Den Begriff Auslandseinsatz gibt es juristisch nicht, es ist ein umgangssprachlicher Jargon für eine besondere Auslandsverwendung.
Bis zum Inkrafttreten des ParlBG (2005) waren die dürftigen Rechtsgrundlagen in § 58a BBesG (heute § 56 BBesG) enthalten.
Die Kombination "robust" und "Auslandseinsatz" ist eine Kreation, die es bisher im militärischen und politisch-parlamentarischen Sprachgebrauch nicht gibt.
Man sprach gelegentlich von einem "robusten Mandat", wobei man auf den völkerrechtlich abgesicherten Waffengebrauch im Ausland abhob und sich hier auf Kap VII der UN Charta berief.
Die gesamte Operation Pegasus war im Übrigen mit libyschen Behörden abgestimmt, die den Luftraum für die britischen und deutschen Lfz freigaben.
An Bord der Tral befanden sich Sicherungskräfte, die lediglich zur Eigensicherung im Falle eines Falles zur Waffe hätten greifen dürfen.
Und so geheim, wie die Presse nach Abschluss der Evakuierung sie darstellte, war die Aktion auch nicht. Die Deutsche Welle berichtete bereits am 22. Februar 2011 von der Absicht: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,14860169,00.html
Den beteiligten Soldaten hat es bis vor wenigen Wochen "ziemlich gestunken", dass diese Evakuierung nur nach dem Reisekostenrecht abgefunden werden sollte, während vergleichbare humanitäre Operationen bisher immer mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) honoriert wurden.
Kurz bevor der Deutsche Bundeswehrverband diese Verärgerung in seinem Juni-Verbandsmagazin publiziert hatte, wurde entschieden, einen AVZ zu zahlen und keine Reisekosten.

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