Zitat von
M_Veritatis
Der Artikel wurde wohl von einem Mann geschrieben, außerdem von jemandem, der mit Stalking keine Erfahrung hat. (Was ja wirklich keinem zu wünschen ist!)
Rechtsstaatlich gesehen ist es natürlich so, wie im Artikel beschrieben. - Ohne Zweifel. Aber
1. Die diesbezüglichen Gesetze unserers Rechtsstaates hinken der rasanten Entwicklung im Netz hinterher.
2. Die Justiz ist in solchen Fällen träge und desinteressiert.
3. Das Opfer hat in diesem Fall aus einer Notwehrsituation gehandelt. (Wer sich in solcher Weise genötigt sieht handelt aus Notwehr)
4. Nötigung ist im Rechtsstaat verboten! Der Tatbestand der Nötigung liegt eindeutig vor. (Bild eines männlichen Geschlechtsteils)
Soweit diese Seite. - Aber wer sich in diesem Bereich etwas auskennt, der weiß wieviele Vorkommnisse dieser Art Menschen wie Frau Friedrich tagtäglich geschehen. Das Öffnen des Mailbriefkastens kommt dann oft schon eher dem berühmten "Griff ins Klo" gleich. Da muß ich schon sagen, daß sehr viel Verständnis für sie und ihr Handeln habe.
Vielleicht ist das ja jetzt mal ein Impuls für unsere Jusitz sich mal etwas auf die modernen Medien einzurichten und den betroffenen Menschen zu helfen in der Rechtsstaatlichkeit zu bleiben.