Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?

AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
  1. #40

    Falsch

    Zitat von hlschorsch Beitrag anzeigen
    Frau Friedrich weiß wahrscheinlich sehr genau, was die Polizei in einem solchen Fall tun wird: nichts.
    es tut nichts für Sie oder mich. Anders sieht es aber aus wenn es einen aus den eigenen Reihen erwischt.
    Insofern hätte Frau Friedrich ihre Kollegen da mal ermitteln lassen sollen anstatt hier einen Menschen an den Pranger zu stellen der eventuell nichts mit der Sache zu tun hat.
    Armes Deutschland wenn man das auch noch gut heißt.
  2. #41

    endlich wird an einem prominenten Beispiel deutlich, welche negativen Seiten diese Laber- Networks haben. Von der Geschäfte-Zockerei der Network Betreiber ( Werbung, Profildesign aus persönlichsten Angaben) bis hin zu den obszönen Varianten und Mobbing. Vielleicht dämmert es den Millionen "Freunden" bald mal, mit welcher Krake sie sich einlassen...
  3. #42

    Völlig richtig, meine vollste Zustimmung!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*Recht? - SPIEGEL ONLINE
    Ach, der arme Stalker... Warum wird nicht als erstes gefragt, ob der Stalker die Mail schicken durfte/sollte? Es wird Zeit, bei begründeten! Vorkommnissen, solche Menschen aus der Anonymität zu holen.
    Hier geht Opfer- vor Täterschutz. Die abschreckende Wirkung wird sich herumsprechen und hoffentlich dazu führen, dass solche Angriffe auf (meist) Frauen weniger werden, bzw. aufhören.
  4. #43

    Zitat von johann_krautmann Beitrag anzeigen
    Wenn jede Frau sich so mutig gegen sexuelle Belästigung stellt und die Perversen direkt mit Konsequenzen konfrontiert werden, so wird sich der durchschnittliche Widerling es zweimal überlegen, Schweinereien wie diese auszuüben.
    Nein. Der "durchschnittliche Widerling" wird eher unter falschem Namen (z.B. "Johann Krautmann") schreiben. Das ist naheliegend (der will ja nicht erkannt werden) und macht diese Art der Selbstjustiz ja auch so gefährlich.
    Es ist erschreckend, welchen Ausbildungsstand unsere Polizei hat. Kaum hat man einen Anhaltspunkt und schon ist man überzeugt, dass man den Täter kennt. Und dann möchte man den vermeintlichen Täter auch noch direkt bestrafen.
  5. #44

    Den Namen und Anschrift

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*recht? - SPIEGEL ONLINE
    des Stalkers zu veroeffentlichen sehe ich nicht als Strafe fuer den Stalker an. Denn er geht ja weder ins Gefaengnis noch muss er eine Geldstrafe zahlen oder empfaengt eine andere Art der Strafung. Man muss hier sehen, dass sich die Frau nur verteidigt hat, was ihr gutes Recht ist. Denn der Stalker ist ja auch in ihre Privatspaehre eingedrungen.

    Das Hauptproblem liegt eher daran, dass jemand anders die Mail geschickt haben koennte, wenn der Account des angeblichen Stalkers gehackt worden ist. Auch Namens und Addressenaehnlichkeiten sind problematisch.
  6. #45

    Zitat von flaschenöffner Beitrag anzeigen
    kann man diese ständig geräuschvoll umfallenden Reissäcke in diesem dämlichen Fratzenbuch bitte endlich mal totschweigen? Medien - distanziert euch von diesem Pseudomedium oder kommt darin um!
    Also ich bitte Sie. Wenn eine unprominente Person einer prominenten Person ihre primären Geschlechtsmerkmale zeigt, dann sind das Prime-Time-News!
    Humbug, Sie haben natürlich recht :-)
  7. #46

    Denunzieren

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Nach meiner Erfahrung weigert sich die Justiz, in solchen Fällen etwas zu unternehmen. Dies mussten Bekannte und auch ich schon bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, schwerer Sachbeschädigung (sechsstelliger Eurobetrag Schaden) u. a. erleben - alles Fälle, in denen es bezüglich Täter und Schuld keinen Zweifel gab. Begründung der Staatsanwaltschaft: kein öffentliches Interesse. Bei Stalking ist das Interesse der Staatsanwaltschaft bekanntlich auch nicht besonders ausgeprägt. Frau Friedrich hat Recht, und ich werde in Zukunft genauso handeln, wenn der Staat sich verweigert.
    macht jetzt Schule. Na prima !
    Das was Sie hier erzählen glaube ich Ihnen nicht eine Sekunde lang. Beweisen Sie bitte mal das die Justiz bei Ihren Beispielen nicht gehandelt hat.
    Öffentliches Interesse hat nichts mit Ermittlungen in einer Straftat zu tun.
    Was der Name "Öffentliches Interesse" genau so aussagt.
    Körperliche Verletzung wird nicht ermittelt??. Aber bitte das wäre ja der Knaller....
  8. #47

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*recht? - SPIEGEL ONLINE
    Übrigens war im Originalartikel, als auch auf der FB Seite von Frau Friedrich von einer E-Mail die Rede - nicht von einer FB Nachricht.
  9. #48

    Technischer Hinweis

    Das Email Protokoll sieht keinerlei Prüfung von Name oder gar postalischer Adresse vor:
    ".. sind .. Absender- und Empfängeradresse frei wählbar, und eine Authentifizierung findet nicht statt."
    ( Simple Mail Transfer Protocol )

    Das ist also nicht anders als bei einem Papier-Brief.
    In beiden Fällen ist es falsch und unrecht, jemanden öffentlich bloß zu stellen, nur weil sein Absender darauf stand.
    Und nachdem es mehrfach vorkam, kann man bei Frau Friedrich auch nicht von einer Kurzschlußhandlung sprechen.

    Man kann nur hoffen, dass der Betreffende mit allen Rechtsmitteln gegen die Veröffentlichung vorgeht, damit auch der letzte Stammtisch lernt, dass man (auch) im Internet sein Gehirn nicht abschalten sollte.
  10. #49

    Post-Nachtrag:
    Ich bezog mich auf die Frage, die in der Überschrift des SPON-Artikels gestellt wurde.

    Und soweit ich weiß, wurde ihr eine Privatnachricht geschrieben, und nicht bei FB "veröffentlicht". Das ist nochmal was anders in Bezug auf das Recht, Dinge, die bei FB öffentlich sind, bekanntzugeben oder zu teilen.