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Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen
CorbisFrau, russische Herkunft, schon Mitte 40 - scheiterte die Bewerbung deshalb? Eine Ingenieurin fühlte sich diskriminiert. Nun entschied der Europäische Gerichtshof: Es gibt keinen pauschalen Anspruch, dass Firmen ihre Bewerbungsverfahren offenlegen. Aus dem Schneider sind Arbeitgeber aber nicht.
http://www.spiegel.de/karriere/beruf...828531,00.html
- #20 19.04.2012 20:10 von
- #21 19.04.2012 20:19 von
Disqualifiziert nicht diskriminiert
Gesucht wird: Eine/n erfahrene/n Softwareentwickler/-in"; es bewirbt sich eine Systemtechnik Dipl.-Ingenieurin. Zwar meint sie, dass sie die gesuchte Qualifikation erfüllt, das ist aber nur ihre Meinung.
Vielleicht hat sie im Anschreiben viele Rechtschreibfehler gemacht oder sich unverständlich ausgedrückt. Lieblos irgendwelche Floskeln bemüht und Phrasen gedroschen ohne ihre Motivation für die Stelle glaubhaft darzustellen, vielleicht fehlten Unterlagen, vielleicht enthielt ihr Lebenslauf Ungereimtheiten, Unehrlichkeiten - wenn auch nur vermutete. Vielleicht kann sie sich nicht verkaufen, vielleicht wirkt ihr Schreiben etwas kindisch, arrogant.... Vielleicht ist auch ihr Brief verloren gegangen bei der Post oder auf einem Schreibtisch eines länger kranken Kollegen. All das wissen wir nicht, wohl aber folgendes:
Wenn eine Personalabteilung jemanden ablehnt und die gleiche Person bewirbt sich 1-2 Monat später wieder für die gleiche Stelle. Wie erfolgreich kann das überhaupt werden? Bitte einmal nachdenken! Frag mal den Türsteher der dich nicht reingelassen hat 5 min später oder die Dame die Dir vor einer Stunde schon nen Korb gegeben hat. Ja es kann klappen, ist aber eher unwahrscheinlich.
Dass sie darauf hin klagt, zeigt dass sie nicht so anpassungsfähig, flexibel, smart und untertänig ist, wie die Firmen sich den optimalen Arbeitnehmer nun mal vorstellen. Sie verplempert lieber Zeit mit Gerichtsprozessen als wo anders Geld zu verdienen. Das ist nicht das Verhalten eines Traum-Arbeitnehmers.
Ich habe diesen Abschluss und damit Anrecht auf die Stelle, sorry das ist Blödsinn. Ich hab die Qualifikation (kürzl. abgeschlossens Studium) für den Vorstand, bin abgeleht worden, das muss Diskiminierung sein, weil ich eine Frau bin - Alles klar, diese Idee ist vollkommen absurd wird aber mehr und mehr salonfähig.
Was kommt als nächstes - jemand der sich wegen seiner unfairen Noten in Schule und Uni diskriminiert fühlt? - #22 19.04.2012 20:33 von
- #23 19.04.2012 20:36 von
Im Zweifel
passen Sie mit der Bewerbungsanzahl als kalter Kaffee besser zu der Einrichtung der Büroküche nachts um 0300 im Dunkeln.
Gutmenschliche Sozi-Idealisten scheinen tatsächlich neben dem quasi schon selbstverständlichen Anspruch auf staatliche Vollversorgung auch davon ausgehen, dass es einen Ansurpch auf Einstellung gibt. Man kann es kaum mehr fassen, was hier für ein Mist verbreitet wird. Mit Verlaub, es gibt imme rinen Anteil Bodensatz und alle anderen sind nicht schuld dran, wenn man selbst dazu gehört! - #24 19.04.2012 20:51 von
500 Bewerbungen? Was ist das für eine Stelle?
Model Beschäler für 5000 Netto im Monat?
scnr
Wer seine Bewerbung wieder haben möchte legt einen ausreichend frankierten und adressierten Rücksendekuvert zu seiner Bewerbung.
R.
ps. Maxi Brief kostet 2,25. Bei dünnen Bewerbungen könnte das Grossbriefformat f. 1,45 € ausreichen.
Viele Firmen nehmen (auch) pdf. - #25 19.04.2012 20:55 von
- #26 19.04.2012 21:05 von
?
Woher wollen Sie wissen das es "gestochen scharf bewiesen" ist?
Haben Sie Ihre Arbeitszeugnisse gelesen oder ein eventuelles Gespräch mit dem letzten Arbeitgeber mitgehört?
Vieleicht mag die Dame qualifiziert sein, aber wenn in ihrem letzten Arbeitszeug eventuell stand "Sie war stets bemüht pünklich zu sein...", "die Zusammenarbeit mit den männlichen Kollegen war vorbildlich..." oder "ihr stets modisches auftreten kam bei den Kunden gut an". OK, vieleicht etwas überspitzt, aber eine Kleinigkeit im Arbeitszeugnis kann einen Personalchef schon misstrauisch werden lassen. - #27 19.04.2012 21:45 von
Bodensatz?
Einen derartig menschenverachtenden Kommentar mit zudem bodensatzverdächtiger Rechtschreibung und Grammatik muss man selbst auf Spon lange suchen.
Nein, es gibt keinen "Ansurpch" (sic) auf Anstellung. Aber die Qualifikation sollte schon noch eine Rolle spielen.
Und dieses ganze Gesülze hier im Forum von wegen "passt nicht ins Team" kann man sich für die Freizeit-Thekenfußballmannschaft aufheben.
Es kommt nämlich exakt von den Leuten, die sonst immer das Leistungsprinzip als heiligen Gral unserer Gesellschaft hochhalten.
Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren sollte zumindest für Großunternehmen gesetzlich vorgeschrieben sein. Dort kann man dann auch leicht ein paar Umbesetzungen vornehmen, wenn es menschlich nicht passen sollte.
Wäre ich Personaler mit freier Entscheidungsbefugnis ohne gesetzliche Richtlinien, würde ich eine Bewerbung mit Ihrem Duktus und der dahinter stehenden Geisteshaltung allerdings auch sofort aussortieren.
Und Bestandteil Ihres "Nicknames" hier ist "mercy"? - #28 19.04.2012 22:15 von
das Bundesarbeitsgericht gab das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der europäischen Reglungen nach Luxemburg. Dort haben die Richter jetzt entschieden: Ein pauschales Auskunftsrecht von gescheiterten Bewerbern gibt es nicht. Sie haben also keinen Anspruch auf eine Begründung, warum ein Arbeitgeber einen anderen Bewerber vorgezogen hat, auch nicht auf Einsicht in die Unterlagen eines Konkurrenten (Aktenzeichen C-415/10).
Was auch immer die Gründe für ihre Ablehnung waren, sie hat keinen Anspruch darauf diese zu erfahren. Das ist wesentlich. Denn wenn Gründe genannt werden gibt das regelmäßig Anlass zur strittigen Diskussion und Klagen. - #29 19.04.2012 22:33 von
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