Euro-Rettungsschirm: Merkel will Zweidrittelmehrheit im Bundestag

dapdDie Bundesregierung geht auf Nummer sicher: Bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm ESM im Bundestag an diesem Freitag strebt Schwarz-Gelb eine Zweidrittelmehrheit an - obwohl das ihrer Meinung nach nicht notwendig ist. Damit will die Koalition einen erneuten Rüffel aus Karlsruhe vermeiden.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...840769,00.html
  1. #140

    In der Tat erschreckend,

    Zitat von fosil Beitrag anzeigen
    Der Bund der deutschen Steuerzahler hat es bereits erwähnt, dass der ESM einem Ermächtigungsgesetzt gleich kommt.
    Wie kann sich die Regierung nur erlauben, ein solches Gesetz mit einer 2/3 Mehrheit verabschieden zu wollen.

    Dieses Gesetz gibt dem Gouverneursrat uneingeschränkte Macht über den Finanzhausalt aller 17 EU-Mitgliedsstaaten.
    Der Gouverneursrat besitzt eine komplette Immunität vor jeglichem Gericht.
    Der Gouverneursrat darf Staaten verklagen aber selbst nicht verklagt werden.

    Der Gouverneursrat bestimmt seine Gehälter und seine Mitglieder selbst.
    Der Gouverneursrat ist von Steuern befreit.
    Der Gouverneursrat kann Gelder in beliebiger Höhe von der EZB anfordern
    usw.

    Liebe Abgeordneten, lest endlich diesen Gesetztetext. Das ist Wahnsinn, was ihr hier am Freitag verabschieden wollt.
    Mit diesem Gesetz gebt ihr euer Mandat an den Gouvernersrat ab.
    wenn das stimmt, darf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht zustande kommen.
    Wie aber kann man diese Abstimmung verhindern?
    Sozis und Grüne sind Abnickparteien mit Abnickparlamentariern.

    Meine Hoffnung sind einige Abgeordete, die sich dann, z.B. von Herrn Profalla, beschimpfen lassen müssen, wenn sie die Risiken ansprechen die der deutschen Bevölkerung drohen.
    Aber leider wird es zur Zweidrittelmehrheit reichen und der Bevölkerung darf später nicht die Ausrede zugestanden werden: "Nichts gewusst zu haben".
  2. #141

    Wenn das Wörtchen wenn nicht wär

    Zitat von csf Beitrag anzeigen
    wenn das stimmt, darf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht zustande kommen.
    Wie aber kann man diese Abstimmung verhindern?
    Sozis und Grüne ......
    Sie kennen doch den Spruch " Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...."
    Es stimmt glücklicherweise nicht.
    Sie können dies auch sehr schön daran sehen, daß die im Internet kursierenden Unterschriftslisten noch nicht einmal von 1 Promille der Bevölkerung unterzeichnet wurden. Mir scheint, die Bevölkerung ist klüger als vielfach unterstellt.
  3. #142

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundesregierung geht auf Nummer sicher: Bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm ESM im Bundestag an diesem Freitag strebt Schwarz-Gelb eine Zweidrittelmehrheit an - obwohl das ihrer Meinung nach nicht notwendig ist. Damit will die Koalition einen erneuten Rüffel aus Karlsruhe vermeiden.

    ESM: Regierung will Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen - SPIEGEL ONLINE
    .......

    Wie gut, daß sie die Zweidrittelmehrheit nur im Parlament und nicht in der Bevölkerung anstrebt. Die würde sie nämlich garantiert und zurecht nicht bekommen!
    rabenkrähe
  4. #143

    Asurde Argumentation!

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen
    Sie kennen doch den Spruch " Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...."
    Es stimmt glücklicherweise nicht.
    Sie können dies auch sehr schön daran sehen, daß die im Internet kursierenden Unterschriftslisten noch nicht einmal von 1 Promille der Bevölkerung unterzeichnet wurden. Mir scheint, die Bevölkerung ist klüger als vielfach unterstellt.
    Das Parlament wird diesem rechts- und verfassungswidrigen ESM-Ermächtigungsgesetz ganz sicherlich mehrheitlich zustimmen. Die deutsche Bevölkerung hat ist derzeitig mit Wichtigerem beschäftigt als sich mit dem Ausverkauf der eigenen Zufkunft zu beschäftigen. Ich gehe jedoch ganz sicherlich davon aus, auch nach den letzten Kommentaren bei der FAZ, die sich als einziges Mainstream-Medium anscheinend tatsächlich noch einigemaßen kritisch mit der derzeitigen Problematik auseinandersetzt, dass Voßkuhle sich NICHT seine "Macht" durch Merkel und Konsorten beschneiden lässt, um sich an "irgendein" Europa ausverkaufen zu lassen. Deshalb hat er ja sich ja auch nicht zum Bundespräsidenten wegloben lassen. Ich denke er sieht hier ganz sicherlich noch einigen Klärungsbedarf und wird zumindest für seine Zustimmung zum eindeutig verfassungswidrigen ESM-/Fiskalpakt eine Volksabstimmung einfordern. Auch einem weiteren Ausverkauf deutscher Interessen mit vollständig absurden Summen, hat er bereits schon bei seiner Rechtssprechung zum EFSF eindeutige Grenzen gesetzt.

    Einzig nicht zu berechenbarer Umstand ist dabei für mich ausschließlich noch die Zusammensetzung des 2. Senates bei Verfassungsgericht, wo sich gleich mehrere (unmittelbare) Merkel-Konsorten aus ehemaligen politischen Ämtern befinden.

    Bundesverfassungsgericht
  5. #144

    Lesen Sie

    Zitat von marcaurel1957 Beitrag anzeigen
    Es steht Ihnen frei Vermutungen anzustellen, wenn Sie aber zwischendurch mal Zeit haben, werfen Sie mal eine Blick auf Artikel 5 Absatz 6 Lit a.
    Dort steht, daß die Entscheidungen nach Artikel 10 Absatz 1 - Kapitalerhöhungen - nur einstimmig getroffen werden könnnen. Der deutsche Verteternkann also nie überstimmt werden.

    Der deutsche Vertreter kann eine Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung erst geben, wenn er die entsprechenden notifizierungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, dies geht aber erst nach der Parlamentsabstimmung
    Sie sehen, ohne den Bundestag gibt es keinen Cent!
    Das nächste mal, wenn Sie mir unterstellen, ich würde falsche Angabe machen, machen Sie doch erst ihr Hausaufgaben, man blamiert sich dann weniger!
    doch den Vertrag erst einmal selber.

    Der Beschluß durch den deutschen Vertreter mitgetragen kommt als erstes, danach ein "nationales Verfahren", was immer das sein soll, dann die Hinterlegung dieser Urkunde beim Verwahrer und dann wird der Beschluss wirksam. Das nationale Verfahren ist aus Ihrer Sicht die Beteiligung des Bundestages, für mich ist es eine nicht definierte Worthülse. Nach dem Beschluß macht der deutsche Vertreter gar nichts mehr, sein Job ist gemacht.