Eine sehr sinnvolle Regelung
Sie sagen also, die Banken dürfen dem Zahlungsgläubiger zukünftig keine Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung stellen? Könnten Sie die Fundstelle dafür etwas präzisieren? Wenn ich mir die von Ihnen genannte Verordnung (EG) Nr. 924/2009 anschaue, so betrifft diese lediglich den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der EU



