Trotz des erschütternden Fortganges der Causa WULFF ist man zwischenzeitlich an den Punkt gelangt, von der Politik
ungehörte Sachargumente nur noch gebetsmühlenartig wiederholen zu können ohne jede Resonanz! Deshalb muß der notwendigen Empörung aktives, aus der Bevölkerung heraus breit angelegtes Handeln ein notwendiger Folgeschritt sein, soll Volkes Stimme überhaupt eine Beachtung zukommen:
Nach eingehender juristischer
Prüfung habe ich deshalb eine
Strafanzeige gegen das Bundespräsidialamt an die Staatsanwaltschaft Berlin ausgearbeitet wegen des bestehenden Anfangsverdachts einer Begünstigung Wullf's und der Rechtsbeugung durch das Bundespräsidialamt.
Unkontrolliert setzte das Bundespräsidialamt Recht zugunsten WULFF. Die Politik übernahm die Entscheidung ohne jede
Prüfung kritiklos hin. Es wurden in dieser sensiblen, in der Geschichte der Bundespräsidenten erstmaligen Ausnahmesache noch nicht einmal die Entscheidungsgründe im Detail nachprüfbar offengelegt. Politik empört sich teilweise verbal und zeigt gleichwohl einmütige Zustimmung im Haushaltsausschuß des Bundestages. Und die rechtsbeugende Feststellungsentscheidung zieht aufgrund des 'Gleichbehandlungsgebotes' zwangsläufig den Zuspruch der
Ehren-Mehrwerte nach sich!
Eine Klagemöglichkeit gegen die Entscheidung besteht de jure nicht. Somit bleibt nur eine indirekte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Feststellungsentscheidung durch die Staatsanwaltschaft Berlin.
Offen dazu stehen zu müssen, scheint Vielen ein Hinderungsgrund zu sein; aber nur die Bereitschaft zum persönlich bekennenden Protest gibt diesem ein Gesicht und damit die erforderliche Beachtung von Rechts wegen!