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Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen

CorbisFrau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...828531,00.html
  1. #1

    Unternehmen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Frau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

    Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen - SPIEGEL ONLINE
    Wenn ich mich bewerbe, dann bekomme ich auch oft absagen und kurze Zeit später wird die Stelle wieder ausgeschrieben. Die Unternehmen suchen nunmal Personen, die in ein Team passen. Da kann das Geschlecht, die Form der Ausbildung, das Alter und die Herkunft eine Rolle spielen. Das ist auch vollkommen in Ordnung.
    Was bringt es in ein arabisches Team einen Juden einzustellen oder umgekehrt, wenn damit zu rechnen ist, dass es böses Blut gibt? Oder was bringt es drei Stiefmütterchen eine gutaussehende Kollegin einzustellen? etc. pp. Insgesamt könnte so eine Einstellung dafür sorgen, dass das neue Team weniger schafft als mit einer Person weniger. Der Erfolg von Unternehmen hat vorrang. Es ist eher selten, das Unternehmen sich geschäftsschädigend verhalten.
  2. #2

    Papiertiger

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen.
    Wo kämen wir auch sonst hin?
    Am Ende könnte ein Arbeitswilliger sonst noch einen Verstoß gegen das "Allgemeine Gleichtbehandlungsgesetz" nachweisen!

    Und wieso "Firmen"?
    Im öffentlichen Dienst ist es nicht anders.
  3. #3

    Nasenwahl

    Entscheidungen FÜR einen job-kandidaten sind nicht entscheidungen GEGEN die mitbewerber, auch wenn es natürlich so bei denen ankommt. Diese entscheidungen FÜR eine einzelne person ist aber i.m.h.o. immer (!) die reine nasenwahl.

    Qualifikation, können, erfahrung, engagement usw.usf. ... soielt alles keine rolle. Es geht immer um sympathie, die eigenen interessen des chefs oder des personalers, zm völlig andere ziele als den ausgeschriebenen, um beziehungsnetzwerke, seilschaften, verwandtschaften.

    Sachliche begründungen, ein kompliziertes auswahlverfahren, die meist lächerlich kurzen "vorstellungsgespräche" ... all das dient nur dazu, die eigentliche nasenwahl als objektive entscheidung darzustellen.
    Künftig werden lediglich in begründungen die sog. "softskills" stärker im vordergrund stehen, um dem diskriminierungsvorwurf zu eliminieren: "Wir hatten den eindruck, herr XY ist teamfähiger als frau YZ" ... dagegen kann die 45-jährige russischstämmige informatikerin mit ihrer objektiv ggf. sogar besseren qualifikation schlicht nicht anstinken.

    Das gesamte system "Arbeit" ist hier in deutschland inzwischen ziemlich verkommen. (das ist so, auch wenn es woanders auch nicht besser ist). "Spass" macht das schon lange nicht mehr.
  4. #4

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Frau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

    Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen - SPIEGEL ONLINE
    Da wird es bald immer umständlicher jemanden nicht zu diskrriminieren und am besten man schreibt die Stellen gar nicht offiziell aus, sondern sucht "unter der Hand" nach einem passenden Kandidaten.
    Sonst muss man am Ende noch jemanden einstellen den man aus persönlichen Gründen nicht will.
  5. #5

    Details

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Frau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

    Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen - SPIEGEL ONLINE
    Nehmen wir den Fall einmal auseinander:
    1.) Die Bewerberin erfüllte (nach ihrer Meinung) alle Anforderungen.
    2.) Dennoch wurde die Stelle ein zweitesmal ausgeschrieben, ohne dass
    man die Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hätte.
    Damit ist gestochen scharf bewiesen: Eine Diskriminierung hat genau dann stattgefunden, und zwar nach der ersten aber nicht zwangsläufig nach der zweiten Stellenausschreibung, wenn sie tatsächlich alle Anforderungen erfüllte.

    Ob auch nach der zweiten Ausschreibung eine Diskriminierung stattgefunden hat ist eine völlig andere Baustelle, weil es da ja einen Konkurrenten gab, der vielleicht besser geeignet war.

    Der Europäische Gerichtshof hat nicht entschieden, dass es rechtens war sie nach der ersten Ausschreibung abzulehnen, obwohl es nachweislich der erneuten Stellenausschreibung keinen anderen geeigneten Bewerber gab, sondern der Europäische Gerichtshof hat nur entschieden, dass nicht die Bewerberin die Institution ist, der Rechenschaft abzulegen sei.

    Es ist also nicht Diskriminierung legalisiert worden, sondern es ist
    klargestellt worden, dass potenzielle Diskriminierungsopfer nicht
    selbstgebastelte Ermittlungen anstellen sollen, sondern es der
    Justiz überlassen sollen zu untersuchen, ob Diskriminierung vorliegt
    oder nicht.

