Man könnte Herrn Wulff seinen Ehrensold auch durch eine Gesetzesänderung entziehen. Das wäre weder eine Enteignung noch ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Die Behauptung einiger Politiker, dass eine Änderung erst für den nächsten
Präsidenten möglich wäre, ist schlicht falsch. Der Gesetzgeber kann ohne weiteres noch nicht abgeschlossene Sachverhalte (hier: Sold für die Zukunft) neu regeln, wie dies z.B. im Steuerrecht gang und gäbe ist. Dies insbesondere dann, wenn es sich nicht um durch Leistung erworbene Ansprüche, sondern um freiwillig gewährte "Ehrenbezüge" handelt.
Es ist also keineswegs so, dass die Politik hier machtlos wäre. Die korrupten Abgeordneten wollen bloß nicht.