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EuGH-Urteil: Ausländische Saisonarbeiter bekommen Kindergeld

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Wanderarbeitern. Die Richter gaben zwei Polen recht, die in Deutschland vergeblich Kindergeld beantragt hatten. Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...838344,00.html
  1. #1

    Sarrazin

    Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen.
    Ist das nicht eine Ungleichbehandlung für die deutschen Arbeitnehmer, die nur aus einer Quelle Kindergeld beziehen ?
  2. #2

    Er ist Jurist und ......

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Wanderarbeitern. Die Richter gaben zwei Polen recht, die in Deutschland vergeblich Kindergeld beantragt hatten. Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen.

    EuGH: Ausländische Wanderarbeiter bekommen Kindergeld - SPIEGEL ONLINE
    ....auch sonst von minderem Verstand.

    So oder ähnlich hat es mal Pispers ausgedrückt. Auch meine Erfahrung mit diesem Metier.

    Gehe davon aus das EU-Wander- oder Entsendearbeiter ihre Familie im Regelfall im Heimatland belassen. Dem Artikel ist jedenfals nicht zu entnehmen das die Kinder hier mit in D waren.

    Sollte meine Vermutung zutreffen, wird vdL sich jetzt vor lauter Anträgen kaum retten können. Irrenhaus Europa!
  3. #3

    Zitat von unmoderiert Beitrag anzeigen
    Ist das nicht eine Ungleichbehandlung für die deutschen Arbeitnehmer, die nur aus einer Quelle Kindergeld beziehen ?
    Öhm, im Artikel steht ganz klar, dass für die Zeit des Bezuges des deutschen Kindergeldes die Leistungen des Heimatlandes ruhen, also immer nur aus einer Quelle.
  4. #4

    Wieder so eine EU-Farce!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Wanderarbeitern. Die Richter gaben zwei Polen recht, die in Deutschland vergeblich Kindergeld beantragt hatten. Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen.

    EuGH: Ausländische Wanderarbeiter bekommen Kindergeld - SPIEGEL ONLINE
    Unsere Kindergärtnerinnen werden als Leiharbeitskräfte angestellt, damit sie im Monat unter 1000 Euro Lohn erhalten. Ein Wanderarbeiter bekommt, eventuell trotz entsprechender Leistungen im Heimatland, bei uns nochmal Kindergeld. Wo ist der schei... Gesetzgeber der diesen Wahn regelt und zwar schnell! Meine Frau hat wegen den Pennern von einer Ausländerbehörde, Vorgang verschlampt, das damalige Erziehungsgeld um 3 Monate gekürzt bekommen. Und das obwohl sie da mit einem Deutschen verheiratet war.
    Man gehe mal in Berlin auf die zuständige Behörde für familienbezogene Leistungen. Da ist man inzwischen alleine unter lauter Ausländern die den Staat schröpfen. Sorry, da mag ich nicht mehr an soziale Gerechtigkeit glauben!
    In anderen Ländern bekommen wir auch nichts! Gleiches Recht für alle!
  5. #5

    Eines

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Wanderarbeitern. Die Richter gaben zwei Polen recht, die in Deutschland vergeblich Kindergeld beantragt hatten. Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen.

    EuGH: Ausländische Wanderarbeiter bekommen Kindergeld - SPIEGEL ONLINE
    dürfte klar sein: die Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa geht primär zu Lasten Deutschlands. So hatte man sich ein vereinigtes Europa natürlich nicht vorgestellt.
  6. #6

    Zitat von unmoderiert Beitrag anzeigen
    Ist das nicht eine Ungleichbehandlung für die deutschen Arbeitnehmer, die nur aus einer Quelle Kindergeld beziehen ?
    Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen im Heimatland angerechnet werden.
    Nur.. s.u.

    Zitat von curti Beitrag anzeigen
    Gehe davon aus das EU-Wander- oder Entsendearbeiter ihre Familie im Regelfall im Heimatland belassen. Dem Artikel ist jedenfals nicht zu entnehmen das die Kinder hier mit in D waren.

    Sollte meine Vermutung zutreffen, wird vdL sich jetzt vor lauter Anträgen kaum retten können. Irrenhaus Europa!
    Natürlich kommt das so, wobei sich die Frage stellt, wieviele Kinder plötzlich auf dem Papier existieren..
    Zusätzlich wird es dann wahrscheinlich einige Staaten geben, die ihre (Familien)Leistungen streichen, wenn welche in D bezogen werden.
    Und dann zahlt D nicht nur den Differenzbetrag, sondern den vollen.

    Das wird das "Gehalt" mancher Wanderarbeiter verdoppeln und verdreifachen..
    Da lohnt dann auch ein Stundenlohn von 2,50€...
  7. #7

    optional

    Erst mal richtig lesen!!!
    In dem Kommentar steht "In dieser Zeit bekommt der Arbeitnehmer die entsprechenden Leistungen des Heimatlandes nicht." D.h. doch, dass nicht doppelt kassiert wird. Oder? Wenn in D Lohnsteuer und Abgaben bezahlt werden, sollte auch das entsprechende KG hier bezahlt werden.
  8. #8

    Zitat von jagenauundso Beitrag anzeigen
    Öhm, im Artikel steht ganz klar, dass für die Zeit des Bezuges des deutschen Kindergeldes die Leistungen des Heimatlandes ruhen, also immer nur aus einer Quelle.
    Das stimmt aber einer der Einleitungssätze ist sehr unglücklich gewählt.
    "Das Geld stehe ihnen zu, so das Urteil - auch wenn sie in ihrer Heimat bereits Leistungen beziehen."

    "bezogen haben" wäre wohle verständlicher gewesen. (wie weiter unten auch geschrieben)
  9. #9

    Leider wurde in diesem Beitrag...

    Leider wurde in diesem Beitrag erneut versäumt darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des EuGH nicht in jedem Fall zwingend eine Umsetzung in Deutschland bedeutet, da die Entscheidungen der nationalen Gerichte mitunter auch bei anderslautenden Sprüchen des EuGH weiterhin Bestandskraft haben. Welche Kompetenzen der EuGH besitzt, ist im Einzelfall penibel zu überprüfen. Eine solch differenzierte Betrachtung und Einordnung wünsche ich mir an dieser Stelle auch von SpOn, da sonst der Wert des Beitrags gegen Null tendiert.








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