Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen

CorbisFrau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...828531,00.html
  1. #20

    Zitat von Steve Holmes Beitrag anzeigen
    Ob sie danach gefragt hat wissen wir nicht aber ich gehe davon aus, dass die Firmen ihre Ablehnung nicht begründen. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet und jede Begründung könnte strittig diskutiert werden und Anlass zu Klagen sein.

    Ein Personalentscheider der seine Absagen begründet gehört wegen Unfähigkeit entlassen.
    In diesem Fall hätte man durch eine kurze Begründung die Klage möglicherweise verhindern können. Durch das Urteil ist dem nun Tür und Tor geöffnet, bilde ich mir ein.
  2. #21

    Disqualifiziert nicht diskriminiert

    Gesucht wird: Eine/n erfahrene/n Softwareentwickler/-in"; es bewirbt sich eine Systemtechnik Dipl.-Ingenieurin. Zwar meint sie, dass sie die gesuchte Qualifikation erfüllt, das ist aber nur ihre Meinung.

    Vielleicht hat sie im Anschreiben viele Rechtschreibfehler gemacht oder sich unverständlich ausgedrückt. Lieblos irgendwelche Floskeln bemüht und Phrasen gedroschen ohne ihre Motivation für die Stelle glaubhaft darzustellen, vielleicht fehlten Unterlagen, vielleicht enthielt ihr Lebenslauf Ungereimtheiten, Unehrlichkeiten - wenn auch nur vermutete. Vielleicht kann sie sich nicht verkaufen, vielleicht wirkt ihr Schreiben etwas kindisch, arrogant.... Vielleicht ist auch ihr Brief verloren gegangen bei der Post oder auf einem Schreibtisch eines länger kranken Kollegen. All das wissen wir nicht, wohl aber folgendes:

    Wenn eine Personalabteilung jemanden ablehnt und die gleiche Person bewirbt sich 1-2 Monat später wieder für die gleiche Stelle. Wie erfolgreich kann das überhaupt werden? Bitte einmal nachdenken! Frag mal den Türsteher der dich nicht reingelassen hat 5 min später oder die Dame die Dir vor einer Stunde schon nen Korb gegeben hat. Ja es kann klappen, ist aber eher unwahrscheinlich.

    Dass sie darauf hin klagt, zeigt dass sie nicht so anpassungsfähig, flexibel, smart und untertänig ist, wie die Firmen sich den optimalen Arbeitnehmer nun mal vorstellen. Sie verplempert lieber Zeit mit Gerichtsprozessen als wo anders Geld zu verdienen. Das ist nicht das Verhalten eines Traum-Arbeitnehmers.

    Ich habe diesen Abschluss und damit Anrecht auf die Stelle, sorry das ist Blödsinn. Ich hab die Qualifikation (kürzl. abgeschlossens Studium) für den Vorstand, bin abgeleht worden, das muss Diskiminierung sein, weil ich eine Frau bin - Alles klar, diese Idee ist vollkommen absurd wird aber mehr und mehr salonfähig.

    Was kommt als nächstes - jemand der sich wegen seiner unfairen Noten in Schule und Uni diskriminiert fühlt?
  3. #22

    Zitat von wb99 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wie lange das Kriterium "Qualifikation" noch aufrecht zu erhalten ist. Wenn wir ehrlich sind, ist es doch politisch überhaupt nicht korrekt, Menschen nach ihrer Qualifikation zu diskriminieren. Da schüttelt es doch jeden halbwegs sensiblen Menschen regelrecht, wenn bei einer Einstellung sagen wir ein Softwareentwickler einer Reinigungskraft vorgezogen wird.
    Kommt ganz darauf an, wer gesucht wird, ein Softwareentwickler oder eine Reinigungskraft.
  4. #23

    Im Zweifel

    Zitat von FreakmasterJ Beitrag anzeigen
    Damit bestätigt sich das, was ich schon immer vermutet habe, dass die Personalabteilungen i.A. lieber mal zu oft aus persönlichen Gründen Bewerber ablehnen.

    Da ich schon mehrere hundert Bewerbungen hinter mir habe, warte ich nun nur noch auf eine Absage mit dem Wortlaut "Wir begrüssen ihre Fachkenntnisse und auch ihre beruflichen Erfahrungen, jedoch haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden der besser zu unserer Inneneinrichtung passt"
    passen Sie mit der Bewerbungsanzahl als kalter Kaffee besser zu der Einrichtung der Büroküche nachts um 0300 im Dunkeln.

    Gutmenschliche Sozi-Idealisten scheinen tatsächlich neben dem quasi schon selbstverständlichen Anspruch auf staatliche Vollversorgung auch davon ausgehen, dass es einen Ansurpch auf Einstellung gibt. Man kann es kaum mehr fassen, was hier für ein Mist verbreitet wird. Mit Verlaub, es gibt imme rinen Anteil Bodensatz und alle anderen sind nicht schuld dran, wenn man selbst dazu gehört!
  5. #24

    Zitat von labudaw Beitrag anzeigen
    ....................
    Und wer dann ncoh 500 Mappen zu 2,45 € zurückschicken muß - das ist ja auch wieder richtig Arbeit - und nicht zu wenig - der läßt es dann mit dem Zurückschicken.
    500 Bewerbungen? Was ist das für eine Stelle?
    Model Beschäler für 5000 Netto im Monat?
    scnr


    Wer seine Bewerbung wieder haben möchte legt einen ausreichend frankierten und adressierten Rücksendekuvert zu seiner Bewerbung.