    Die Gesetzeslücke, die ich befürchte ist eine andere und wird unten
    im Artikel von Klaus Zimmermann angedeutet: Ich finde, eine gesetzliche Verpflichtung restlos alle Auswahlkriterien in der Stellenausschreibung zu nennen, muss her. An meine(n) Vorredner(in), grana: Nein es ist nicht in Ordnung in der Stellenanzeige zu verschweigen dass Bewerber in ein konkretes Team passen müssen und welche Anforderungen daraus resultieren. Alles andere ist nämlich erheblicher Vandalismus, weil eine gute Bewerbung zu entwickeln viel Zeit kostet und es nicht OK ist, wenn Leute, die sowieso keine Chance haben, dazu veranlasst werden.
  6. #6

    ...was wir hier für einen undemokratischen Saftladen haben. In Skandinavien, wo ich einige Jahre gearbeitet habe, wird abgelehnten Bewerbern mitgeteilt, wer die Stelle erhalten hat, und es gibt einen Einspruch auf Einsicht in dessen Lebenslauf. Und da wird dann schon mal zu Recht geklagt, wenn für die Stelle ein Hochschulabschluss gefordert war, der Job aber dann aufgrund persönlicher Connections an einen Bewerber mit abgebrochener Berufsausbildung ging. Oder wenn einer ausgebildeten Automechanikerin ein männlicher Bewerber ohne entsprechende Qualifikation vorgezogen wurde.

    Und nein, ich bin nicht der Meinung, dass Unternehmen Menschen suchen, die "ins Team passen". Ich nehme eher wahr, dass sich bei der Vergabe von Stellen inzwischen eine Vetternwirtschaft breitgemacht hat, der schnellstens ein Riegel vorgeschoben gehört, indem Bewerberrechte gestärkt werden. Und die Diskriminierung von Frauen im "Familiengründungsalter" oder von Bewerbern mit ausländisch klingenden Nachnamen ist schlicht und ergreifend eine Tatsache.

    Insofern: Ein weiteres vorhersehbar arbeitgeberfreundliches Urteil des EuGH, von dem man dergleichen zur Genüge gewohnt ist (siehe Urteil zu Kettenbefrsitungen von Arbeitsverträgen).
  7. #7

    Machtfrage

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Frau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

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    Das ist ein Zeichen der Machtfrage und die liegt nun mal immer bei den Unternehmen und der Arbeistsuchende hat sich unterzuordnen und daran wird auch kein Gericht rütteln wollen.
    HR
  8. #8

    das ganze Thema gibt es doch schon seit Firmen verpflichtet sind, innerbetrieblich

    Zitat von kuddel37 Beitrag anzeigen
    Da wird es bald immer umständlicher jemanden nicht zu diskrriminieren und am besten man schreibt die Stellen gar nicht offiziell aus, sondern sucht "unter der Hand" nach einem passenden Kandidaten.
    Sonst muss man am Ende noch jemanden einstellen den man aus persönlichen Gründen nicht will.
    die Ausschreibungen werden dann halt so differenziert gestaltet - in der IT z.B. runter auf Kenntnis ganz bestimmter Tools oder ähnlich.
    auszuschreiben. Wenn ich schon lese, daß sie eine Bestätigung hatte als Systemtechnikerin gearbeitet zu haben - dann weiß ich, daß da einiges total schief steht.

    Systemtechniker ist ein so weiter Begriff - da verstehe ich gar nicht, daß eine Softwarefirma sich eine solche Blöße geben kann.

    Anhand dieser fein differenzierten Kriterien (auf die in der Regel keiner 100% passt) wird dann der/die Richtige ausgewäht
  9. #9

    Diskriminierung somit erwiesen...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Lüders setzt sich unter anderem für anonymisierte Bewerbungen ein: Unternehmen sollen bei Job-Kandidaten auf Angaben etwa zum Alter, Geschlecht, zur Herkunft oder Religion ebenso verzichten wie auf Fotos, damit die Chancen gerechter verteilt sind. Eine Reihe deutscher Unternehmen hat bei einem soeben abgeschlossenen Modellversuch mitgemacht, tatsächlich kamen dabei zum Beispiel Frauen oder Einwanderer besser zum Zuge.
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    Damit bestätigt sich das, was ich schon immer vermutet habe, dass die Personalabteilungen i.A. lieber mal zu oft aus persönlichen Gründen Bewerber ablehnen.

    Da ich schon mehrere hundert Bewerbungen hinter mir habe, warte ich nun nur noch auf eine Absage mit dem Wortlaut "Wir begrüssen ihre Fachkenntnisse und auch ihre beruflichen Erfahrungen, jedoch haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden der besser zu unserer Inneneinrichtung passt"


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