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Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich Recht?

AFPHochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
  1. #110

    Wahre Identität?

    Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass es spätestens dann unangenehm wird, wenn der Stalker sie mit gestohlener Identität kontaktiert hat, schließlich muss sich die genannte Person auf einigen Ärger einstellen...

    Menschlich kann ich Ariane Friedrich gut verstehen. Selbst wenn sie sich juristisch wehren, fühlen sich viele Betroffene hilflos, da sich Stalker oft nicht so leicht abschrecken lassen. Eine Veröffentlichung von Namen und Wohnort und die damit einhergehenden Folgen dürften dagegen beim Stalker einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Da fehlt mir persönlich dann auch jedes Mitgefühl mit dem (evtl. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten) Stalker.
  2. #111

    Nun zunächst ist ihre Reaktion menschlich verständlich.

    Juristisch und moralisch ist sie zumindest problematisch. Sie macht sich mit dieser Reaktion zumindest selbst angreifbar, wie man es hier ja auch schon lesen kann.

    Stelle mir auch die Frage, ob sie die Person wenigstens bei Facebook verlinkt hat bei der Gelegenheit, damit ist zumindest eine Verwechslungsgefahr deutlich gemindert. Eine Überprüfung / Strafverfolgung wäre technisch denke ich möglich, aber ich fürchte die Polizei ist der Herausforderung Internet ohnehin überfordert.

    Zu guter Letzt gehört der Mann eher in Behandlung statt vor Gericht, oder soll die Aktion von überbordendem Selbstbewusstsein zeugen?
  3. #112

    Warum hat sie den Müll nicht einfach gelöscht? Ich bekomme auch manchmal unmögliche E-Mails. Wenn ich die alle verklagen wollte, könnte ich einen dafür einstellen. Ein bisschen persönliche Größe muss man schon zeigen.

    DH
  4. #113

    Zitat von McMathew Beitrag anzeigen
    Genau, aber diese ist so träge und besonders lieb zu Tätern in diesem Land, dass Opfer vierach bestraft sind: Tat, Seelenqual, zerpflückt werden von "Juristen" und Hoffen auf Verurteilung. Und wenn dann noch hoch dotierte Rechtsverdreher für Täter eintreten, um aus egoistischen Motiven heraus deren Unschuld hinzubiegen, DANN ist dieses Deutschland zu Trauer- und Albtraumland verkommen. Diesen Punkt haben die Verantwortlichen schon lange überschritten, angefangen bei vielen Politikern, über Rechtsanwälte hin bis zu Richtern, die alle zusammen ein unverschämt hohes Salär beziehen und ethisch bedenkliches Handeln an den Tag legen. Dieses Land, Führende und auch Medien sind inzwischen so verkommen, dass Menschen wie Frau Friedrich zu diesen Mitteln greifen müssen.
    Mag ja alles richtig sein, aber es auf diesen Fall anzuwenden ist absurd.
  5. #114

    Zitat von joerg.bleuel Beitrag anzeigen
    Und nun hört einfach mal auf darüber zu diskutieren ob der Täter geschützt werden solle, ich finde das verdammt peinlich für Deutschland, das der Täter meistens besser geschützt ist, als das Opfer.
    Was ist, wenn der mutmaßliche Täter Ihren Namen tragen und aus Ihrem Wohnort kommen würde? Fänden Sie es dann okay, dass Ihre Arbeitskollegen Sie nach der Lektüre der aktuellen Bildzeitung ein wenig schief anschauen würden? Wenn sich Ihre Kinder in der Schule dämliche Kommentare aufgrund ihres perversen Vaters anhören müssten?
  6. #115

    Ich bin zwar keine bekannte Sportlerin, aber ich bekomme auch jeden Tag Spam. Vieles davon hat obszönen Inhalt. Vieles davon mit echt erscheinendem, vielleicht sogar wirklich existierendem Absender. Den grössten Teil räumt der automatische Spamfilter weg, der Rest wandert nach ultrakurzem Überfliegen im Kübel. Frau Friedrich hat offenbar auch Spam bekommen. Shit happens.
    Aber wieso hat sie den Spam nicht einfach sachgerecht entsorgt?
  7. #116

    Zitat von SpieFo Beitrag anzeigen
    Jeder kann doch unter dem Namen einer beliebigen(mißliebigen) Person einen Facebook-Account respektive Email-Account eröffnen.
    Und dann posten und EMs verschicken, was das Zeug hält.
    Von zuhause? Vom eigenen Smartphone?
    Wie dämlich wäre das denn.

    Und der Gefakte kommt in Teufels Küche, dem ersten Anschein nach spricht ja alles gegen ihn.
    Und das kann schon reichen, um ihn vor Gericht zu verurteilen.
    Er ist der Dumme, der in diesem Fall seine Unschuld beweisen muß.
    Das Mobbing hat noch garnicht richtig angefangen.
    Vor Gericht wird wahrscheinlich eher die Wahrheit herauskommen, falls es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.
    Viel schlimmer ist, daß er in den Augen des Mobs schon vorverurteilt wurde, und da nützt es ihm auch nichts mehr, wenn im Nachhinein seine Unschuld festgestellt wird - zumindest an seinem Wohnort ist er erledigt.
  8. #117

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten.

    Facebook-Pranger: Hat Ariane Friedrich recht? - SPIEGEL ONLINE
    Kein gutes Signal von Frau Friedrich.

    Pranger sind keine Lösung, das zeigen auch manche Kommentare auf ihrem Profil. Wer nicht "Schwanz ab" oder "für immer wegsperren" ruft, und dabei die Menschen "pervers" nennt (ich möchte nicht wissen, wieviele von denen selbst "perverses" Verhalten an den Tag legen und z.B. täglich Pornos laden..), wird "Gutmensch" genannt.

    In den Zeiten des Internets kommt sowas ja mittlerweile häufiger vor, dass Name/Adresse/weitere Daten öffentlich gemacht werden von selbstjustizierenden BürgerInnen, die meinen, das ganze Rechtsstaatzeug sei zu langsam und funktioniert nicht. Hoffen wir, dass das nicht mal schief geht und tatsächlich mal Unschuldige "besucht" werden. Denn dann will es wieder keiner gewesen sein und vermutlich sind auch da die "Gutmenschen" schuld an allem...
  9. #118

    Zitat von Weltenlenker Beitrag anzeigen
    Schon mal in die UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 reingesehen? Das ist die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" - mal in §11 reinschauen, bevor hier die Kategorien "Täter" und "Opfer" verwendet werden ...
    Dann hat Frau Friedrich also mit ihrer Veröffentlichung gar gegen das Völkerrecht verstoßen? Nicht schlecht!
  10. #119

    Zitat von panzerknacker51 Beitrag anzeigen
    sie hat ja zumindest nicht wissentlich die "Falschen" denunzieren wollen.
    Doch. Wenn sie zu faul war vorher ausreichend zu recherchieren, ob noch andere Leute so heißen, dann war sie in voller Absicht zu faul. Wenn sie vorher ausreichend recherchiert hat, dann hat sie bemerkt dass noch andere Leute so heißen und in voller Absicht denen voraussichtlich erheblichen Schaden zugefügt.


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