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Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?

AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
  1. #160

    Aber klar doch, wenn ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich recht? - SPIEGEL ONLINE
    Bevor alle die Gutmenschen sich jetzt weiter aufregen, sollen sie sich die Frage beantworten, ob sie selbst solche Angriffe klaglos hinzunehmen bereit sind. Wenn der betroffene Mann das obszöne Foto gesandt hat, hat er gleichzeitig damit rechnen müssen, dass Frau Friedrich das nicht für sich behält. Er hat mit seiner Tat die Möglichkeit der Veröffentlichung seines Namens billigend in Kauf genommen. Wenn Name und Sachverhalt stimmen, hat Frau Friedrich recht getan. Wie sonst soll sie sich effektiv gegen solch infame Angriffe wehren?
    Gruß
  2. #161

    polizistin sollte vorsichtiger sein - facebook voller getürkter/-klauter identitäten?

    Zitat von Whitejack Beitrag anzeigen
    ... Auch wenn man die Wut nachvollziehen kann, aber klug war die Sache nicht.
    Für die Zukunft sollte man so etwas unterlassen und lieber die Polizei ihre Arbeit machen lassen.
    die frau ist doch polizistin, oder?

    dann dürfte sie ja wissen, dass die polizei für die aufklärung einer straftat zuständig ist, aber nicht für die gerichtsverhandlung und schon gar nicht für den strafvollzug - mit dem internetpranger kann man einen menschen sozial töten.

    in ihrem interesse kann man nur hoffen, dass sie tatsächlich den wahren übeltäter öffentlich blossgestellt hat.
    aber wie berichtet, gibt es zwei unterschiedliche orte mit demselben namen und wie es der zufall will, lebt dort auch jeweils eine person mit dem angeblichen absendernamen - also hat es bereits mindestens einen unschuldigen getroffen.

    gerade nach den fällen von sebnitz und kürzlich der tragischen episode in emden, bei denen völlig unschuldige in den massenmedien wegen kindesmord vorverurteilt wurden, hätte ich mir von einer polizistin mehr fingerspitzengefühl erwartet - oder gesetzeskenntnis?
  3. #162

    Sie hat falsch gehandelt!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich recht? - SPIEGEL ONLINE
    Es ist scheiß egal was der Täter angblich gemacht haben soll. Ariana Friedrich hat mindestens moralisch falsch gehandelt. Man kann jedem vermeintlichen Opfer nur davon abraten, es ihr gleich zu tun.
    Es ist Sache des Staates, Schuld oder Unschuld des möglichen Täters festzustellen und ihn gegebenen Falls zu verurteilen. Jemanden an den Pranger zu stellen, dessen Name und Wohnort häufiger als nur einmal existieren, dann ist schon vorprogrammiert, dass Unschuldige zuunrecht vorverurteilt werden. Dies kann schwere Konsequenzen für diese Leute haben. Und allein schon deshalb, sollte sich keiner anmaßen, einen vermeintlichen Täter öffentlich an den Pranger zu stellen, egal was er auch getan hat.
    Und wenn möglicher weise, drei oder vier Personen des gleichen Namens existieren, die in Orten wohnen die ebenfalls den gleichen Namen tragen, dann hat sie schon automatisch Unschuldige Personen falsch verdächtigt. Das Gewaltenmonopol obliegt dem Staat, daran hat sich auf Frau Friedrich zu halten!
    Wo kommen wir denn hin, wenn jedes vermeintliche Opfer den vermeintlichen Täter gleich öffentlich an den Pranger stellt? Wollen wir in einer solchen Gesellschaft leben? Ich sicher nicht!
    Und gerade Frau Friedrich sollte als Polizeibeamtin besondere Sensibilität und Sorgfalt an den Tag legen!
    Und wenn sie sich schon als doppeltes Opfer fühlt, wieso breitet sie die ganze Sache dann noch in der Öffentlichkeit aus und macht sich somit ein weiteres Mal zum Opfer?
    Und was, wenn sich ein Fremder in das Facebook-Profil der genannten Person gehackt hat und der Täter in Wahrheit jemand ganz anderes war?
    Selbst wenn sie den richtigen Täter genannt hat, war ihr Vorgehen falsch!
  4. #163

    Zitat von Saiphos Beitrag anzeigen
    Da die Polizei wohl kaum aktiv wird in einem solchen (für die Justiz harmlosen) Fall.
    Man will es nicht glauben, die Facebook Mitteilung stammt vom 16ten und heiue haben wir den 23ten.
    Es ist also bald eine Woche vergangen.
    Die Polizei hat niemanden verhaftet, es ist auch keiner gelyncht worden, der Perverse treibt wohl weiter sein Unwesen, nur jetzt bei wem anderem.

    So ist das wenn keiner was tut und alle nur reden - es wird nicht besser, sondern schlechter.
  5. #164

    Voll korrekt

    So lange sich derlei Schmierfinken in einer Anonymität sicher wiegen ist aller Art von schriftlichem Dreck Tür und Tor geöffnet.

    Niemand hat das Recht einen anderen zu verletzen.
    Kleine Erinnerung: Die Würde des Menschen .... --> Grundgesetz!

    Wir müssen uns von einer Tätergesellschaft in eine Opfergesellschaft ändern und Opfer schützen.

    Namen und Adressen immer veröffentlichen, dann werden sich manche Leute sicherlich mehrfach überlegen ob es sinnvoll ist einen anderen Menschen zu verletzen.

    Das hat nichts mit Hetze zu tun sondern mit Selbstschutz.
  6. #165

    Mißverständnis

    Zitat von Segojan Beitrag anzeigen
    Ob sich Frau Friedrich dazu hergibt, obszöne eMails und Bilder an jemanden zu schicken, auf dass er ein Exempel statuiere, möchte ich stark bezweifeln.