    R.

    ps. Maxi Brief kostet 2,25. Bei dünnen Bewerbungen könnte das Grossbriefformat f. 1,45 € ausreichen.
    Viele Firmen nehmen (auch) pdf.
  6. #25

    Zitat von labudaw Beitrag anzeigen
    wer in einer kleinen Firma schonmal 500 Bewerbungen durch arbeiten muß, 5 Bewerber einlädt um sich dann zu entscheiden, dann hat man schon richtig Geld und Zeit investiert, denn die Leute, die das machen, können in der Regel nicht gleichzeitig Geld verdienen.

    Und wer dann ncoh 500 Mappen zu 2,45 € zurückschicken muß - das ist ja auch wieder richtig Arbeit - und nicht zu wenig - der läßt es dann mit dem Zurückschicken.

    Ich habe weder Geld noch Zeit - das hat mit Anstand oder Wertschätzung nichts zu tun. Nur wer explizit nochmal nachhakt, kriegt seine Bewerbung zurück - und siehe da: bisher gabs nur einmal diesen Wunsch.
    Sie denken aber dran, dass manche der 500 Bewerber pro Woche zig solcher Mappen rausjagen muss, weil sonst die ARGE ihnen das Verhungern androht? Der Inhalt der Mappe ist nicht Ihr Eigentum, sondern das des Bewerbers!
  7. #26

    ?

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Damit ist gestochen scharf bewiesen: Eine Diskriminierung hat genau dann stattgefunden, und zwar nach der ersten aber nicht zwangsläufig nach der zweiten Stellenausschreibung, wenn sie tatsächlich alle Anforderungen erfüllte.
    Woher wollen Sie wissen das es "gestochen scharf bewiesen" ist?
    Haben Sie Ihre Arbeitszeugnisse gelesen oder ein eventuelles Gespräch mit dem letzten Arbeitgeber mitgehört?
    Vieleicht mag die Dame qualifiziert sein, aber wenn in ihrem letzten Arbeitszeug eventuell stand "Sie war stets bemüht pünklich zu sein...", "die Zusammenarbeit mit den männlichen Kollegen war vorbildlich..." oder "ihr stets modisches auftreten kam bei den Kunden gut an". OK, vieleicht etwas überspitzt, aber eine Kleinigkeit im Arbeitszeugnis kann einen Personalchef schon misstrauisch werden lassen.
  8. #27

    Bodensatz?

    Zitat von sistermercy Beitrag anzeigen
    passen Sie mit der Bewerbungsanzahl als kalter Kaffee besser zu der Einrichtung der Büroküche nachts um 0300 im Dunkeln.

    Gutmenschliche Sozi-Idealisten scheinen tatsächlich neben dem quasi schon selbstverständlichen Anspruch auf staatliche Vollversorgung auch davon ausgehen, dass es einen Ansurpch auf Einstellung gibt. Man kann es kaum mehr fassen, was hier für ein Mist verbreitet wird. Mit Verlaub, es gibt imme rinen Anteil Bodensatz und alle anderen sind nicht schuld dran, wenn man selbst dazu gehört!
    Einen derartig menschenverachtenden Kommentar mit zudem bodensatzverdächtiger Rechtschreibung und Grammatik muss man selbst auf Spon lange suchen.

    Nein, es gibt keinen "Ansurpch" (sic) auf Anstellung. Aber die Qualifikation sollte schon noch eine Rolle spielen.

    Und dieses ganze Gesülze hier im Forum von wegen "passt nicht ins Team" kann man sich für die Freizeit-Thekenfußballmannschaft aufheben.

    Es kommt nämlich exakt von den Leuten, die sonst immer das Leistungsprinzip als heiligen Gral unserer Gesellschaft hochhalten.

    Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren sollte zumindest für Großunternehmen gesetzlich vorgeschrieben sein. Dort kann man dann auch leicht ein paar Umbesetzungen vornehmen, wenn es menschlich nicht passen sollte.

    Wäre ich Personaler mit freier Entscheidungsbefugnis ohne gesetzliche Richtlinien, würde ich eine Bewerbung mit Ihrem Duktus und der dahinter stehenden Geisteshaltung allerdings auch sofort aussortieren.

    Und Bestandteil Ihres "Nicknames" hier ist "mercy"?
  9. #28

    Zitat von levelup Beitrag anzeigen
    In diesem Fall hätte man durch eine kurze Begründung die Klage möglicherweise verhindern können. Durch das Urteil ist dem nun Tür und Tor geöffnet, bilde ich mir ein.
    das Bundesarbeitsgericht gab das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der europäischen Reglungen nach Luxemburg. Dort haben die Richter jetzt entschieden: Ein pauschales Auskunftsrecht von gescheiterten Bewerbern gibt es nicht. Sie haben also keinen Anspruch auf eine Begründung, warum ein Arbeitgeber einen anderen Bewerber vorgezogen hat, auch nicht auf Einsicht in die Unterlagen eines Konkurrenten (Aktenzeichen C-415/10).

    Was auch immer die Gründe für ihre Ablehnung waren, sie hat keinen Anspruch darauf diese zu erfahren. Das ist wesentlich. Denn wenn Gründe genannt werden gibt das regelmäßig Anlass zur strittigen Diskussion und Klagen.
  10. #29

    Zitat von widower+2 Beitrag anzeigen
    Und dieses ganze Gesülze hier im Forum von wegen "passt nicht ins Team" kann man sich für die Freizeit-Thekenfußballmannschaft aufheben.

    Es kommt nämlich exakt von den Leuten, die sonst immer das Leistungsprinzip als heiligen Gral unserer Gesellschaft hochhalten.
    Die fachliche Qualifikation ist nur eine von vielen Auswahlkriterien. Ich habe z.B. einmal einen Photographen entlassen weil er dauernd angeeckt ist und es so zu schlechter Stimmung am Set kam. Technisch war er aber sicher der beste Photograph den ich je hatte.