Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?

AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
  1. #30

    Passwort: 123456

    Zitat von Whitejack Beitrag anzeigen
    Wenn es stimmt, dass der Account gehackt wurde, und es nicht eine bloße Schutzbehauptung des Täters ist, dann ist die Sache sogar noch beschissener. Denn dass ein Account gehackt wird, kann prinzipiell jedem von uns passieren. Und ich glaube, niemand von uns will an den Pranger für Dinge, die er niemals getan hätte.
    Gehackt wurde wohl eher nichts. Vielmehr wurde ein dümmliches Passwort erraten - und dann hält sich mein Mitleid in engen Grenzen, denn das, was die Meisten so als Passwörter verwenden, hat beinahe was mit der Aufforderung zum Missbrauch zu tun...
  2. #31

    ......

    Ich meine mal, dass sich die höchstwahrscheinlich berechtigte Wut und der Ärger von Frau Friedrich in einem Moment höchster Erregung und Empörung Bahn gebrochen hat und somit auf Verständnis stoßen kann.

    Das Festhalten und die Rechtfertigung des öffentlichen Anprangerns hingegen ist grenzwertig. Auch der 'Beschuldigte'(!), ein solcher ist er nämlich z.Zt. nur, kein Verurteilter, geniesst auch Rechte in einem Rechtsstaat.
  3. #32

    §202 StGB gilt selbstverständlich auch für Emails. So nachvollziehbar es ist, einem vermutlichen Täter in diesem Fall dieses Recht absprechen zu wollen, so rechtswidrig -strafbar- ist es dennoch. Das sollte insbesondere einer Polizistin klar sein.
  4. #33

    Und

    Zitat von rhodensteiner Beitrag anzeigen
    Sicher ist die Veröffentlichung des Namens und der Adresse des Pervesen nicht unproblematisch, aber andererseits ist es besser zu handeln als nicht zu handeln. Sonst werden die Belästigungen wahrscheinlich zunehmen und vielleicht sogar zu Attacken führen. Die Dame hat ein Recht auf Notwehr und mir gefällt ihre Handlungsweise, wenn sie denn den Richtigen traf.
    Polizei und Justiz sind in solchen Fällen bekanntlich nicht sehr hilfreich, wie die Polizistin A.Friedrich sicher weiss.
    wie würde es Ihnen gefallen wenn der Mob den falschen "Stalker" erwischt?.

    Im übrigen, erkundigen Sie sich bitte mal was "Notwehr" bedeutet..... Frau Friedrich wurde nicht vor ihrer Wohnungstüre mit einem Messer bedroht und hat dann in Notwehr gehandelt.

    Was soll also so eine Argumentation?
  5. #34

    Sie hat richtig gehandel,...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich*Recht? - SPIEGEL ONLINE
    ...ohne Zweifel für mich. Übrigens Kant ist für meine Leben und -sauffaßung genau so wichtig wie die RKK, alle Religionen überhaupt, nämlich gar nicht wichtig, überflüßig.
  6. #35

    Rechtsstaat

    Zitat von frubi Beitrag anzeigen
    Wer mich fertig machen will, der muss auch mit allen erdenklichen Konsequenzen rechnen. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Friedrich diese Bedrohung provoziert hat und daher kann ich ihre Reaktion verstehen. Die Polizei kann einem bei solchen "Kleinigkeiten" nicht helfen und deswegen sollte man sich bei gewissen Dingen selber helfen. Das ist kein Aufruf zur Selbstjustiz aber manchmal geht es eben nicht anders. Dieses Typ hätte sich ja diese obszöne Nachricht sparen können. Frau Friedrich hat sicherlich nicht das Recht, diesem Typen die Nase zu brechen oder anderen körperlichen Schaden zuzufügen aber die Veröffentlichung des Namens halte ich für gut.
    Ich bin mir ziemlich sicher das Jede/r nachempfinden kann wie sich Frau Friedrich fühlt. Verständnis für die Veröffentlichung hab ich persönlich nicht. Gerade als Polizistin sollte sie die Konsequenzen der Veröffentlichung kennen, zumal gerade in der jüngsten Vergangenheit erst deutlich sichtbar war was damit angerichtet werden kann.
    Ihr stehen alle rechtlichen Wege offen und sie muss sich nicht selber schuldig machen. Selbstjustiz ist strafbar. Wie sicher kann sich Frau Friedrich sein den richtigen anzuprangern und Verwechslungen zu vermeiden? Ich hoffe das sie damit keinen Schaden bei Unschuldigen anrichtet. Wenn doch stellt sich die Frage in wie weit sie daf+ür haftbar wäre.
  7. #36

    Kant hat Recht, aber er kannte das internet noch nicht...
  8. #37

    Zitat von Casparcash Beitrag anzeigen
    ich bin der meinung, dass sie richtig gehandelt hat. leider haben wir in diesem land eine täterjustiz, die opfer weder schützt, sondern sie in vielen fällen sogar noch demütigt.
    hin oder her. öffentlichkeit ist noch der beste schutz. somit hat sie richtig gehandelt.
    und wenn man kant schon missbraucht: warum sollte man die messlatte nicht so anlegen, dass das opfer höher gewertet wird als der täter? man muss ich auch mal wehren können. selber. ohne dass sofort über selbstjustiz palavert wird.
    Völlig egal ob Frau Friedrich Polizistin ist - oder im öffentlichen Leben steht. Wer jemanden belästigt oder ihm ungefragt obszöne Bilder zuschickt, der muss damit rechnen, wenn dieser die einzige Möglichkeit wahrnimmt um sich effektiv zu wehren. Das öffentlich machen dieser Mail und auch des Namens war die einzige Möglichkeit, sich effektiv zu wehren. Sie ist auch nicht verpflichtet zu überprüfen ob die Personalien stimmen.

    Mit einiger Wahrscheinlichkeit würde zudem ein Ermittlungsverfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Ihr bliebe nur, eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung zu erwirken. Mit einiger Wahrscheinlichkeit würde die genauso missachtet, wie die Persönlichkeitsrechte von Frau Friedrich jetzt schon missachtet wurden.

    Irgendwie gewinnt man tatsächlich den Eindruck, dass Frau Friedrich hier als Täterin hingestellt wird, weil sie sich das Recht rausnahm öffentlich zu machen auf welche Weise sie gestalkt wird.
  9. #38

    Ganz einfach - Nein. Denn rechtlich ist die Sache ganz klar nicht erlaubt. Und das sollte sie als Polizistin sehr wohl wissen. Gut dazu ist auch der Artikel in der SZ.
  10. #39

    Wer auf Facebook etwas postet, gibt es damit der Veröffentlichung preis. Das und nichts anderes ist dem Schw***-knipser passiert. Das hat m.E. nichts mit Selbstjustiz oder Pranger zu tun.
    Hätte er mit seinem Schniedelfoto vor ihrer Tür gestanden und sie hätte ihn dort schreiend durch die Straße getrieben, wäre es genauso öffentlich. Auf FB gibt's nur mehr Zuschauer.
    Von mir Daumen hoch für Ariane Friedrich!