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Evakuierungsaktion: Grüne wollen Regierung wegen Libyen-Einsatz verklagen

Mit der Operation "Pegasus" holte die Bundeswehr im Februar mehr als hundert Menschen aus dem libyschen Krisengebiet. Die Grünen bereiten jetzt eine Klage gegen die Bundesregierung vor - der Evakuierungseinsatz war nicht vom Parlament abgesegnet.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...768869,00.html
  1. #60

    Nie mehr einen Titel...

    Zitat von debe Beitrag anzeigen
    ....robuster bewaffneter Auslandseinsatz .....
    Den Begriff Auslandseinsatz gibt es juristisch nicht, es ist ein umgangssprachlicher Jargon für eine besondere Auslandsverwendung.

    Bis zum Inkrafttreten des ParlBG (2005) waren die dürftigen Rechtsgrundlagen in § 58a BBesG (heute § 56 BBesG) enthalten.

    Die Kombination "robust" und "Auslandseinsatz" ist eine Kreation, die es bisher im militärischen und politisch-parlamentarischen Sprachgebrauch nicht gibt.
    Man sprach gelegentlich von einem "robusten Mandat", wobei man auf den völkerrechtlich abgesicherten Waffengebrauch im Ausland abhob und sich hier auf Kap VII der UN Charta berief.

    Die gesamte Operation Pegasus war im Übrigen mit libyschen Behörden abgestimmt, die den Luftraum für die britischen und deutschen Lfz freigaben.

    An Bord der Tral befanden sich Sicherungskräfte, die lediglich zur Eigensicherung im Falle eines Falles zur Waffe hätten greifen dürfen.

    Und so geheim, wie die Presse nach Abschluss der Evakuierung sie darstellte, war die Aktion auch nicht. Die Deutsche Welle berichtete bereits am 22. Februar 2011 von der Absicht: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,14860169,00.html

    Den beteiligten Soldaten hat es bis vor wenigen Wochen "ziemlich gestunken", dass diese Evakuierung nur nach dem Reisekostenrecht abgefunden werden sollte, während vergleichbare humanitäre Operationen bisher immer mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) honoriert wurden.

    Kurz bevor der Deutsche Bundeswehrverband diese Verärgerung in seinem Juni-Verbandsmagazin publiziert hatte, wurde entschieden, einen AVZ zu zahlen und keine Reisekosten.
  2. #61

    Yohh

    Zitat von hochdiefaust Beitrag anzeigen
    Ist ja echt toll das die ehemalige Antikriegspartei nun endlich, nach einigen Monaten, Statemant zum Libyenkonflikt abgibt.
    Ob der nun gescheid ist oder nicht, da muß man echt zweifeln.
    Die ständige Bombardierung von Tripolis und deren Bevölkerung scheint die "Grünen" überhaupt nicht zu stören.

    Das ist so eine Sache. Wenn die Grünen den Bevölkerungsunterdrücker weiter gewähren lassen, werden Sie wahrscheinlich auch an den Grünen was auszusetzen haben und wenn die Grünen den Bevölkerungsunterdrücker bekämpfen, werfen Sie den Grünen Kriegstreiberei zu. Ich denke, Sie sehen nicht den Zusammenhang zwischen Befreiung und Bombardierung um das Land zu übernehmen.
    Leider ist das so, wenn man Regieren will, man muss den Bevölkerungsunterdrücker auch mit Waffen, was die Grünen in diesem Fall mal nicht gemacht haben, kommen dürfen.
    Schlimmer wäre es, wenn jeder Hans und Franz nach dem Standpunkt Gefahr im Verzug handelt und nicht die Gesetze einhalten die eigentlich für jeden bindend sein sollten.
  3. #62

    Unnötig

    [QUOTE=s_o_p_h_u_s;8073713]
    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    ...Erst mit Fliegern und Schiffen in Lybien einfallen, aber am großen Krieg dann nicht teilnehmen wollen!
    Wenn Ihre Wohnung mal brennt und sie ohnmächtig da liegen, dann wird die Feuerwehr hoffentlich nicht mit Äxten und Wasserkanonen bei Ihnen einfallen !
  4. #63

    ...

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Man sprach gelegentlich von einem "robusten Mandat", wobei man auf den völkerrechtlich abgesicherten Waffengebrauch im Ausland abhob und sich hier auf Kap VII der UN Charta berief.
    Dies würde eher für meine Ansicht der parlamentarischen Zustimmungspflichtigkeit sprechen.
    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Die gesamte Operation Pegasus war im Übrigen mit libyschen Behörden abgestimmt, die den Luftraum für die britischen und deutschen Lfz freigaben.
    Das wiederum würde das erwartbare Risiko eines Waffeneinsatzes extrem minimieren.

    Mal ein wenig nachgelesen ... Sie haben recht.
    Der Evakuierungsflug war weitaus sicherer als ich zunächst angenommen habe, die Verpflicht zur nachträglichen Beschlussfassung scheint mir daher auch nicht mehr so ganz gegeben.
  5. #64

    ...

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Nie mehr einen Titel...
    schon von Berufs wegen sollten Sie eigentlich darauf stehen!
  6. #65

    Nie mehr einen Titel...

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    ....
    Man sprach gelegentlich von einem "robusten Mandat", wobei man auf den völkerrechtlich abgesicherten Waffengebrauch im Ausland abhob und sich hier auf Kap VII der UN Charta berief….....
    Zitat von debe Beitrag anzeigen
    Dies würde eher für meine Ansicht der parlamentarischen Zustimmungspflichtigkeit sprechen….
    Sie haben mich missverstanden. Für Libyen lag zum damaligen Zeitpunkt kein UN-Mandat nach Kap VII der Charta vor. Insofern ist Ihr Rückschluss nicht zutreffend.
  7. #66

    Feuerwehr

    [QUOTE=DerNachfrager;8080307]
    Zitat von s_o_p_h_u_s Beitrag anzeigen

    Wenn Ihre Wohnung mal brennt und sie ohnmächtig da liegen, dann wird die Feuerwehr hoffentlich nicht mit Äxten und Wasserkanonen bei Ihnen einfallen !
    Hey, Sie sollten Journalist werden, die zitieren auch immer nur die Textpassagen, die sie für ihre Agitation brauchen! Besser ist aber, den ganzen Text zu lesen!!
    Gruß Sophus
  8. #67

    Bedarf....

    [QUOTE=jobus;8076513]
    Zitat von s_o_p_h_u_s Beitrag anzeigen
    Gehts noch??. Wir sind mit Schiffen und Flugzeugen in Lybien eingefallen?. Da muß ich irgend etwas nicht mitgekriegt haben. Oder sollte es so sein, dass Sie an einem massven Realitätsverlust leiden der dringend der ärztlichen behandlung bedarf.
    ganz ruhig...
    1. Sarkasmus ist wohl nicht Ihr Ding - oder?
    2. Die beiden ersten Zeilen sollten die sonst übliche Pressemeldung/Darstellung wiedergeben
    und (alte Journalisten Weisheit:)
    3. Übertreibung macht die Sache anschaulicher


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