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Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?
AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
- #30 23.04.2012 14:58 von
- #31 23.04.2012 14:58 von
......
Ich meine mal, dass sich die höchstwahrscheinlich berechtigte Wut und der Ärger von Frau Friedrich in einem Moment höchster Erregung und Empörung Bahn gebrochen hat und somit auf Verständnis stoßen kann.
Das Festhalten und die Rechtfertigung des öffentlichen Anprangerns hingegen ist grenzwertig. Auch der 'Beschuldigte'(!), ein solcher ist er nämlich z.Zt. nur, kein Verurteilter, geniesst auch Rechte in einem Rechtsstaat. - #32 23.04.2012 14:59 von
§202 StGB gilt selbstverständlich auch für Emails. So nachvollziehbar es ist, einem vermutlichen Täter in diesem Fall dieses Recht absprechen zu wollen, so rechtswidrig -strafbar- ist es dennoch. Das sollte insbesondere einer Polizistin klar sein.
- #33 23.04.2012 15:00 von
Und
wie würde es Ihnen gefallen wenn der Mob den falschen "Stalker" erwischt?.
Im übrigen, erkundigen Sie sich bitte mal was "Notwehr" bedeutet..... Frau Friedrich wurde nicht vor ihrer Wohnungstüre mit einem Messer bedroht und hat dann in Notwehr gehandelt.
Was soll also so eine Argumentation? - #34 23.04.2012 15:01 von
- #35 23.04.2012 15:02 von
Rechtsstaat
Ich bin mir ziemlich sicher das Jede/r nachempfinden kann wie sich Frau Friedrich fühlt. Verständnis für die Veröffentlichung hab ich persönlich nicht. Gerade als Polizistin sollte sie die Konsequenzen der Veröffentlichung kennen, zumal gerade in der jüngsten Vergangenheit erst deutlich sichtbar war was damit angerichtet werden kann.
Ihr stehen alle rechtlichen Wege offen und sie muss sich nicht selber schuldig machen. Selbstjustiz ist strafbar. Wie sicher kann sich Frau Friedrich sein den richtigen anzuprangern und Verwechslungen zu vermeiden? Ich hoffe das sie damit keinen Schaden bei Unschuldigen anrichtet. Wenn doch stellt sich die Frage in wie weit sie daf+ür haftbar wäre. - #36 23.04.2012 15:02 von
Kant hat Recht, aber er kannte das internet noch nicht...
- #37 23.04.2012 15:04 von
Völlig egal ob Frau Friedrich Polizistin ist - oder im öffentlichen Leben steht. Wer jemanden belästigt oder ihm ungefragt obszöne Bilder zuschickt, der muss damit rechnen, wenn dieser die einzige Möglichkeit wahrnimmt um sich effektiv zu wehren. Das öffentlich machen dieser Mail und auch des Namens war die einzige Möglichkeit, sich effektiv zu wehren. Sie ist auch nicht verpflichtet zu überprüfen ob die Personalien stimmen.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit würde zudem ein Ermittlungsverfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Ihr bliebe nur, eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung zu erwirken. Mit einiger Wahrscheinlichkeit würde die genauso missachtet, wie die Persönlichkeitsrechte von Frau Friedrich jetzt schon missachtet wurden.
Irgendwie gewinnt man tatsächlich den Eindruck, dass Frau Friedrich hier als Täterin hingestellt wird, weil sie sich das Recht rausnahm öffentlich zu machen auf welche Weise sie gestalkt wird. - #38 23.04.2012 15:05 von
Ganz einfach - Nein. Denn rechtlich ist die Sache ganz klar nicht erlaubt. Und das sollte sie als Polizistin sehr wohl wissen. Gut dazu ist auch der Artikel in der SZ.
- #39 23.04.2012 15:06 von
Wer auf Facebook etwas postet, gibt es damit der Veröffentlichung preis. Das und nichts anderes ist dem Schw***-knipser passiert. Das hat m.E. nichts mit Selbstjustiz oder Pranger zu tun.
Hätte er mit seinem Schniedelfoto vor ihrer Tür gestanden und sie hätte ihn dort schreiend durch die Straße getrieben, wäre es genauso öffentlich. Auf FB gibt's nur mehr Zuschauer.
Von mir Daumen hoch für Ariane Friedrich!
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