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Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen

CorbisFrau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...828531,00.html
  1. #70

    Zitat von Systemrelevanter Beitrag anzeigen
    Wie kommen Sie denn darauf, dass Datenschutz Teil der Demokratie ist? In Schweden kann jeder die Emails des Ministerpräsidenten lesen, wenn er will. Dieser gläserne Staat ist erstaunlicherweise trotzdem ein Musterbeispiel an Demokratie mit sehr geringem Korruptionslevel, gerade wegen der Transparenz.
    Das glaube ich nicht. Dänemark ist z.B. Mitglied der EU und der Nato. Da bekommt der Ministerpräsident so einiges auf den Schreibtisch und in seine e-Mails das vertraulich oder geheim ist. Ich glaube kaum dass andere EU- und Natomitglieder das hinnehmen würden wenn der dänische Ministerpräsident so eine Sicherheitslücke darstellt.
  2. #71

    "Fischer takes post as Nabucco pipeline adviser"? Ja, warum berät er wohl Nabucco? Wegen seiner fachlichen Erfahrung als Taxifahrer? Er ist doch das beste Argument gegen anonyme Bewerbung. Und, wie behauptet, bei den Grünen ist er chancenlos.
  3. #72

    Arbeitgeber hat Entscheidungsrecht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Frau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

    Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen - SPIEGEL ONLINE
    Ein Arbeitgeber, der möglicherweise in seine neue Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter in der Einarbeitungszeit eine Menge Kapital und Zeit investiert, sollte natürlich das Recht der freien Entscheidung haben, die nicht transparent gemacht werden muss. Insofern hat der Europäische Gerichtshof aus meiner Sicht richtig entschieden. Doch wie soll eine Firma dann mit der Quotenregelung bei Frauen oder bei Senioren, Ausländern umgehen? Ich meine, dass einem Arbeitgeber natürlich auch weiterhin überlassen bleiben sollte, ob er bei Bewerbungen seine Entscheidung begründet. Das mag für den einzelnen Job-Suchenden nicht immer hilfreich sein, aber in der Regel kann man als Bewerber bei fairen Gesprächen bereits erkennen, wo ein Job-Anbieter Lücken sieht und wie er sich entscheiden wird. Leider ist es in der Praxis so, dass sich viele Job-Suchende ohne Qualifkation auf Job-Angebote bewerben, wo es von vornherein feststeht, dass sie sich nur nach dem Lotteriesystem bewerben. Hier wäre es ja wirklich absurd, wenn der Anbieter lange begründen sollte, warum der Kandidat für eine bestimmte Stelle nicht in Betracht kommt.
  4. #73

    Zitat von kfp Beitrag anzeigen
    Dann schreiben Sie eben in die Stellenanzeige rein, was für eine Abteilung das ist und was für einen Chef Sie dafür suchen. (Und kommen Sie mir jetzt nicht mit "Schnarchnasenabteilung" darf man nicht in Anzeigen schreiben...
    Das war nur ein Beispiel von vielen, Fakt ist, sie können nicht in die Anzeige alles reinschreiben, was sie wollen, ausser sie haben eine sehr gute Rechtsabteilung.

    Es bleibt eben der Nasenfaktor bestehen, wenn jemand für die Stelle menschlich nicht passt, dann passt er nicht, Qualifikation hin oder her.

    Die sind vor allem unsinnig, weil Sie dem Bewerber suggerieren, er solle die Stellenanzeige genau lesen, sich gezielt bewerben und die wichtigsten Punkte, die dort hervorstechen, möglichst ansprechen. Da die Anzeigen eh nur so Pi x Daumen zusammengekleckert sind, kann er sich das dann auch gleich schenken und wahllos 100e an Standardbewerbungen rausklatschen... Wäre Ihnen der daraus resultierende Bewerber-Spam lieber?
    Die wirklich wichtigen Positionen gehen heute sowieso über den Headhunter, dann hat sich das Schreiben der Stellenanzeige erledigt. Das erleichtert es auch Unternehmen, denn die Unternehmen können ihre Wünsche mitteilen ohne damit eine solche Klage zu befürchten.
  5. #74

    Formulierungen bedenklich

    Zitat von Frickleburt Frogfart Beitrag anzeigen
    Ach ja? Lassen Sie mich raten: 25 Jahre alt, blond, 90-60-90, Hochschulabschluss, sterilisiert?

    Genau für Leute wie Sie wurde das Gesetz gemacht. Dass es wie üblich erst aufgeweicht und dann miserabel umgesetzt wurde, ist dem politischen Zeitgeist geschuldet.
    Es wäre interessant, zum Hintergrund und den Rahmenbedingungen des Foristen, die zu diesem Kommentar geführt haben, etwas zu erfahren. Auch 25 Jahre alte, blonde Bewerberinnen mit Universitätsstudium können genau richtig sein. Insofern ist diese Skizzierung hier unpassend. Ebenso die Formulierung "sterilisiert".
  6. #75

    Zitat von Systemrelevanter Beitrag anzeigen
    Wie kommen Sie denn darauf, dass Datenschutz Teil der Demokratie ist? In Schweden kann jeder die Emails des Ministerpräsidenten lesen, wenn er will. Dieser gläserne Staat ist erstaunlicherweise trotzdem ein Musterbeispiel an Demokratie mit sehr geringem Korruptionslevel, gerade wegen der Transparenz.

    Datenschutz ist sehr wohl Teil der Demokratie.
    Der Rest ihres Posts ist völlig realitätsfremd.








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