch wenn man die Dame verstehen kann, ist es seltsam das eine Adresse und Name bekanntgegeben werden, wobei sich die Dame selbst doch auf den Schutz "der Person des oeffentlichen Intresse" berufen kann. Wie im Artikel beschrieben, wenn das jede(r) tun wuerde, haetten wir ein Problem mit Selbstjustiz. Wollen wir das?
  6. #6

    Sie ist Polizistin! Ihr sollte bekannt sein, das öffentliche Pranger seit dem Mittelalter aus gutem Grund abgeschafft sind.
  7. #7

    Der Vorfall ist doch nicht heute passiert.
    SpOn ist nicht in der Lage eine Stellungnahme des Betroffenen zu erhalten - trotz Namen und Anschrift?

    ....oder ist die schöne Geschichte dann vorbei und man kann keine Quote mehr machen?
  8. #8

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    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*Recht? - SPIEGEL ONLINE
    ich bin der meinung, dass sie richtig gehandelt hat. leider haben wir in diesem land eine täterjustiz, die opfer weder schützt, sondern sie in vielen fällen sogar noch demütigt.
    hin oder her. öffentlichkeit ist noch der beste schutz. somit hat sie richtig gehandelt.
    und wenn man kant schon missbraucht: warum sollte man die messlatte nicht so anlegen, dass das opfer höher gewertet wird als der täter? man muss ich auch mal wehren können. selber. ohne dass sofort über selbstjustiz palavert wird.
  9. #9

    ups? Das ist aber einer eher simple Interpretation des als simple Richtschnur bezeichneten sogenannten kategorischen Imperativs.
    Die Unschuldsvermutung gilt ja wohl nicht für eine (begründete) Meinungsäußerung zwischen Mensch zu Mensch. Sie ist vielmehr eine Fessel für den Staat, der gegenüber seinen Bürgern auftritt.
    Als Opfer einen (vermuteten) Täter beim Namen zu nennen, ist außerdem wohl kaum gleichzusetzen mit "Rache"!
    Und zu guter letzt ist die "praktische Illustration" auch eher schlecht geeignet, die zuvor so holprig begründete Herleitung eines solchen Verbots zu begründen: Nur weil zwei Personen gleichen Namens an irgendeinem Ort wohnen, soll es mir als Opfer verboten sein, den Namen des (vermuteten) Täters zu nennen?
    Da kommen mir ja als einstiger SPIEGEL-Fan die Tränen über so viele krude Gedanken auf Blöd-Zeitungsniveau.
    :'-(








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