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Euro-Rettungsschirm: Merkel will Zweidrittelmehrheit im Bundestag
dapdDie Bundesregierung geht auf Nummer sicher: Bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm ESM im Bundestag an diesem Freitag strebt Schwarz-Gelb eine Zweidrittelmehrheit an - obwohl das ihrer Meinung nach nicht notwendig ist. Damit will die Koalition einen erneuten Rüffel aus Karlsruhe vermeiden.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...840769,00.html
- #140 26.06.2012 14:22 von
In der Tat erschreckend,
wenn das stimmt, darf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht zustande kommen.
Wie aber kann man diese Abstimmung verhindern?
Sozis und Grüne sind Abnickparteien mit Abnickparlamentariern.
Meine Hoffnung sind einige Abgeordete, die sich dann, z.B. von Herrn Profalla, beschimpfen lassen müssen, wenn sie die Risiken ansprechen die der deutschen Bevölkerung drohen.
Aber leider wird es zur Zweidrittelmehrheit reichen und der Bevölkerung darf später nicht die Ausrede zugestanden werden: "Nichts gewusst zu haben". - #141 26.06.2012 14:59 von
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär
Sie kennen doch den Spruch " Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...."
Es stimmt glücklicherweise nicht.
Sie können dies auch sehr schön daran sehen, daß die im Internet kursierenden Unterschriftslisten noch nicht einmal von 1 Promille der Bevölkerung unterzeichnet wurden. Mir scheint, die Bevölkerung ist klüger als vielfach unterstellt. - #142 26.06.2012 18:37 von
- #143 26.06.2012 21:22 von
Asurde Argumentation!
Das Parlament wird diesem rechts- und verfassungswidrigen ESM-Ermächtigungsgesetz ganz sicherlich mehrheitlich zustimmen. Die deutsche Bevölkerung hat ist derzeitig mit Wichtigerem beschäftigt als sich mit dem Ausverkauf der eigenen Zufkunft zu beschäftigen. Ich gehe jedoch ganz sicherlich davon aus, auch nach den letzten Kommentaren bei der FAZ, die sich als einziges Mainstream-Medium anscheinend tatsächlich noch einigemaßen kritisch mit der derzeitigen Problematik auseinandersetzt, dass Voßkuhle sich NICHT seine "Macht" durch Merkel und Konsorten beschneiden lässt, um sich an "irgendein" Europa ausverkaufen zu lassen. Deshalb hat er ja sich ja auch nicht zum Bundespräsidenten wegloben lassen. Ich denke er sieht hier ganz sicherlich noch einigen Klärungsbedarf und wird zumindest für seine Zustimmung zum eindeutig verfassungswidrigen ESM-/Fiskalpakt eine Volksabstimmung einfordern. Auch einem weiteren Ausverkauf deutscher Interessen mit vollständig absurden Summen, hat er bereits schon bei seiner Rechtssprechung zum EFSF eindeutige Grenzen gesetzt.
Einzig nicht zu berechenbarer Umstand ist dabei für mich ausschließlich noch die Zusammensetzung des 2. Senates bei Verfassungsgericht, wo sich gleich mehrere (unmittelbare) Merkel-Konsorten aus ehemaligen politischen Ämtern befinden.
Bundesverfassungsgericht - #144 27.06.2012 01:34 von
Lesen Sie
doch den Vertrag erst einmal selber.
Der Beschluß durch den deutschen Vertreter mitgetragen kommt als erstes, danach ein "nationales Verfahren", was immer das sein soll, dann die Hinterlegung dieser Urkunde beim Verwahrer und dann wird der Beschluss wirksam. Das nationale Verfahren ist aus Ihrer Sicht die Beteiligung des Bundestages, für mich ist es eine nicht definierte Worthülse. Nach dem Beschluß macht der deutsche Vertreter gar nichts mehr, sein Job ist gemacht.
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