    Das Exempel sollte an Frau Friedrichs statuiert werden, hinsichtlich einer Strafverfolgung ihrerseits, weil sie den Namen öffentlich gemacht. Es ist Sache der Polizei bzw. eines Gerichts den mutmaßliche Täter zu überführen und abzuurteilen.
  7. #166

    Zitat von Yrr Beitrag anzeigen
    denn woanders ist es längst üblich, dass sexualstraftäter beim namen genannt werden.
    die laschen gesetze in deutschland bringen doch eh nichts bei fällen wie "nachstellung".
    Ja, "woanders" ist das üblich. In den USA zum Beispiel. Aber Sie haben etwas entscheidendes vergessen: das sind amtliche Datenbanken, in die die Regierungen der einzelnen US-Bundesstaaten Daten über entlassene(!) Sexualstraftäter einspeisen. Jetzt haben wir im hier diskutierten Vorfall aber leider noch keinen eindeutig ermittelten Täter geschweige denn einen Verurteilten. Macht aber nichts, die zu Unrecht Verdächtigten können ja einfach ihren Penis mit dem auf dem Bild vergleichen und so ihre Unschuld einwandfrei beweisen. Am besten noch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen! (um noch kurz auf einen schwachsinnigen Post eines anderen Foristen einzugehen)-.-
  8. #167

    Zitat von M_Veritatis Beitrag anzeigen
    Der Artikel wurde wohl von einem Mann geschrieben, außerdem von jemandem, der mit Stalking keine Erfahrung hat. (Was ja wirklich keinem zu wünschen ist!)
    Rechtsstaatlich gesehen ist es natürlich so, wie im Artikel beschrieben. - Ohne Zweifel. Aber
    1. Die diesbezüglichen Gesetze unserers Rechtsstaates hinken der rasanten Entwicklung im Netz hinterher.
    2. Die Justiz ist in solchen Fällen träge und desinteressiert.
    3. Das Opfer hat in diesem Fall aus einer Notwehrsituation gehandelt. (Wer sich in solcher Weise genötigt sieht handelt aus Notwehr)
    4. Nötigung ist im Rechtsstaat verboten! Der Tatbestand der Nötigung liegt eindeutig vor. (Bild eines männlichen Geschlechtsteils)

    Soweit diese Seite. - Aber wer sich in diesem Bereich etwas auskennt, der weiß wieviele Vorkommnisse dieser Art Menschen wie Frau Friedrich tagtäglich geschehen. Das Öffnen des Mailbriefkastens kommt dann oft schon eher dem berühmten "Griff ins Klo" gleich. Da muß ich schon sagen, daß sehr viel Verständnis für sie und ihr Handeln habe.
    Vielleicht ist das ja jetzt mal ein Impuls für unsere Jusitz sich mal etwas auf die modernen Medien einzurichten und den betroffenen Menschen zu helfen in der Rechtsstaatlichkeit zu bleiben.
    Viele Mails können es nicht sein, denn sonst würde Frau Friedrich sich wohl nicht die Mühe machen, sie alle zu lesen. Inwiefern man durch den Anblick eines männlichen Geschlechtsteils zu irgendetwas genötigt wird, erschließt sich mir auch nicht ganz. Eine angemessene "Notwehrreaktion" (inwiefern "Notwehr" beim Lesen einer Email anwendbar ist, wissen wohl nur Sie) wäre das Löschen der betreffenden Email und das Aufnehmen der Adresse des Absenders in den Spam-Filter.
    Und noch einmal: Die Ineffizienz der Justiz berechtigt Sie, mich und auch Frau Friedrich nicht, das Gesetz in unsere eigenen Hände zu nehmen.
  9. #168

    Wie viele Geschlechtsteile hat denn dieser Mann?

    Im SPIEGEL-Beitrag steht "… Mit seiner Facebook-Nachricht hatte der Mann Ariane Friedrich ein Foto geschickt, mutmaßlich eines seiner Geschlechtsteile …". Jetzt würde ich doch gerne mal das Foto sehen; wie viele Teile sind es denn. :)

    Ansonsten kann ich nur sagen: ganz schlechter Stil, Frau Friedrich. Was für ein "Medienprofi" hat Sie denn da beraten? Hier geht es m.M.n. einfach nur um Medienpräsenz. Die hat sie nun.

    Bedenklich finde ich diese Vorgehen aber auch aus einem anderen Grund:
    Wenn ich meinem Nachbarn eins auswischen will, stelle ich schnell eine gefakte Mail mit all seinen Daten ins Netz (diese Mail enthält dann z.B. kompromittierendes Material; z.B. per Photoshop zusammenmontierte Sexbildchen, die Frau Friedrich im Swingerclub in Frankfurt zeigen).

    So einfach kann ich Menschen heute vernichten. Keine gute Entwicklung.
  10. #169

    Zitat von fitzke Beitrag anzeigen
    Das Exempel sollte an Frau Friedrichs statuiert werden, hinsichtlich einer Strafverfolgung ihrerseits, weil sie den Namen öffentlich gemacht. Es ist Sache der Polizei bzw. eines Gerichts den mutmaßliche Täter zu überführen und abzuurteilen.
    Da gebe ich Ihnen Recht, unangefochten.

    Wenn ich aber eine Mail, einen Brief bekomme, in dem ich persönlich angegriffen werde, oder beleidigt, steht es mir doch wohl frei diesen zu veröffentlichen, oder sehen Sie das anders ?

    Dann hätte beispielsweise die Bildzeitung auch den Anruf von Herrn Wulff auf dem Anrufbeantworter veröffentlichen dürfen.

    Meine Meinung, aber vielleicht sehe ich das ja wieder aus einem falschen Blickwinkel ;)








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